HW-R-010 - Missbrauch - Aufarbeitung in der RKK - Teil 07

Treffen am 21.04.2010 - Des Bischofs Ausreden und Attacken - wieder schwingt die Nazi-Keule 

 

verfasst 2010 - eingestellt am 05.04.2013 - geändert am 05.04.2013

 

Liebe Leser, verehrte Christen und ein Hallo allen, die gegen den klerikalen Missbrauch kämpfen,

 

am 03.04.2010 hat das Bistum Regensburg auf seiner Homepage die persönlichen Anmerkungen des damals verantwortlichen Bischofs mit dem Titel: „Das aktuelle Thema: „Sexueller Missbrauch“ und seine antikatholische Instrumentalisierung“ (Quelle: http://www.bistum-regensburg.de/default.asp?op=show&id=4100) veröffentlicht. Im Anfangskapitel: „Verwerflichkeit von sexuellem Missbrauch“ hat der Bischof in den ersten sechs Punkten geschrieben:

(Zitat)

1. Ein sexueller Übergriff auf Kinder und Jugendliche ist eine schändliche Verletzung ihrer Personwürde. Theologisch beurteilt handelt es sich um schwere Schuld, „eine Sünde, die vom Reich Gottes ausschließt“ (1 Kor 6,10). Nach dem staatlichen Gesetz ist sexueller Missbrauch von Heranwachsenden eine Straftat, die mit Haft bis zu zehn Jahren geahndet werden kann.

2. Im Umgang mit dem Straftäter und seinen Opfern sind die staatliche und die kirchliche Zuständigkeit strikt auseinander zu halten.

3. Als Staatsbürger ist der Täter dem Zivil- und Strafrecht unterstellt. Darum sind für die Tatfeststellung, das Strafmaß, die Durchführung des Urteils und die Kontrolle der Bewährungsauflagen ausschließlich die entsprechenden staatlichen Institutionen verantwortlich.

4. Handelt es sich bei den Tätern um Personen im kirchlichen Dienst (Kleriker, Ordensleute oder Laien) ist nach Maßgabe der gerichtlichen Vorgaben und Auflagen sowie auf der Grundlage wissenschaftlich-therapeutischer Beurteilung die kirchliche Strafe festzusetzen. Sie reicht von weitgehender Einschränkung des pastoralen Einsatzes bis zur Entfernung aus dem kirchlichen Dienst für immer.

5. Dem Opfer schuldet der Täter die Bekundung tiefer Reue über das, was er ihm an körperlichen und seelischen Verwundungen zugefügt hat. Dazu kommt die Erfüllung der gerichtlichen Auflagen und Strafen, wie die Entrichtung von Schmerzensgeld oder die Leistungen für eine Therapie.

6. Stand der Straftäter im kirchlichen Dienst, werden die Diözesen oder die zuständigen kirchlichen Institutionen pastorale und therapeutische Hilfen anbieten durch eigens dafür bestellte Gremien, aber auch durch Einrichtungen des Caritasverbandes und der Katholischen Jugendfürsorge, die den Opfern sexuellen Missbrauchs aus allen Tätergruppen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

...

Prof. Dr. Gerhard Ludwig Müller, Bischof von Regensburg

(Zitatende)

 

Des Bischofs Lippenbekenntnisse oder ist das schon wahre Redlichkeit?

 

Als wir diesen ersten Abschnitt gelesen haben, waren wir über des Regensburger Bistumsleiters Einsicht oder besser gesagt Wandlungsfähigkeit verwundert, gar außerordentlich erstaunt. In keinem der sechs Punkte des Kapitels „Verwerflichkeit von sexuellem Missbrauch“ haben wir eine Einschränkung auf Geistliche mit pädophiler und ephebophiler Fixierung gefunden. Wir haben tatsächlich gedacht, vor uns läge eine Adaption der Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) von 2002.

 

Punkt zwei besagt, dass im Umgang mit dem Delinquenten und seinen Opfern die staatliche und die kirchliche Zuständigkeit strikt auseinander zu halten sind. Wenn wir diese Aussage auf die Auslegung der Meinung des Gerichtsmediziners im Fall „Riekofen“ beziehen, würde dies die Richtigkeit unserer Einschätzung bestätigen, dass eine Verquickung von Staats- und Kirchenrecht, wie es der Bischof in seinem Kalkül für seine Entlastung immer wieder versucht hat, nicht möglich sein kann, weil die Leitlinien über die heutigen staatsjuristischen und medizinischen Erkenntnissen weit darüber hinausgehen und die Kirchendiener verpflichten, genau nach ihnen zu handeln (siehe dazu den vorangegangenen Bericht Teil 06). In unseren und auch in den Augen weiterer Pfarrgemeindemitglieder werden die Leitlinien als progressiv angesehen. Das sind Pluspunkte, die die Kirche bei den widerwärtigen Missbrauchsfällen, die bei den, vermeintlich aus eigenem Antrieb, von Gott gesegnet, sittsam und unbefleckt lebenden Männern des Allmächtigen hätten niemals passieren dürfen, bitter nötig hat. Man müsste sie nur praktizieren und nicht wie das Ordinariat in Regensburg leichtfertig negieren!

 

Wer sich so verhält, wie die Regensburger Gesandten Gottes, beweist eindeutig, dass diese von sich so überzeugten Personen moralisch nicht weiter sind, wie Du und ich. Im Gegenteil: Wir gewinnen immer mehr den Eindruck, dass sich in der RKK Leute sammeln, die in eine bestimmte Weise, nicht nur auf dem sexuellen Gebiet, abnormal ausgeprägt sind. Natürlich will man das von den Oberen nicht zugeben und versucht deshalb, so wenig, wie möglich an die Öffentlichkeit kommen zu lassen, das heißt schlicht gesagt, es wird von Anfang an vertuscht, gedeckelt und unter den Teppich gekehrt. Das hat im Mittelalter noch funktioniert, heute nach der Aufklärung und in der Ära des Internets nicht mehr. Warum begreifen die Vorderen der RKK das einfach nicht? Warum sagen die Kirchenführer, ganz oben an der Hierarchie, dem Regensburger Bischof eigentlich nicht, dass er der wahre Nestbeschmutzer ist und mit diesen archaischen, absolutistischen Methoden bei seinen eigenen Gläubigen nicht mehr ankommt und kontinuierlich seinen Leumund verliert, zum Image-Schaden der gesamten Kirche. Wo bleibt da der revolutionäre Gedanken von Jesus Christus: „Gib all Deinen Reichtum den Armen und folge mir nach!“

 

Punkt vier ist mit dem Beamtenrecht der Bundesrepublik Deutschland vergleichbar. Wird ein Staatsbeamter straffällig und verurteilt, kann er von Seiten seines Arbeitgebers je nach Art und Schwere der Tat eine zusätzliche Strafe erhalten, so dass er sich sehr genau überlegt, ob er in Kauf nimmt, ein Verbrechen zu begehen. Das heißt, er wird doppelt bestraft! Die Leitlinien verbieten verschärfend zu den zusätzlichen kircheninternen Sanktionen und unabhängig einer wissenschaftlich-therapeutischer Beurteilung grundsätzlich,dass alle Straffällige, die einen sexuellen Missbrauch an Minderjährigen begangen haben, nicht mehr mit Kindern und Jugendlichen arbeiten dürfen. Diese „erzieherische Maßnahme“ ist aber vom Regensburger Ordinatiat, aus welchen Gründen auch immer, verworfen worden. Der erneute Kindervergewaltiger von Riekofen ist sogar, für uns völlig unverständlich, noch mit einem neuen Revier, in dem er weiter hat wildern dürften, belohnt worden.

 

Nun, den Punkt fünf stimmen wir ebenfalls voll zu: Der Täter ist für sein Tun verantwortlich und schuldet dem Opfer durch eigene Bekundung tiefe Reue über das, was er ihm an körperlichen und seelischen Verwundungen zugefügt hat. Das gilt in unseren Augen sowohl für den unmittelbaren Kinderschänder, als auch für denjenigen Prinzipal, der es durch seine unbedachte Entscheidung zu einem Wiederholungsfall hat kommen lassen, weil er einen pädophilen Unhold in Riekofen durch erneute Verführung der selben Situation ausgesetzt hat, wie in Viechtach und das entgegen jedem vernünftigen Menschenverstand und konträr den Leitlinien der DBK (siehe weiter unten die vom Ordinariat abgelehnte Forderung der Eltern des Opfers, den verurteilten Triebverbrecher nicht mehr mit Kindern arbeiten zu lassen)! So hat ein elitärer Gottesvertreter dem minderjährigen Opfer, als Ministrant einer seiner Schutzbefohlenen, für den der Bischof persönlich verantwortlich zeichnet, einen seelischen Schaden zugefügt, den sich der „Seelenhirte“ aus Mangel an Empathie sich allem Anschein überhaupt nicht vorstellen kann. Das ist auch kein Wunder, weil ein im Zölibat lebender Kirchenmann, von Kindern, Erziehung und Verantwortung überhaupt keine Ahnung hat, ein Mangel an Erfahrung, der immer wieder auf fatale Weise dokumentiert wird. Uns ist völlig schleierhaft, warum solch sexuell abartig veranlagte Menschen überhaupt in den Kirchendienst eintreten haben können. (Ironie an) Sucht sich denn der Allwissende, Allmächtige nicht entsprechend disziplinierte Mitarbeiter aus, auf die er sich auch absolut verlassen kann? Haben da seine Vasallen vielleicht schludrig gearbeitet, weil sexuelle Missbrauchsfälle und schwere Misshandlungen in der RKK vermehrt auftreten, in der so etwas hätte überhaupt nicht vorkommen dürften, wenn man die selbst auferlegten hohen moralischen Ansprüchen als Maßstab heranzieht. (Ironie aus) 

 

Der Punkt sechs bezieht sich direkt auf die Leitlinien (Leitlinie Nr. 8: Dem Opfer und seinen Angehörigen werden menschliche, therapeutische und pastorale Hilfen angeboten.), indem die Diözesen, also die RKK, den Opfern sexuellen Missbrauchs aus allen Tätergruppen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Hat das eigentlich „uneingeschränkt“ auch für die Viechtacher Opfer gegolten? Wurden da nicht die finanziellen Zuwendungen für die Therapie vom Ordinariat gekürzt, unseres Wissens sogar eingestellt, nachdem der Missbrauchsfall in Viechtach in der Öffentlichkeit bekannt geworden und es zu einem Gerichtsverfahren über eine pädophilen Priester gekommen ist, der sich an kleine Ministranten sexuell vergangen hat? Wie muss man im Volksmund solche Gelder eigentlich nennen, die sofort unterbunden werden, wenn der Selbstzweck, etwas zu verschweigen, weggefallen ist?

 

Abgesehen von den erneut unterschwellig eingestreuten Rechtfertigungsversuchen im Fall „Riekofen“ in den Punkten 3, 4 und der faulen Ausrede im Punkt 5, damit der RKK keine Kosten entstehen, die dem hohen Herrn aber bei genauer Kenntnis der Sachlage selber mehr belastet, als ihm sicherlich lieb ist - kann es sein, kann es wirklich sein, dass die Diözese Regensburg und ihr ehemaliger Chef im Großen und Ganzen auf die Allgemeingültigkeit der Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz einschwenken und diese Rückbesinnung jetzt scheibchenweise, still und leise vollziehen?

 

Nach den guten Vorsätzen „müssten“ Bekenntnis und Wiedergutmachung folgen

 

Allerdings sollte dann, wenn das Regensburger Ordiariat wirklich eine Rückbesinnung auf die rein christlichen Tugenden: Ehr- und Redlichkeit beabsichtigt, demonstriert werden, dass das Bistum es auch definitiv ernst meint. Die Fehler der Verantwortlichen im Bistum Regensburg müssen demnach eingestanden und auch aufgearbeitet werden. Es waren nicht nur Viechtach und Riekofen, sondern auch Nittenau, Landshut, Georgenberg und weiter Falkenberg betroffen. Das sind zumindest die, die der Öffentlichkeit heute, im April 2010, bekannt sind. Wenn Bischof Müller auf die Opfer, auf deren Angehörigen und auf die Pfarrgemeinden offen zugeht und das Versäumte nachholt, wird es für ihn zwar ein peinlicher und schmerzlicher Prozess sein und er wird sicherlich das hausgemachte Tal der Häme in den Medien durchqueren müssen, aber bestimmt an Image gewinnen, nicht nur bei den Mitgliedern der Pfarrgemeinde für die der Bischof die Verantwortung trägt. Außerdem könnte er damit  am besten beweisen, dass das Bußsakrament auch von Klerikern praktiziert und im vollen Umfang eingehalten wird.

 

Wenn seine Exzellenz diese Abbitte fertigbringt, wenn er beweist, dass auch Kirchenfürsten Buße tun können, Reue und Umkehr zeigen, wenn er sich zu einer Bitte um Entschuldigung durchringt, und sich wirklich um die verletzten Seelen aller Opfer bemüht, dann werden wir vor ihm den Hut ziehen. - Kleine Ergänzung aus dem Heute (bei der Einstellung des Beitrags auf die Homepage): Vor ihm den Hut ziehen, werden wir aber wahrscheinlich nicht müssen, weil er bereits nach Rom abgewandert ist, etwas deutlicher ausgedrückt: sich bereits aus dem Staub gemacht hat. Wenn er aber von Rom aus Abbitte leistet, würde er wahre Größe zeigen! Ich persönlich schließe darauf aber keine Wette ab! (siehe dazu auch PPS) 

 

Verweigert der verantwortliche Bischof aber das „mea culpa“, dann wird man ihn als plumpen Lügner bezeichnen und der Unfähigkeit bezichtigen, Verantwortung zu übernehmen und das bestimmt auch mit Recht. Außerdem wird er sich den Vorwurf gefallen lassen müssen, bei den Leitlinien gegen bischöfliche Vereinbarungen und somit gegen die Entscheidung aller seiner Kollegen und das Kirchenrecht verstoßen zu haben. Ein so hoher Vertreter Gottes auf Erden wie er sich darstellen, müsste jedenfalls fähig sein, die 10 Gebote vorzuleben! Für uns als Katholiken ist es unerträglich, zu einem Kirchenmann aufschauen zu müssen, der uns gewissermaßen ein Vorbild sein sollte, charakterlich aber nicht einmal in der Lage ist, die einfachsten Grundregeln in der RKK wie zum Beispiel das achte Gebot („Du sollst nicht falsch Zeugnis geben wider deinen Nächsten“, bekannter als: „Du sollst nicht lügen.“) selbst einzuhalten.

 

Ein Beispiele des Versuchs einer Schuldumkehr durch den Bischof

 

Im Interview bei der Mittelbayerischen Zeitung am 19.03.2010 (Quelle: http://www.mittelbayerische.de/index.cfm?pid=10009&pk=535198&p=1) behauptet der Bischof unter anderem:

(Zitat)

... Die Zusammenarbeit ist keine Einbahnstraße. Wenn wir im Fall Riekofen ein wichtiges Gutachten bekommen hätten, wäre Peter K. mit Sicherheit nicht wieder in der Seelsorge eingesetzt worden ... Ich erwarte in Zukunft, dass wir voll informiert werden, wenn es um Personen aus dem kirchlichen Bereich geht. Wir wollen klare Aussagen, welche Auflagen es für die verurteilten Täter gibt ...

(Zitatende)

 

Dem gegenüber führt der Personalreferent in seiner „Chronologie Peter K., Viechtach / Riekofen-Schönach - Zum rechten Verständnis des Vorgehens im Bischöflichen Ordinariat“ (Quelle: http://www.bistum-regensburg.de/borpage002700.asp) über das „wichtige Gutachten“ Folgendes aus:

(Zitat)

... Über ganz wenige Punkte wurde der Justitiar des Ordinariates in groben Zügen informiert; das 50-seitige Gutachten selbst wurde dem Ordinariat, da es nicht Prozessbeteiligter war, nicht ausgehändigt - und konnte logischer Weise später bei der Entscheidung der Diözese über den Wiedereinsatz von Peter K. in der Seelsorge auch nicht berücksichtigt werden.

(Zitatende)

 

Hier erkennt man deutlich des Bischofs abstruse Rechtfertigungstaktik und die Absicht, die Schuld auf andere abzuwälzen!

 

Ein Gutachten wird von einem Gericht grundsätzlich nicht automatisch an Dritte ausgehändigt. Weil das Ordinariat, obwohl der Arbeitgeber des pathologischen Kindervergewaltigers nicht von sich aus an der Gerichtsverhandlung teilgenommen hat - man kann es sehr gut nachvollziehen, dass die Führungsriege in Regensburg keinesfalls selbst in die unter Umständen sehr peinlich werdende Schusslinie geraten hat wollen - hat das Gericht die Diözese verständlicherweise nur von dem Gutachten informiert. Für diese „Einbahnstraße“ ist das Bistum Regensburg, im Gegensatz zur Behauptung des Bischofs, allerdings selber verantwortlich! Die Zuständigen im Ordinariat haben nicht mit der Staatsanwaltschaft kooperiert und zudem noch versucht, den sexuellen Missbrauch an Minderjährige zu vertuschen, natürlich nur zum Schutz der Opfer. Es ist auch nie „Schweigegeld“ geflossen, sondern alleinig „Schmerzensgeld“, wie der Bischof und Seinesgleichen so felsenfest behaupten und schriftlich dokumentiert haben! Nur aus Gefälligkeit den Eltern der Opfer in diesem einen Fall gegenüber, sei der Kinderschänder nicht vom Ordinariat angezeigt geworden. Warum dann widersinnigerweise ebenso in den anderen sexuellen Missbrauchsfällen, die im Bistum Regensburg bis jetzt bekannt geworden sind. Wer Straßen mit breiten Fahrspuren in beide Richtungen ablehnt, darf sich nicht über eine Einbahnstraße aufregen, bei der er das Einfahr-Verbotsschild (Zeichen 267) sieht! 

 

Das Gericht verfährt dabei völlig korrekt, weil es sich in diesem Fall nicht um eine Bring- sondern um eine Hohlschuld handelt. Warum haben das Bistum und insbesondere der von ihm eingesetzte Therapeut das Gutachten nicht von sich aus angefordert? Nach Auffassung und öffentlich dokumentierter Behauptung des Bischofs war doch gerade dieser Therapeut vom Gericht bestellt gewesen und hätte dann eigentlich in den Gutachtenprozess unbedingt mit eingebunden werden müssen. Folglich hätte er dann sein eigenes zuvor erstelltes „falsches“ Gutachten mit dem anderen abstimmen, anpassen und ändern müssen. Hier sieht man wieder, wie falsch, primitiv und unbeholfen dieser Gottesmann argumentiert und wie kläglich er so die Öffentlichkeit hinters Licht führen will. Etwas volksnäher ausgedrückt: Uns einfach belügt! Er dreht seine Aussagen, wie er sie situationsbedingt gerade benötigt. Da kann schon einmal das Gegenteil herauskommen, wenn man ein wenig in diesem Fall nachbohrt.

 

Warum ist der „Therapeut des Ordinariats“ nicht auf das selbe Ergebnis gekommen wie sein Kollege, der „Gerichtsmediziner“? Woran liegt es, dass studierte „Experten“, kompetente Fachärzte, zu komplett gegensätzlichen Untersuchungsergebnissen gelangen. Für uns ist das absolut schleierhaft, nicht nachvollziehbar. Allerdings ist einige Jahre später eindeutig bewiesen worden, wer einen Krankenbefund nach Befragung der berühmten Glaskugel eines Wahrsagers abgegeben hat, mit fatalen Folgen für alle Beteiligten. Oder ist es doch mehr ein Gefälligkeitsgutachten im kalkulierten Sinne des ursprünglichen Auftraggebers gewesen? Auf diese Weise werden unsere teuer verdienten Kirchensteuergelder zum Fenster hinausgeworfen! Davon will aber seine Exzellenz, selber einer dieser vermeintlich hochgradig Gebildeten und Studierten, von denen man im Grunde erwartet, mustergültige, plausible Entscheidungen zu treffen, nichts wissen. Lieber versucht er die Schuld nach Jahren des öffentlichen Vergessens auf andere abzuschieben.

 

Unserer Meinung nach ist dieses Vorgehen des Regensburger Ordinariats, einschließlich ihres damaligen Häuptlings, äußerst blamabel. Wie die beiden konträren Resultate der „fachärztlichen“ Untersuchungen zustande gekommen sind, werden wir, die Steuerzahler, die das alles finanzieren müssen, wohl nie erfahren. Das heizt natürlich die Gerüchteküche kräftig an, zum Schaden der RKK, die sich immer mehr in das Netz von obskuren Ausflüchten bei der Aufklärung bekannt gewordener Missbrauchsfälle verstrickt.

 

So ganz nebenbei: In der Leitlinie Nr.13 „Eine angemessene Information der Öffentlichkeit wird gewährleistet.“ Unter dem Abschnitt „VII Öffentlichkeit“ heißt es wörtlich:

(Zitat)

Die entsprechende Information der Öffentlichkeit wird durch eine speziell mit dieser Aufgabe betraute Person durchgeführt. Um zusätzlichen Schaden für die Opfer oder eine ungerechtfertigte Diskriminierung der Täter zu vermeiden, wird die Öffentlichkeitsarbeit sich um eine Ausbalancierung zwischen notwendiger Transparenz und dem Persönlichkeitsschutz bemühen.

(Zitatende)

 

Die Gläubigen in Riekofen und Schönach wurden vom Ordinariat nicht über die pädophilen Neigungen ihres neuen Pfarrers informiert. Im Gegenteil, der verurteilte Strolch wurde sogar während seiner Bewährungszeit als Aushilfe in diesen beiden Pfarreien auch entgegen den Bewährungsauflagen vom Ordinariat in der Jugendarbeit geduldet und somit langsam an die Bevölkerung gewöhnt. Hätten die Katholiken in den beiden Pfarreien von der Abartigkeit dieses Klerikers gewusst, hätte sie sich von ihm distanziert und wären nicht für ihn eingetreten. Wieso maßt sich dieser Bischof an, dem Gericht die Unterlassung der Weitergabe von Informationen anzukreiden, wenn er sich selbst nicht einmal an die eigenen kirchenrechtlichen Vereinbarungen gehalten hat, bei deren Durchsetzung das ganze Problem, die Folgen und die anschließenden Kalamitäten überhaupt nicht aufgetreten wären? Soviel nur zu der vom Bischof angemahnten Zusammenarbeit, die angeblich eine Einbahnstraße darstellt! Wenn man schon fordert, müsste man auch die selben Bedingungen in der Gegenrichtung einhalten. Wir empfehlen seiner Exzellenz, bevor er etwas Unbedarftes in der Öffentlichkeit zu Protokoll gibt, sich erst über die späteren Folgen seiner beabsichtigen Äußerung grundlegende Gedanken zu machen, ob man ihm selbst nicht Ähnliches ankreiden kann. Es würde ihm manchen Ärger ersparen. 

 

Als wir das alles gelesen, durchforstet, Klarheit in das Tohuwabohu der Verschleierungstaktik und des klerikalen Wirrwarrs einer Rechtfertigung gebracht haben, ist uns erneut bewusst geworden, wie töricht, einseitig dieser Technokrat des Allmächtigen, zu Höherem berufen, in dieser rein menschlichen Nichtigkeit eines Sexualvergehens eines seiner Untergebenen, theologisch total bedeutungslos, argumentiert. Er dreht sich mit seinen Erklärungen wie das Fähnchen im Wind, so wie es die Gesprächssituation gerade erfordert, um gut dazustehen, bedenkt aber nicht, dass er sich ständig widerspricht. Da ist keine klare, sachliche, rationale, nachvollziehbare Linie vorgegeben, die man eigentlich von einem studierten Menschen erwartet. Glaubt er denn, im Zeitalter des Internets tauschen sich kirchensteuerzahlende, kritisch denkende Katholiken nicht aus, um hinter die dubiosen Gedankengänge dieses Herdenführers zu gelangen, mit denen er meint, er könne auf diese plumpe Weise seine dummen Schafe manipulieren.

 

Jetzt haben wir auch verstanden, warum sich der Bischof nicht mehr getraut hat, seine so pompös angekündigten „geplante Installation“ des neuen Seelsorgers in Riekofen selber vorzunehmen. Die Kirchengemeindemitglieder hätten ihm etwas Schönes erzählt und in der Offentlichkeit bestimmt einige äußerst kritische Fragen gestellt, weil das absichtliche Verschweigen der Vorstrafe des pädophilen Priesters durch das Ordinariat just zu dem Zeitpunkt bekannt geworden ist.

 

Ein Beispiel der aberwitzigen Argumentation des Stabs im Ordinariat

 

Der Personalreferent berichtet in seiner Chronologie unter anderem:

(Zitat)

... Auf Wunsch der Eltern sollte das Bistum auch erklären, Peter K. werde nie mehr in der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit eingesetzt (dieser Punkt wurde in die Vereinbarung nicht aufgenommen); das Ordinariat dagegen wollte den künftigen Einsatz vom Ergebnis der Psychotherapie abhängig machen.

(Zitatende)

 

Eindeutiger kann von der Bistumsleitung nicht dargestellt werden, dass die Strategie des Ordinariats eine ganz andere war, als die Unversehrtheit von minderjährigen Schutzbefohlenen. Man könnte aus diesem Zitat sogar herauslesen, dass das Ergebnis der Psychotherapie und das weitere Vorgehen bereits zum Zeitpunkt der Vereinbarung festgestanden hat, weil die stationäre psychotherapeutische Behandlung in der Fachklinik bereits seit einem viertel Jahr beendet gewesen ist. Des Bischofs eigener Personalreferent straft sich dabei selber Lügen!

 

Hätte sich der verantwortliche Bistumsleiter außerdem strikt an die fortschrittlichen Leitlinien gehalten, hätte es eines Gutachtens gar nicht bedurft! Das ist eben das Urproblem im Bistum Regensburg und bei dieser Führungskraft, die es scheinbar nicht für nötig gefunden hat, sich in sein neuen Aufgabengebiet als Diözesanbischof umfassend einzuarbeiten, das heißt: von der Theorie in die Praxis zu wechseln. In dieser Lehrzeit hätte er eigentlich genügend Gelegenheit gehabt, sich mit den kurz vor seiner Weihe in Kraft getretenen Leitlinien intensiv zu befassen, insbesondere dann, wenn er gerade in diesem Bereich wichtige personelle Entscheidungen hat treffen müssen. Nach rund 2 Jahren als Bistumsleiter hätte er eigentlich schon für diese Basisaufgabe fit sein müssen.

 

Im November 1999 ist die Vereinbarung mit den Eltern unterzeichnet worden. Bereits damals haben die Eltern des Opfers die Leitlinie Nr.12 (Zur Info: Nach Verbüßung seiner Strafe werden dem Täter keine Aufgaben mehr übertragen, die ihn in Verbindung mit Kindern und Jugendlichen bringen.) als Ratschlag vorweggenommen und die Einhaltung von den damaligen Verantwortlichen im Bistum gefordert. Man muss kein Experte sein und auch kein deutscher Bischof, dass man grundlegende Maßnahmen zur Prävention für den Opferschutz erkennen und ergreifen kann, zumal man von besonders hart Betroffenen direkt daraufhin gewiesen wird.

 

Aber diese elitären, empfehlungsresistenten Vertreter des Allwissenden, die anscheinend nur von ihm Befehle entgegennehmen, haben diese berechtigte Forderung der fürsorglichen, weit in die Zukunft blickenden Eltern aus rein egoistischen, autoritären Gründen einfach in den Wind geschlagen, was bekanntlich dann zu unbegreiflichem, eigentlich leicht vermeidbarem Leid geführt hat! Ein emphatieloser, technokratischer Theologe, von Gott als Diözesanbischof eingesetzt, lässt sich von einem ordinären Mitglied seiner Kirchengemeinde selbstverständlich nichts vorschreiben, auch wenn es sich um sinnvolle, bereits überfällige Vorschläge von gerecht empfindenden, sozial eingestellten Eltern eines Opfers handelt, die gerade das haben vermeiden wollen, was einige Jahre später durch Stur- und Borniertheit der verstockten Verantwortlichen im Regensburger Ordinariat doch eingetreten ist. Er ist der Hirte und die Gläubigen sind seine Schafe und haben zu gehorchen! Auf welche Vertrauensbasis können da die Gläubigen in der Diözese Regensburg überhaupt noch bauen? Demut, Bescheidenheit und Selbstkritik sind kostbare Werte. Das kann auch heutzutage sicherlich noch nicht jeder ranghohe Kirchenmann nachvollziehen.

 

Ein Beispiel eines Relativierungsversuchs durch den Bischof

 

In der Rheinischen Post Online ist am 28.01.2010 ein Interview mit dem Bischof aus Regensburg erschienen (Quelle: http://www.rp-online.de/politik/deutschland/c-parteien-fehlt-christliches-profil-1.2296077). Darin sagt er unter anderem:

(Zitat)

„... Wenn ein einzelner Staatsbürger, der in der Kirche als Priester dient, ein Kind sexuell missbraucht hat, werden gleich der ganze Priesterstand und die Kirche insgesamt verdächtigt. Es ist doch eigentlich Standard des Rechtsstaates, dass jeder nur für seine eigene Tat Verantwortung zu übernehmen hat und nicht auch derjenige, der in der selben Straße wohnt, zur selben Familie oder Firma gehört .... Kollektivschuld und Sippenhaft sind mit unserer Rechtstradition unvereinbar. ...“

(Zitatende)

 

Diesen drei Sätzen stimmen wir voll zu! Deshalb werfen auch wir nicht der Institution Katholische Kirche, sondern ausschließlich dem für das Bistum Regensburg damaligen zuständigen Leiter persönlich seine Versäumnisse und sein eigenes Unvermögen vor: Seine schwerwiegenden Fehlentscheidungen mit den von ihm zu verantwortenden zusätzlichen, neuen Missbrauchsopfern - nicht nur in Riekofen - sein beständiges Lügen für die überaus einfältigen Rechtfertigungen, die seine übereifrigen Mitarbeiter in ihren nicht abgestimmten, teils zu ihm konträren Veröffentlichungen selbst aufgedeckt haben, seine wohlüberlegte, absichtlich fehler- und lückenhafte Beweisführung über seine angeblich staats- und kirchenrechtlich abgesicherte Entscheidung über den Wiedereinsatz eines vorbestraften Triebverbrechers, die durch ständiges Wiederholen auch nicht wahrer wird und seine absolute Missachtung von bischöflichen Vereinbarungen. Wir verdächtigen dabei nicht gleich den ganzen Bischofsstand und die Kirche insgesamt, sondern nur einen einzelnen uneinsichtigen Staatsbürger, der in der Kirche als Bischof dient.

 

Ein Beispiel, in dem der Bischof die Nazi-Keule schwingt

 

In den eingangs erwähnten persönlichen Anmerkungen des Bistums mit dem Titel: „Das aktuelle Thema: „Sexueller Missbrauch“ und seine antikatholische Instrumentalisierung“ hat der Bischof im Kapitel „Antikatholische Kampagnen“ unter folgenden Punkten Nachstehendes aufgeführt:

(Zitat)

...

7. Der SPIEGEL-Titel „Die Scheinheiligen. Die katholische Kirche und der Sex“ hat wieder einmal eine anti-katholische Medienlawine losgetreten. Wir haben es hier mit einem Missbrauch sexueller Verfehlungen Einzelner für machtpolitisch-ideologische Zwecke zu tun. Ziel ist einzig und allein, die gesamte katholische Kirche und ihre Sexualmoral als ein „Biotop“ hinzustellen, in dem Kindesmissbrauch geradezu gedeihen „muss“. Der SPIEGEL macht sich der Verletzung der Menschenwürde (vgl. dazu Art. 1 GG) aller katholischen Priester und Ordensleute schuldig. Die jeder Logik und dem statistisch-empirischen Befund widersprechende Schuldzuweisung für sexuellen Kindesmissbrauch Einzelner an die Sexualmoral der Kirche und die freie Selbstverpflichtung zu einem ehelosen Leben im Dienst am Reich Gottes (vgl. Mt 19; 1 Kor 7) im Priesterzölibat oder Ordensgelübde beleidigt jeden denkenden und ehrlichen Menschen.

 

8. Indem man endlos antikatholische Klischees bedient und alte Ressentiments weckt, soll der Widerspruch zwischen virtueller Medienrealität und der Wirklichkeit, die immer eine Mischung ist von Licht und Schatten, verschleiert werden (legenda negra). Es besteht die Gefahr, dass sich bei „mediengläubigen“ Zeitgenossen der Eindruck festsetzt, es könne doch nicht alles falsch sein, was „in der Zeitung steht“. Missbrauchte Pressefreiheit lässt sich nicht mehr unterscheiden von einer Diffamierungs-Lizenz, mit der man scheinbar legal all diejenigen Personen und Glaubensgemeinschaften ihrer Ehre und Würde beraubt, die sich dem totalitären Herrschaftsanspruch des Neo-Atheismus und der Diktatur des Relativismus nicht fügen.

 

9. Selbst die Süddeutsche Zeitung nennt im Zusammenhang der periodisch auftretenden Medienkampagnen gegen den Zölibat und die katholische Sexualmoral die berüchtigte Rede des Meisters der Volksverhetzung, gehalten 1937 in der Berliner Deutschlandhalle. Vor 20.000 fanatisierten Parteigenossen wurden systematisch Tausende von katholischen Priestern und Ordensleuten entwürdigt und als zölibatsgeschädigte, sexuell perverse Subjekte kriminalisiert. Ziel war es, den katholischen Klerus der öffentlichen Verachtung auszusetzen. Das Mittel dazu war „Sippenhaft“. Nicht der (wirkliche oder fälschlich angeklagte) Täter namens XY war schuldig, sondern der ganze Priesterstand, dem er angehört oder gar das „System“ katholische Kirche.

...

Prof. Dr. Gerhard Ludwig Müller, Bischof von Regensburg

(Zitatende)

 

Da ist er wieder, des Bischofs Nazi-Vergleich mit den Worten: machtpolitisch-ideologische Zwecke, antikatholische Klischees, alte Ressentiments, missbrauchte Pressefreiheit, Diffamierungs-Lizenz, Ehre und Würde beraubt, totalitären Herrschaftsanspruch des Neo-Atheismus, Diktatur des Relativismus, berüchtigte Rede des Meisters der Volksverhetzung, 1937 in der Berliner Deutschlandhalle, 20.000 fanatisierten Parteigenossen, systematisch Tausende von katholischen Priestern und Ordensleuten entwürdigt, zölibatsgeschädigte, sexuell perverse Subjekte kriminalisiert, „Sippenhaft“. Diese sonderliche Wortkaskade ist auf wenigen Zeilen zu finden! Wenn dieser Mann so weitermacht, dann ist es kein Wunder, wenn er immer unbeliebter wird und als ungebremstes Sprachrohr der RKK, diese immer weiter in den Schmutz zieht. Ist es denn nicht möglich, mit sachlichen Argumenten, den Anschuldigungen der Medien entgegenzuwirken? Ist der nach eigenem Bekunden geistig so hochstehende Bischof vielleicht in Erklärungsnot geraten, weil er jetzt beginnt, die Nazi-Keule zu schwingen?

 

Immer wenn bei Diskussionen die Nazi-Verweise aufs Tablett gelegt werden, weiß man, dass der Gesprächsteilnehmer in die Enge getrieben ist und er keine plausible Antwort mehr parat hat. Das ist im Fernsehen so, im Internet, am Stammtisch, bei hochgradig besetzten Podiumsdiskussionen, aber auch bei Interviews so - in jedem psychologischen Grundlagenkurs zu erfahren. Da machen auch Gottes auserlesene, hochbegabte Hirten keine Ausnahme! Aber jeder, der die Mechanismen kennt, weiß, dass er in Wirklichkeit bei dem verbalen Schlagabtausch Recht behalten hat, wenn sein Gegner mit diesen Vergleichen beginnt. Nun, die sexuellen Missbrauchsfälle in der RKK sind Fakt und wenn man sie leugnet, geht man mit wehenden Fahnen unter, oder man reitet die entsprechende Attacke, indem man auf die deutsche Vergangenheit verweist. Aber Achtung, das gelingt aber nur, wenn man selber sauber ist und mit dem „Tausendjährigen Reich“, das zum Glück nur 12 Jahre bestanden hat, nicht so intensiv geklüngelt hätte, wie die „Katholische Kirche“. Wie heißt das Bonmot zum Nationalsozialismus: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie ein Geschichtsbuch oder fragen Sie ihre ihre Eltern oder Großeltern!“ Das hätte auch der „Hochwürdigste Herrn“ vor seinen Nazi-Vergleichen tun sollen.

 

Aber der Regensburger Bischof hat sich während seines Ausflugs in die Naziwelt in illusterer Gesellschaft befunden. Sein Amtskollege, Kardinal Joachim Meisner hat 2009 bei der Evolutionsdebatte, bei der die RKK ebenfalls mit dem Rücken zur Wand steht, weil sie aus der Kurve zu ihrem eigenen, tausende Jahre alten Schöpfunsbericht geschleudert worden ist, geschrieben: (Zitat) „Ähnlich wie einst die Nationalsozialisten im einzelnen Menschen primär nur den Träger des Erbgutes seiner Rasse sahen, definiert auch der Vorreiter der neuen Gottlosen, der Engländer Richard Dawkins, den Menschen als 'Verpackung der allein wichtigen Gene', deren Erhaltung der vorrangige Zweck unseres Daseins sei.“ (Zitatende)

 

Was aber führt der Liebe Gott in seinem sechsten Gebot: „Du sollst nicht Unkeuschheit treiben.“ implizit aus? Da heißt es im Kathechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2351: (Zitat) Unkeuschheit ist ein ungeregelter Genuss der geschlechtlichen Lust oder ein ungeordnetes Verlangen nach ihr. Die Geschlechtslust ist dann ungeordnet, wenn sie um ihrer selbst willen angestrebt und dabei von ihrer inneren Hinordnung auf Weitergabe des Lebens und auf liebende Vereinigung losgelöst wird. (Zitatende) - Etwas einfacher ausgedrückt, darf Sexualität zwischen Eheleuten nur zur Zeugung von Kindern ausgeübt werden, für die die Menschen, Mann und Frau, geschaffen worden sind.

 

Nun folgt unsere bescheidene Verständnisfrage, die wir als theologisch sehr bildungsarm gehaltene Katholiken, trotz stetem schulischen Pflichtunterricht in der katholischen Basislehre für auf den Kopf gefallene Proleten, selber nicht beantworten können: Wie groß ist und wo liegt eigentlich der Unterschied zwischen dem 6. Gebot der RKK zu den Aussagen von Richard Dawkins und den absichtlich mit ihm in Verbindung gebrachten Nationalsozialisten?

 

Das 6. Gebot lässt sich natürlich wunderbar instrumentalisieren, die „kirchengläubigen“ Zeitgenossen, besser gesagt, die Kirchenschafe durch ihre Hirten zu gängeln. Da ist es kein Wunder, dass mein Beichtvater während des Bußsakraments grundsätzlich überaus lang und breit auf diesem einen Gebot herumgeritten ist, bis ich frustriert und mit zunehmender Verärgerung aufgegeben und die Beichte in der weiteren Zukunft verweigert habe, bis heute. Was geht einer völlig fremden Person meine Intimsphäre an? Das 6. Gebot aber nur nebenbei, um die düstere Methode der RKK mit den Nazi-Vergleichen aufzuzeigen.

 

Hat dieser hohe Herr tatsächlich schon einmal wirklich über „Kollektivschuld und Sippenhaft“, wie er im letzten Kapitel (Interview: Rheinische Post Online) anderen vorgeworfen hat, nachgedacht, wie das erfolgreich und für die RKK so überaus gewinnbringend während der Inquisition und den Kreuzzügen gehandhabt worden ist? Kann seine NS-Vergleichskampagne, im Stil nahezu deckungsgleichen mit den Schmähschriften des ehemaligen Internetportals der „katholischen Nachrichten“ von „kreuz.net“, die er sichtbar erregt und verärgert, als ordinäre Retourkutsche und simple Ablenkung gegen alle kritischen Medien fährt, noch mit unserer Rechtstradition vereinbar bezeichnet werden? Dieser Bischof wirft den Medien miserablen Stil in der Berichterstattung und Hetze gegenüber seiner Institution vor und bedienen sich paradoxerweise der identischen Mittel! Das ist eine billige, primitive Methode, einfach in die Opferrolle zu schlüpfen und sich so aus der Missbrauchsaffäre ziehen zu wollen, aber für die RKK eben die typische Vorgehweise. Ein Ordinarius mit zweierlei Maß, der zwar austeilen, aber nicht einstecken kann.

 

Denkt er bei seinen Nazi-Gleichnissen eigentlich daran, dass das Reichskonkordat, abgeschlossen am 20.07.1933 zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich, also Nazi-Deutschland, heute noch von der RKK als gültig betrachtet wird? Warum distanzieren sich der Vatikan und insbesondere die deutschen Bischöfe nicht von diesem ekelhaften „Nazi-Vertrag“ und heben ihn auf? Wer kennt den eigentlichen Grund? Richtig gedacht: Es geht um die wahren Grundsätze der RKK: Macht und Reichtum! Weil es dabei schlicht um's Geld geht - und da zeigt die Kirche auffällig ihr einnehmendes Wesen und hält sich dabei sehr still. - Hinweis aus dem Heute (bei der Einstellung des Beitrags auf die Homepage): Von „Entweltlichung“,wie es der frühere Papst Benedikt XVI. bei seinem letzten Deutschlandbesuch bereits angemahnt hat, will man in der Deutschen Bischofskonferenz aber nichts hören und bedient sich aller möglichen Ausflüchte. Auch hier profiliert sich der frühere Regensburger Bischof auf sehr konservative Art. In den Augen des deutschen Kirchenlenkers spiegeln sich dabei die Euro-Zeichen wider. 

 

Die Menschen lassen sich heute nicht mehr so leicht beeinflussen. Das sollte der Allmächtige einmal seinen eigenen Leuten erklären. Himmel und Hölle haben als Druckmittel ausgedient und mit dem Verlust von Arbeitsplätzen zu drohen, wie es der gottgeweihte Regensburger jetzt auf plumpe Weise versucht, greift ebenfalls nicht mehr, wenn man sich einmal die Kirchenleistungen von unseren zwangsgespendeten Kirchensteuergeldern vergegenwärtigt, die die RKK für die äußerst lukrativen sozialen Dienste ausgibt, die sie als Träger vom Staat übernommen hat. Jede private Institution würde hocherfreut sein, die von den christlichen Regierungsmitgliedern an die Kirchen verschacherten staatlichen Aufgaben mit gleichen Konditionen übernehmen zu können. Da würden die jetzt beschäftigten Mitarbeiter sowohl beim Lohn als auch bei den Arbeitsbedingungen profitieren.

 

Auch der Basiskatholik erkennt mittlerweile, dass Bildung und intelligentes Format auf den Charakter eines klerikalen Menschen kaum Einfluss nehmen, auch nicht bei einem hohen Würdenträger, der sich selbst bescheiden „Vertreter Gottes“ nennt. Diese Heuchelei ist inakzeptabel und zeugt von mangelnder Einsicht und von der Scheu, einen Fehler einzugestehen, nicht einmal einen nachgewiesenen. „Die Verantwortung für die Tat trägt der Täter“, sagt dieser Theologe, juristisch einwandfrei. Wer ist aber der Täter und trägt die Verantwortung für den Wiedereinsatz des vorbestraften Kinderschänders, den er dadurch erst recht in erneute Versuchung geführt hat, als Rückfalltäter wieder straffällig zu werden und Kinder zu missbrauchen? Ist uns nicht im Religionsunterricht eingebläut worden, dass nur der Teufel die Menschen zu Untaten verführt?

 

Meine Freunde und ich prangern diese gravierenden Missstände in der RKK an und werden dieses Thema immer wiederholen, weil dieser Bischofs durch sein uneinsichtiges Verhalten unseres Erachtens so viel Schuld auf sich gehäuft und auf die RKK geladen hat und er dennoch meint, anhand seiner herausragenden Stellung als Hirte Gottes könne er sich alle Banalitäten erlauben, auch wenn durch seine Entscheidungen weitere Schutzbefohlene der RKK zu Schaden gekommen sind! Das ist in seiner Amtszeit nicht nur in Riekofen passiert. Aber darüber schweigt sich das Regensburger Ordinariat und ihr Führer wohlweislich aus. Da wird nichts Genaues veröffentlicht, im Gegensatz zu den anderen Bistümern! Was liegt da in Regensburg womöglich noch alles unter dem Teppich, eventuell bei den Domspatzen? Zugegeben wird hier nur, was unmissverständlich bewiesen und in der Öffentlichkeit bekannt geworden ist, ein weiterer beschämender Charakterzug dieser Splittergruppe in der RKK, die die Alleinvertretung Gottes beansprucht und deshalb immer unglaubwürdiger wird.

 

Des ehemaligen Bischofs Antwort wäre sehr interessant.

 

Sogar der Einzige vor dem der Bischof sich nach seiner eigenen Auffassung damals hätte verantworten müssen, Papst Benedikt XVI., fordert von seinen Ortsbischöfen, Kinder zu schützen, damit sie nicht zu Schaden kommen. In der „Verständnishilfe für die grundlegende Vorgangsweise der Kongregation für die Glaubenslehre bei Vorwürfen sexuellen Missbrauchs“ (Quelle: http://www.vatican.va/resources/resources_guide-CDF-procedures_ge.html) heißt es wörtlich:

(Zitat)

Während der Voruntersuchungen und bis zum Abschluss des Falls kann der Bischof vorbeugende Maßnahmen verhängen, um die Gemeinschaft - die Opfer eingeschlossen - zu schützen. In der Tat behält der Ortsbischof immer selbst die Vollmacht, Kinder zu schützen, indem er die Aktivitäten eines jeden Priesters seiner Diözese einschränkt. Das ist Teil seiner ordentlichen Amtsgewalt, die er in jeglichem notwendigen Umfang einsetzen soll, damit Kinder nicht zu Schaden kommen. Diese Vollmacht kann nach Ermessen des Bischofs vor, während und nach jedem kirchenrechtlichen Vorgang ausgeübt werden.(Zitatende)

 

Dieser Weisung seines Vorgesetzten muss im Prinzip nichts mehr hinzugefügt werden, sie ist eindeutig - so, wie die entsprechenden Leitlinien der DBK auch!

 

Wenn unsere Forderungen nach Wahrheit, Einsicht, Reue, Ehrlichkeit, Gerechtigkeit und Umkehr in der Führungsebene der Diözese Regensburg in Erfüllung gehen sollten, wenn die christliche Lehre vom „hohen moralischen Anspruch“ auf den sich die RKK so vehement beruft, auch bei den Klerikern in Regensburg angekommen ist und anerkannt wird, wenn eine harmonische Zusammenarbeit zwischen den Laienkatholiken und der Diözese wieder erkennbar ist und wenn die Führungsriege in Regensburg endlich erkennt, dass Geistliche als „Dienstleister des Glaubens“ für ihre Gläubigen da sind und nicht umgekehrt, nur dann kann sich seine Exzellenz gewiss sein, dass er und die RKK in Zukunft von uns die volle Unterstützung erhalten wird.

 

Letzte Bemerkung aus dem Heute (bei der Einstellung des Beitrags auf die Homepage): Dank seiner Berufung nach Rom ist der Erz-Bischof jetzt als Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre der direkt Zuständige der „Verständnishilfe für die grundlegende Vorgangsweise der Kongregation für die Glaubenslehre bei Vorwürfen sexuellen Missbrauchs“ und die Basis, auf die die Leitlinienien der DBK aufbauen. Nun, vielleicht hat er diese Weisung schon einmal gelesen und hoffentlich dann auch verstanden. Wir werden sehen!

 

Viele Grüße

Ihr HochWalt

 

PS: „Wir Christen haben auch in jüngster Zeit oft das Wort Reue vermieden, weil es uns als zu hart erschienen ist ... Aber jetzt, unter den Angriffen der Welt, die von unseren Sünden spricht, sehen wir, dass es eine Gnade ist, Buße tun zu können. Und wir sehen, wie notwendig es ist, Buße zu tun und zu erkennen, was falsch ist in unserem Leben ... Der Schmerz der Reue bedeutet Reinigung und Veränderung“, hat Papst Benedikt XVI. am 16.04.2010, kurz vor unserem Treffen gesagt. Wären das nicht stilvolle, moderne katholische Leitgedanken und ein roter Faden für einen wahren Neubeginn gewesen - auch in Regensburg?

 

PPS: Nachtrag aus den „Jetzt“ am Tag der Einstellung dieses Beitrags in die Homepage - Heute am Freitag, dem 05.04.2013, hat Papst Franziskus dem Präfekten der Glaubenskongregation, Erzbischof Prof. Dr. Gerhard Ludwig Müller seine erste Audienz gewährt und ihn aufgefordert, „mit Entschiedenheit“ gegen sexuellen Missbrauch zu handeln. Nun, wir beobachten sehr genau, wie der Erzbischof diese Aufgabe lösen wird. Am Verhalten der Verantwortlichen im Bistum Regensburg werden wir ihn und sein Vorgehen messen. Wir meinen, dieser Auftrag von Papst Franziskus an den Erzbischof ist ein weiser Entschluss gewesen, nahezu göttlich inspiriert.