| HW-R-007 - Missbrauch - Aufarbeitung in der RKK - Teil 04 Treffen am 24.03.2010 - Die „Regensburger Sicht“ der Dinge, aka Leitlinien
verfasst 2010 - eingestellt am 13.03.2013 - geändert am 28.03.2013 (Grund: Quellenangaben)
Liebe Leser, verehrte Christen und ein Hallo allen, die gegen den klerikalen Missbrauch kämpfen,
in der Zusammenstellung der „Chronologie Peter K., Viechtach / Riekofen-Schönach - Zum rechten Verständnis des Vorgehens im Bischöflichen Ordinariat“ (Quelle: http://www.bistum-regensburg.de/borpage002700.asp) wird unter anderem das Folgende behauptet: (Zitat) Die Vorgabe der Leitlinien der Deutschen Bischöfe, Priester nach einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger nicht mehr in Bereichen einzusetzen, die sie mit Kindern und Jugendlichen zusammen bringen, hielt man hier für nicht zutreffend, da die Leitlinien von Pädophilie ausgehen, die strukturell nicht abänderbar ist, eine solche aber nach dem Abschlussbericht des mehrjährigen Therapeuten bei Peter K. „mit Sicherheit“ nicht vorliege. (Zitatende) Diese Aussage wurde vom Ordinariat offiziell übernommen und auch in Presseveröffentlichungen publiziert, zum Beispiel in der Stellungnahme zum Artikel der „Passauer Neuen Presse“ vom 30.07.2007: Interview der Katholischen Sonntagszeitung mit dem Generalvikar der Diözese Regensburg (Quelle:http://www.bistum-regensburg.de/download/borMedia0532905.PDF).
Aber wir können der Auslegung der Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) durch den Generalvikar und Personalreferenten überhaupt nicht folgen. Vielleicht liegt es daran, dass wir diese Leitlinien lesen und sie zu wörtlich nehmen. Es könnte durchaus sein, dass wir irgendetwas übersehen haben, auf das die beiden mit ihren Behauptungen anspielen. Wir sind dann so frei gewesen und haben die DBK, die Urheberin der Leitlinien, angeschrieben und um Klärung gebeten. Im Gegensatz zum Bischöflichen Ordinariat haben wir vom Pressereferenten prompt eine Antwort auf unsere konkrete Anfrage bekommen. Darin heißt es, dass die Leitlinien für alle Missbrauchsfälle gelten, die sich bei der RKK in Deutschland ereignet haben. Es ist unumwunden betätigt worden, dass die wörtliche Auslegung, so wie wir sie sehen, völlig richtig ist. Wir gehen deshalb davon aus, dass die Behauptung, die Leitlinien gelten in dem Fall von Riekofen nicht, falsch ist und nicht den Tatsachen entspricht.
Im Umkehrschluss heißt das, Generalvikar und Personalreferent haben schlichtweg gelogen! Jeder interessierte Leser kann diese Aussage mit den vorhandenen Schriftstücken nachvollziehen.
Die beiden angeblich so überaus gebildeten Ordinariatsvertreter, einer ist sogar promoviert, haben sicherlich triftige Gründe und Argumente, die die Behauptung des Ordinariats in der Chronologie stützen, die der DBK und uns jedoch verborgen geblieben sind. Um in den Fall Riekofen endlich Klarheit zu bringen, wäre es schon erforderlich gewesen, zu erfahren, wie die beiden Kreatoren solcher für uns zwielichtigen Hypothese zu der Überzeugung gelangt sind, dass die Leitlinien nur von Pädophilie (und Ephebophilie) ausgehen. Leider stehen die erleuchtenden Erklärungen durch das Ordinariat bis zum heutigen Tag immer noch aus. Das sind nun bereits über 5 Jahre, in denen triftige Fragen zu diesem bornierten Statement nicht beantwortet werden! Das lässt natürlich auf die geistigen, intellektuellen Fähigkeiten der Führungsriege im Regensburger Ordinariat schließen.
Als aktiver Basis-Katholik, habe ich mir zum Ziel gesetzt, meine Kirche dahingehend zu unterstützen, zur Wahrhaftigkeit und Aufrichtigkeit zurückzufinden und somit das schwer ramponierte Ansehen und die angeschlagene Glaubwürdigkeit der römisch-katholischen Kirche wieder aufzupolieren. Aber engagierte Kirchenangehörige werden von ihren Vorderen überhaupt nicht unterstützt, im Gegenteil.
Viele Grüße Ihr HochWalt
PS: In der Pressemitteilung vom 02.10.2007: „Diözese weist Ferndiagnosen Wunibald Müllers als unzutreffend zurück“ (Quelle: http://www.bistum-regensburg.de/download/borMedia0540905.PDF), hat der Pressesprecher der Diözese Regensburg ausgesagt: (Zitat) Mindestens 80 Prozent der Täter, die ein Kind sexuell missbraucht haben, sind nicht pädophil. (Zitatende) Unter Berücksichtigung der oben gemachten Einschränkung durch den Generalvikar und Personalreferenten muss man dann, der Logik folgend, davon ausgehen, dass die Leitlinien von der DBK nur für lächerliche 20 Prozent der Fälle von sexuellen Missbrauch Minderjähriger geschaffen worden sind, nicht für die restlichen 80 Prozent in der RKK Deutschlands. Wenn man bedenkt, dass die RKK heute gebetsmühlenartig wiederkäut, was mit diesen Leitlinien die deutschen Kirchenführer schon alles gegen den sexuellen Missbrauch erreicht haben, dann wäre diese Quintessenz ein erneuter Beweis für den lawinenartigen Vertrauensverlust meiner Kirche bei ihren Gläubigen und Wasser auf die Mühlen ihrer Kritiker. Aber wir haben es ja mit den Repräsentanten des Allmächtigen zu tun. Da gelten ganz andere Maßstäbe:
Man soll ja ihren „himmelschreienden“ Ausführungen ausschließlich glauben und keinesfalls darüber nachdenken (vor allem nicht logisch)! Allerdings fragen wir uns langsam, warum nicht die himmlischen Heerscharen gegen solche Sophistik einschreiten.
PPS: Wenn aber die Führungsmannschaft im Bistum Regensburg solche dümmlichen Behauptungen auf- und ihre Inkompetenz und ihren geistigen Tiefflug auf diese klare Weise unter Beweis stellten, dann ist es kein Wunder, wenn sie die volle Breitseite abbekommen. |