HW-R-011 - Missbrauch - Aufarbeitung in der RKK - Teil 08

Treffen am 30.12.2010 - Nachgehakt

 

verfasst 2010 - eingestellt am 19.04.2013 - geändert am 19.04.2013

 

Liebe Leser, verehrte Christen und ein Hallo allen, die gegen den klerikalen Missbrauch kämpfen,

 

am 24.11.2002 ist Prof. Dr. Gerhard Ludwig Müller nach eigenen Angaben von Gott höchst persönlich zum Bischof von Regensburg ernannt worden. Das hat er in einem Interview des Bayerischen Rundfunks, anlässlich seiner 5-jährigen Amtszeit als Bischof von Regensburg in seiner übergroßen Bescheidenheit erklärt. Nur im Nebensatz hat der Theologe doch noch zu Verstehen gegeben, wie das der liebe Gott bewerkstelligt hat: „... durch die Weihe.“

 

Aufgaben eines Bischofs in Sinne der Leitlinien

 

Mit diesem Amt hat er selbst aber nicht nur die Verantwortung für seine Gläubigen in der Diözese Regensburg übernommen, sondern auch für alle seine Mitarbeiter im bischöflichen Ordinariat und auch draußen in den Pfarreien. In Gottes Auftrag obliegt es ihm, die geeigneten Leute für die kirchlichen Ämter auszusuchen und zu beauftragen. Nach dem Unfehlbarkeitsdogma der römisch-katholischen Kirche (RKK) hat sowohl der Allmächtige als auch seine Ableger auf diesem Planeten den richtigen „Mann“ auf den richtigen Platz gesetzt!

 

Am 26.09.2002 sind die Leitlinien „Zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche im Bereich der deutschen Bischofskonferenz“ von der deutsche Bischofskonferenz (DBK) in Kraft gesetzt worden. Warum es diese Leitlinien überhaupt bedarf, ist unserer Gruppe gemäß der oben erwähnten Unfehlbarkeitslehre der RKK allerdings absolut suspekt. Weil das wahre Leben die christliche Wahrheit der Dogmen in der RKK immer wieder infrage stellt, vertraut man anscheinend der eigenen Unfehlbarkeit doch nicht mehr so ganz über den Weg. Deshalb hat die DBK mit entsprechenden Leitlinien für die Auserwählten des Allwissenden, sogar bei den in der Bevölkerung eigentlich allgemein bekannten Selbstverständlichkeiten von Logik und gesundem Menschenverstand, nachsteuern müssen. Scheinbar wollen die vom Allgütigen bestallten Dienstleister nicht wahrhaben, dass sie für ihre zwangsgetauften, Kirchensteuer zahlenden Mitglieder von ihm als Selbstzweck eingesetzt worden sind und nicht umgekehrt. Die Katholiken sind keine Melkkühe der Kirche, wenn diese Tatsache auch die Gottesvertreter nicht wahrhaben wollen, was sie durch ihr Schmarotzertum als Staat im Staate und ihre unablässige Raffgier von öffentlichen Subventionen, Dotationen, sonstigen Staatsleistungen, Kirchensteuer, Kirchgeld, Opfergeld und permanenten Spendenaufrufen immer wieder unter Beweis stellen. Die Bescheidenheit der RKK liegt allenthalben darin, dass von ihrem riesigen, der Volksmund spricht auch von „ergaunertem“ Vermögen keine oder höchsten minimalste finanzielle Leistungen für soziale Zwecke bei ihren Gläubigen ankommen!  Das ist nicht gerade der Wille von Jesus Christus, auf den sich die RKK zwar permanent beruft, seine Lehren aber nach Konstantin den Großen keinesfalls mehr einhält. Nach dem kurzen Ausflug zu den sozialen Aufgaben der RKK, wieder zurück zu den Leitlinien der DBK.

 

Die Einführung der Leitlinien hat sich knapp 2 Monate vor Müllers Amtsantritt in Regensburg ereignet. Das heißt, die Leitlinien der DBK sind bereits zum Zeitpunkt seiner Investitur gültig gewesen und hätten in den einzelnen Diözesen, auch in Regensburg, umgesetzt werden müssen. Unsere Gruppe nimmt an, dass die anderen Bischöfe, ebenfalls wie Müller von Gott persönlich eingesetzt, deshalb die Leitlinien im Namen des Allerhöchsten, in seinem Sinne und in seinem Auftrag geschaffen haben. Wir gehen auch davon aus, dass gemeinsam ausgehandelte Vereinbarungen auch von allen Bischöfen, die in der DBK vereinigt sind, durchgesetzt und eingehalten und wie das Kirchenrecht behandelt werden müssen. Das gilt unserer Meinung nach originär als Orientierungshilfe erst recht für praxisferne Amtsanfänger, wie es auch ein Prof. Dr. Gerhard Ludwig Müller damals noch war.

 

Kontroverse Interpretation eindeutiger Aussagen der Leitlinien

 

Der Generalvikar als Hauptverantwortlicher und der Personalreferent für Priester und Diakone als Mitzeichner, die beiden Verfasser der Dokumentation: Laisierung von Peter K. nach Missbrauchsfall "Riekofen" Fakten - Hintergründe - Korrekturen (Quelle: http://www.bistum-regensburg.de/borpage004969.asp) stellten folgende verhängnisvolle Behauptungen auf:

 

(Zitat) „Erst als im Frühjahr 2004 - eineinhalb Jahre nach Dienstantritt des neuen Bischofs - im diözesanen Personalreferat die Frage des Wiedereinsatzes von Peter K. gestellt wurde, war der neue Bischof um Zustimmung gebeten worden für eine Entscheidung, die vor seiner Zeit schon auf den Weg gebracht worden war.“ (Zitatende) und weiter mit einem offenkundig christlichen Widerspruch im selben Text: (Zitat) „Jeder Verdacht eines sexuellen Missbrauchs durch einen Priester, Diakon oder Mitarbeiter der Diözese wird gemäß den Bischöflichen Leitlinien von der zuständigen Kommission sorgfältigst geprüft. Bei begründetem Anfangsverdacht werden alle strafrechtlichen und kirchenrechtlichen Maßnahmen eingeleitet. Eine Vertuschung als Strafvereitelung hat es nicht gegeben und wird es nicht geben. In der Diözese herrscht bei Sexualverbrechen das Null-Toleranz-Prinzip. Sie stehen im groben Widerspruch zum Anspruch und Auftrag der Kirche.“ (Zitatende)

 

Unsere Fragen an den Bischof und an das Ordinariat des Bistums Regensburg

 

Um in der generellen Handhabung der Leitlinien der DBK durch das Bistum Regensburg etwas mehr kontrollierbare Klarheit und annehmbare Verständnis zu bringen, wären von den Verantwortlichen im bischöflichen Ordinariat in Regensburg zu den folgenden immer noch unbeantwortet gebliebenen, Ende 2010 nochmals zusammengefassten Fragen eindeutig Stellung zu beziehen, wenn sie ihre bröckelnde Glaubwürdigkeit nicht gänzlich verlieren wollen:

 

01 - Warum hat das Bischöfliche Ordinariat entgegen den Leitlinien der DBK wissentlich geduldet, dass der wegen sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen verurteilte Pfarrer während seiner Bewährungszeit wieder mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt getreten ist? Warum hat eine bereits erfolgte gerichtliche, strafrechtliche Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe in der Diözese Regensburg nicht als „begründeter“ Anfangsverdacht ausgereicht? Was muss im Bistum Regensburg zusätzlich zu der gerichtlichen Verurteilung eines Kinderschänders in der Uniform eines römisch-katholischen Priesters eigentlich noch passieren, damit ein Anfangsverdacht von den angeblich sachkundigen, aufgeklärten, nach dem Null-Toleranz-Prinzip entscheidenden Köpfen in diesem Ordinariat erkannt wird? Wo liegt in Regensburg die Messlatte für die hohen moralischen Ansprüche, die von der RKK immer so hervorgehoben wird? Sehen die Leiter in der Diözese bei der Anwendung ihrer Sexualmoral einen Unterschied zwischen der ordinären Schafsherde und ihren schwarzbekittelten Böcken - was die einen nicht dürfen, ist dafür den anderen erlaubt?

 

02 - Wenn in der Diözese Regensburg bei Sexualverbrechen das Null-Toleranz-Prinzip herrscht und Sexualverbrechen im groben Widerspruch zum Anspruch und Auftrag der Kirche stehen, warum hat man dann diesen Kinderschänder nicht angezeigt? Bei dem bekannten konsequenten Vorgehen im Bereich der RKK (siehe dazu in die Geschichtsbücher unter den Schlagworten: Inquisition, Kreuzzüge, Zölibat, Erbschleicherei, Blutgeld usw.) dürfte es einem Ammenmärchen gleichkommen, dass man von einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft abgesehen hat, nur um die Opfer zu schützen. Die RKK tut doch grundsätzlich nur etwas zum Eigennutz, kaum etwas für andere, insbesondere wenn sie dabei selbst auf etwas verzichten muss! In der Laisierung ist es eindeutig zu lesen (siehe oben): „... war der neue Bischof um Zustimmung gebeten worden für eine Entscheidung, die vor seiner Zeit schon auf den Weg gebracht worden war ...“ Wir sehen darin eine weitere Bestätigung, dass der Wiedereinsatz den Sexualtäters in den Pfarrdienst vor der Inthronisation des neuen Bischofs bereits festgestanden gewesen ist und den Grund, warum der Forderung der Opfereltern von Viechtach, den pädophilen Kindermissbraucher nicht mehr mit Kindern und Jugendlichen arbeiten zu lassen, bereits 1999 abgelehnt worden ist. (siehe dazu den vorangegangenen Bericht Teil 07)

 

03 - Warum hat der verantwortliche Bischof während den ersten eineinhalb Jahren seiner Amtszeit nicht auf die Einhaltung der gesetzlichen Auflagen und die strikte Beachtung der Leitlinien der DBK bei dem sich in seinem Verantwortungsbereich befindlichen Straftätern, nicht nur in Riekofen, sondern auch in den zahlreichen anderen Fällen gedrängt? Langsam keimt in uns der Verdacht, dass seine Exzellenz von der Existenz der Leitlinien der DBK überhaupt keine Ahnung gehabt hat. Welche Aufgaben ujnd Kontroll-Funktionen hat er eigentlich in der Amtsführung seiner Diözese wahrgenommen? 

 

04 - Wer gehört namentlich seit dem 24.11.2002 dieser zuständigen „sorgfältig prüfenden“ Kommission an, der ja vom Generalvikar die Schuld des Wiedereinsatzes des Sexualverbrechers unterschwellig zugeschoben worden ist? Kann bei einem eingetretenen Wiederholungsfall überhaupt von einer vorherigen „sorgfältigen“ Prüfung ausgegangen werden, von der Einhaltung der Leitlinien einmal ganz abgesehen? Wer trägt die Verantwortung für die „sorgfältige“ Prüfung, wenn hinterher erneut der Sexualstraftäter in 22 Fällen zugeschlagen hat?

 

05 - Warum hat sich der verantwortliche Bischof als Personalverantwortlicher entgegen den Leitlinien der DBK nicht um seine bekannten schwarzen Böcke gekümmert, die bereits vom Gericht zu einer Strafe verurteilt waren und dennoch vom Ordinariat erneut in den Pfarrdienst mit Kindern und Jugendlichen eingesetzt worden sind, damit sie bei seinen unschuldigen Schäfchen keinen Schaden anrichten? Warum ist dieser hochdotierte, von allen Steuerzahlern (auch von den Opfern des sexuellen Missbrauchs durch Mitarbeiter der RKK) entlohnte Bistumsleiter, nicht seinen ureigenen Pflichten nachgekommen und hat die Kinder seiner Kirchengemeindemitglieder nicht vor den Übergriffen seiner eigenen, sexuell perversen Klerikern geschützt?

 

06 - Was hat das Bischöfliche Ordinariat nach den Leitlinien der DBK unternommen, um das Leid der Opfer und ihrer Angehörigen in Viechtach, Falkenberg, Georgenberg, Riekofen usw. zu lindern, soweit heute am 30.12.2010 die Missbrauchsfälle im Bistum Regensburg überhaupt bekannt sind?

 

07 - Wer ist nach den Leitlinien der DBK und nicht minder aus den rein menschlichen, humanistischen Moralvorstellungen für den Wiedereinsatz eines wegen sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen vorbestraften, nach dem allgemeinen Verständnis nicht therapierbaren, Verbrechers in den normalen Pfarrdienst verantwortlich?

 

08 - Wer trägt im Bischöflichen Ordinariat die primäre Schuld, dass, entgegen den Leitlinien der DBK, sich der Pfarrer - bei den Verantwortlichen ein bekannter Vergewaltiger - durch den Wiedereinsatz in den aktiven Pfarrdienst in Riekofen, erneut in 22 nachgewiesenen Fällen schuldig machen konnte?

 

09 - Wer von den Amtsträgern in der Diözese hatte den Auftrag erhalten, diesen Pfarrer zu beobachten und zu begleiten, damit er nicht mehr rückfällig werden kann?

 

10 - Warum hat, unserer Meinung nach, das Ordinariat absichtlich, das heißt mit Vorsatz, entgegen die fortschrittlichen Leitlinien der DBK verstoßen? Hätten sich die Verantwortlichen im Ordinariat Regensburg strikt an diese Leitlinien gehalten, hätte der erneute 22-fache sexuelle Missbrauch an Minderjährigen in Riekofen vermieden und somit schwerer Schaden von der RKK abgewendet werden können! Die neuen Leitlinien sind absichtlich dafür geschaffen worden, dass auch weniger psychologisch Ausgebildete und Amtsanfänger in der RKK keinen Fehler machen.

 

11 - Warum behauptet der Generalvikar in der oben zitierten Dokumentation: „... gemäß den bischöflichen Leitlinien von der zuständigen Kommission sorgfältigst geprüft ...“ während er in anderen Stellungnahmen aussagt: „... trafen die Leitlinien in dem konkreten Fall nicht zu, da sie sich auf Pädophilie beziehen, die strukturell nicht abänderbar ist ...“? Hat denn kein einziges Mitglied dieser Kommission den wahren Sinn der Leitlinien verstanden und erkannt, dass sie für alle Missbrauchsfälle gelten? Welch jämmerlicher Verein ist da in Regensburg versammelt und mit welch billigen, völlig konträren Argumenten werden die Katholiken in diesem Bistum von unqualifizierten, abgehobenen Klerikern abgefüttert? Es tut uns in der Seele weh, wenn wir zu solchen überspitzten, ja bissigen Schlussfolgerungen kommen, aber jeder an dem Missbrauchsfall in Riekofen einigermaßen Interessierte kann an dem stümperhaften Vorgehen der „studierten“ Bistumsleitung, die versucht, die Bevölkerung mit ihrem Gottesbonus für restlos dumm zu verkaufen, zum selben Ergebnis kommen. Dazu muss man nicht einmal Quellen von außen heranziehen, sondern nur die törichten bistumseigenen Veröffentlichungen vergleichen. Und wieder beweisen die Vertreter Gottes, dass sie nichts weiter sind, als ordinäre Menschen mit allen Fehlern und Schwächen, von moralischer Größe und vernünftigen Menschenverstand - keine Spur!

 

12 - Wie werden nach den Leitlinien die Schuldfrage und Wiedergutmachung für den unzulässigen Wiedereinsatz eines wegen sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen vorbestraften Pfarrers im Ordinariat Regensburg gehandhabt?

 

13 - Übernimmt der Diözesanbischof als Verantwortlicher für den Wiedereinsatz dieses Sexualverbrechers in den Pfarrdienst und dem daraus erfolgten zusätzlichen 22-fachen sexuellen Missbrauch an einbem Minderjährigen die Schuld und ziehen er daraus auch die Konsequenzen? Er sollte sich wenigstens jetzt an die Leitlinien der DBK halten! Eine Bischöfin der Parallel-Organisation hat es ihm vorexerziert, bei weitaus geringerem Anlass, erheblichen Schaden von ihrer Institution abzuwenden. In unserem Verein scheint man aber außerordentliche Narrenfreiheit zu genießen.

 

Unseren Vers d'rauf

 

Das Regensburger Ordinariat mit ihrem Bischof hat bei vielen Gläubigen durch ihr dilettantisches Verhalten nach der Aufdeckung dieses außergewöhnlichen Missbrauchsfalls und der anderen Delikte jeglichen Respekt verloren. Da helfen nicht einmal mehr die vom Volk als „Abzocke“ verrufenen bischöflichen Abmahnungen an die Kirchenkritiker, als allerletztes Druckmittel, um diese mundtod zu machen. Natürlich werden die komplett sinnlosen bischöflichen Aktionen durch unsere sauer erwirtschafteten Kirchensteuergelder finanziert! Genau diese Maßnahme beweist aber, dass dem Ordinariat die stichhaltigen Argumenten fehlen und es jetzt zur Ablenkung eine sinnlose Attacke nach der anderen reitet.

 

Von den höchsten Verantwortlichen in der RKK wird verzweifelt versucht, denjenigen die Schuld an der Missbrauchsmisere in der RKK zuzuschieben, die die Verbrechen in den Reihen der Kirche weltweit aufgedeckt haben! Dabei merken die Verantwortlichen nicht einmal, dass sie immer tiefer in ihrem eigenen Sumpf aus Lügen und Unglaubwürdigkeit versinken. Ist das Gottes Wille? Und mit Verlaub: Wann räumt der Allmächtige eigentlich in seiner eigenen geschaffenen Kirche den Augiasstall auf, mit dem seine angeblich von ihm eingesetzten Bevollmächtigten überhaupt nicht fertig werden? Wo bleibt da seine Allwissenheit über die Vorgänge hinter den kirchlichen Mauern und seine Weitsicht, was mit seiner christlichen Bewegung in der weiteren Zukunft passiert? In der heutigen wissenschaftlich fortschrittlichen Zeit wird er mit seiner archaischen Wüstenreligion nicht mehr sehr weit kommen.

 

Dass im Bistum Regensburg etwas nicht stimmt und faul ist, erkennt man auch an der „zügigen“ Bearbeitung des versprochenen Berichts über die Missbrauchsfälle durch das Ordinariat. Wann dürfen wir Kirchenangehörige und Finanziers dieser Studie mit dem Resultat aus Regensburg eigentlich rechnen, mit einer umfangreichen Bilanz und einer öffentlichen Präsentation wie bei der vorbildlich arbeitenden „unabhängigen“ Kommission in der Erzdiözese München-Freising? Bis auf drei Diözesen sind die Ergebnisse Ende 2010 bereits veröffentlicht worden. Eine von diesen, die die Berichterstattung über ihre Missbrauchsfälle verweigern, ist das Bistum Regensburg. Dürfen wir überhaupt damit rechnen? Allem Anschein liegen da noch ein paar von der Öffentlichkeit unentdeckte, sehr brisante Fälle brach, die man uns immer noch verschweigt und den Bericht deshalb deckelt.

 

Wir können uns, jetzt Ende 2010, leicht ausmalen, dass alleine nach der Wahrscheinlichkeitsrechnung mit den Informationen aus anderen Bistümern und den bereits aufgedeckten Verbrechen, in katholischen Heimen und Internaten des Bistums Regensburg ebenfalls noch Einiges ans Tageslicht gefördert werden kann, wenn es schon in den Pfarrgemeinden, also in der Öffentlichkeit, solche eklatante, abartige kirchliche Vergewaltigungen gegeben hat.

 

Bei den Regensburger Domspatzen ist man gerade dabei, mit der Aufarbeitung von Sexualdelikten und Prügelattacken anzufangen, die im Sprachgebrauch des bischöflichen Pressesprechers ganz lapidar und verniedlicht „pädagogische Übergriffe“ heißen. Die Ermittlungen und Zusammenstellung werden nicht von der Diözese aus durchgeführt, wie man eigentlich von einer moralisch hochstehenden und gemäß den Leitlinien der DBK vorbildlich arbeitenden Organisation erwarten sollte, sondern gehen alleine auf Initiativen der Opfer zurück.

 

Aber keine Angst, das Internet ist geduldig; es vergisst nichts - und die öffentlichen und privaten Zusammenstellungen aus dem Bistum Regensburg, von engagierten Katholiken vorangetrieben, werden von Tag zu Tag umfangreicher, wenn auch das zuständige Ordinariat seine Mitarbeit grundsätzlich verweigert!

 

Viele Grüße

Ihr HochWalt

 

PS 1: Da die Mitglieder unserer kleinen Gruppe von unseren Eltern auf Drängen der Kirchenoberen durch die Taufe für „immer und ewig“ zur RKK verdammt worden sind, wird diese Institution uns auch nicht mehr los. Und so lange wir noch unseren Vereinsbeitrag bezahlen, haben wir auch das Recht, diese unverzeihlichen, in 1.700-jähriger Praxis eingeschliffenen, gewachsenen, regelmäßig vertuschten, alleinig hausgemachten Missstände in unserer altmänner-dominierten, zur uneingeschränkten Theokratie (eine Art Neue-Welt-Ordnung) neigenden und absolute Habgier praktizierenden Sekte aufzuzeigen und öffentlich anzuprangern.

 

PS 2: Wir sind der Meinung, dass die RKK erst wieder auf die Füße kommt, wenn sie sich auf die echten Tugenden der Urchristen und auf den wahren Jesus Christus besinnt, sich von Macht und Reichtum verabschiedet, ihre Verbrechen und Lügen anerkennt und zur Bescheidenheit und zur gegenseitigen sozialen Unterstützung zurückkehrt. Wenn sich die von Gott eingesetzten Vertreter auf Erden wieder durch Intellekt, Wissen, Bildung, Weisheit, Logik, Weitsichtigkeit, Charisma, Führungsqualität und menschliches Einfühlungsvermögen von ihren Gläubigen hervorheben, und nicht nur durch Bischofsstab, Bischofsring, Prunkgewand und Mitra - erst dann werden sie wieder in ihren Diözesen an Achtung gewinnen!

 

PS 3: Bis dahin werden wir mit gebührendem Abstand das Treiben der Verantwortlichen in der RKK beobachten. Weil niemand von Bischof Müller bei seinen Predigten einen Tatsachenbericht erwarten darf (so sein Anwalt Himmelsbach, für diese banale Aussage vermutlich von unseren Kirchenbeiträgen fürstlich belohnt) und der Bischof sich nicht einmal selbst an das 8. Gebot seines Gottes hält (siehe unsere vorangegangenen Berichte), sehen wir überhaupt keinen Anlass, eine seiner scheinheiligen Predigten in einem Gotteshaus, groß oder klein, beizuwohnen.