HW-R-009 - Missbrauch - Aufarbeitung in der RKK - Teil 06

Treffen am 06.04.2010 - Ein Bischof hadert mit Leitlinien der DBK

 

verfasst 2010 - eingestellt am 27.03.2013 - geändert am 28.03.2013 (Grund:Quellenangaben)

 

Liebe Leser, verehrte Christen und ein Hallo allen, die gegen den klerikalen Missbrauch kämpfen,

 

dieser Beitrag steht unter dem Motto - Die „Regensburger Leitlinien“ - erarbeitet von kirchenkritischen Pfarrgemeindemitgliedern, die sich in der Zeit um Ostern 2010 zusammengefunden gehabt haben, die umstrittene Vorgehensweise des Bistums bei der Aufarbeitung von sexuellen Missbrauchsfällen Minderjähriger am Beispiel von Riekofen zu durchleuchten und die Spreu vom Weizen zu trennen.

 

Die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Verantwortlichen im Bistum Regensburg

 

Weil ich mir zur Aufgabe gemacht habe, unsere Beratungsergebnisse vorurteilsfrei und ausgewogen zu dokumentieren, habe ich auch versucht, die Mitteilungen der Diözese mit einzubinden. In den Fällen, in denen wir Unstimmigkeiten beim Vergleich der offiziellen Statements aus dem Ordinariat aufdecken, habe ich mich entschlossen, jeweils eine Stellungnahme vom Regensburger Bischof, als den alleinigen Verantwortlichen einzuholen. Somit hätte er genügend Gelegenheit gehabt, bereits vor der Präsentation unserer Untersuchungsergebnisse auf unsere Feststellungen einzugehen, seine eigene Ansicht mit einzubringen und Abweichungen und Fehlinterpretationen schon im Vorfeld abzuklären. Damit wäre eine objektive, nicht einseitige tendenziöse Hinterfragung gewährleistet gewesen.

 

Bedauerlicherweise hat der damalige verantwortliche Bischof den günstigen Moment verpasst, uns die offizielle Interpretation der Bistumsleitung, die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) gelten nur bei Pädophilie und Ephebophilie, explizit zu erläutern. Stellvertretend für die Bistumsleitung haben wir deshalb in unserer Runde versucht, die Gedankengänge des Ordinariats anhand der vorliegenden offiziell zugänglichen Quellen nachzuvollziehen. Nach unserem Treffen wissen wir jetzt, warum uns der Bischof die Beweise für die Richtigkeit der „Regensburger Auslegung“, die Leitlinien gelten nur bei Pädophilie und Ephebophilie, schuldig geblieben ist. Es gibt nämlich keine! Das, was die Verantwortlichen in ihren Stellungnahmen dazu behauptet haben, ist unwahr, schlichtweg gelogen!

 

Weil es sich bei Bischof, Generalvikar und Personalreferent vermutlich nicht gerade um niveaulose, bildungsferne Dummschwätzer handelt, müssen wir eigentlich Einfältigkeit bei deren Auslegung der Leitlinien der DBK ausschließen und demnach Vorsatz annehmen. Wir vermuten, dass es sich bei deren Rechtfertigungen um eine aus der Eile heraus geborene Kampagne gehandelt hat, die überstürzt vom Zaun gebrochen worden ist, um den medialen Anschuldigungen unmittelbar entgegenzuwirken. Leider haben sich dabei die vermeintlich äußerst denkfähigen Verantwortlichen so verrannt, dass „Kopf- und Gedankenlosigkeit“ sich noch geschmeichelt anhört. Jeder, unseres Erachtens normale, einigermaßen logisch denkenden Mensch, der eine offizielle Stellungnahme abgibt, überlegt sich doch vorher genau, ob das, was er behauptet, der Wahrheit entspricht und es auch begründen kann. Aber die verschiedenen, konfus erscheinenden Antworten der drei Protagonisten in diesem Trauerspiel sprechen eine gänzlich andere, sehr anspruchslose Sprache. Diese Tragödie über die spezielle „Regensburger Auslegung“ der Leitlinien der DBK, nur um sich aus der Verantwortung zu exkulpieren, hat im Laufe der Zeit so groteske Züge angenommen, dass sie bereits ins Lächerliche abgedriftet sind.

 

Hat diese Dreieinigkeit in Regensburg wirklich geglaubt, dass ihre „Brüder in Christus“ nach 2.000 Jahren kirchlicher Indoktrination immer noch so blöd sind und alles für bare Münze halten, was aus deren klerikalen Munde entströmt? Der blinde Glaube des Mittelalters an die römisch-katholische Kiche (RKK) bröckelt seit der Aufklärung langsam aber stetig ab, insbesondere wenn die RKK die Missbrauchsfälle in ihren eigenen Reihen so dilettantisch aufarbeitet, wie es in Regensburg geschehen ist. Zumindest hätten wir erwartet, dass diese Argumente des Bischofs und seines Anhangs etwas intelligenter, untereinander abgestimmt, aufbereitet würden, sodass die aufgetischten Lügen nicht so deutlich hervortreten. Noch lieber wäre es uns gewesen, wenn diese Gottgeweihten von Haus aus bei der Wahrheit geblieben wären und sich nicht gegen das 8. Gebot versündigt hätten. Aber die 10 Gebote Gottes scheinen im inneren Zirkel der Kirche nicht zu gelten, was ja in den 2.000 Jahren christlicher Kirchengeschichte permanent dokumentiert worden ist. Dieses Unvermögen aus dem Regensburger Ordinariat wollen wir in diesem Bericht aufdecken und die Unglaubwürdigkeit der Bistumsleitung darstellen.

 

Vorab zwei Eingangsbetrachtungen zu den Leitlinien der DBK

 

Im Internetportal der DBK ist unter dem Datum 27.09.02 als Pressemeldung bei der Einführung der Leitlinien (Quelle: http://www.dbk.de/presse/details/?presseid=379&cHash=25c3d7917557b74fe1b52430bb7912f0) zu lesen: „Zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche im Bereich der DBK“. Warum steht da nicht: „Zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche mit pädophiler und ephebophiler Fixierung im Bereich der DBK.“ Die Leitlinien wurden von einer Expertenkommission geschaffen! Es ist kaum anzunehmen, dass diese und die Gesamtheit der deutschen Bischöfe oberflächlich und schludrig gearbeitet haben. Hätten diese Experten die Leitlinien nur für pädophile und ephebophile Geistliche kreiert, hätte die Kommission dies bestimmt auch in der Überschrift erwähnt. Quintessenz: Die Leitlinien gelten für alle Fälle von sexuellem Missbrauch Minderjähriger! Das ist auch dem vernünftigen Menschenverstand zu zollen, denn den Opfern wird es sicherlich egal sein, von welcher abnormen Art der Pfarrer geprägt ist, der sie missbraucht und/oder misshandelt hat.

 

Nach den Leitlinien heißt es weiter: Sexueller Missbrauch Minderjähriger ist darum nicht nur nach staatlichem Recht, sondern auch in der kirchlichen Rechtsordnung eine Straftat (Absatz 2 der Einführung). Die Fürsorge der Kirche gilt zuerst dem Opfer (Leitlinie Nr. 3). - Dem Opfer und seinen Angehörigen werden menschliche, therapeutische und pastorale Hilfen angeboten (Leitlinie Nr. 8). Auch der Bischof von Regensburg schreibt in seinem Statement anlässlich der Pressekonferenz in Regensburg am 21.09.2007 (Quelle: http://www.bistum-regensburg.de/download/borMedia0546705.PDF) in pathetischen Worten: „... Für alle Gläubigen gelten die Gebote Gottes und der Kirche gleichermaßen, für die Priester aber in vorbildhafter Weise. Darum ist das Entsetzen bei dem schlimmen Vergehen gegen die Keuschheit durch einen geweihten Diener Gottes um so empörender. Ich möchte jedoch auch auf diesem Weg mein tiefstes Bedauern und Mitgefühl ausdrücken gegenüber den seelisch verletzten Kindern und ihren Eltern. Wir versprechen ihnen jegliche erdenkliche Hilfe ...“ Seine Worte in Gottes Ohr und in unseren Gedächtnissen, um sein weiteres Verhalten in diesem verqueren Verfahren mit dieser Ausage vergleichen zu können. Dass er seinen Schriftsatz nicht auf pädophile und ephebophile Geistliche eingeengt hat und den Opfern sexuellen Missbrauchs aus allen Tätergruppen mit Rat und Tat zur Seite stehen wolle, bewerten wir als einen Hinweis, dass er selbst nicht ganz an die eingeschränkte Gültigkeit der Leitlinien glaubt, so wie es von seinem Generalvikar und Personalreferent in ihren eigenen Veröffentlichungen vehement behauptet wird.

 

Folgt man konsequent der „Regensburger Leseweise“ den Leitlinien (Info: Leitlinien beziehen sich ausschließlich auf Geistliche mit pädophiler und ephebophiler Fixierung), müsste zunächst durch eine differenzierte diagnostische Abklärung festgestellt werden, ob es sich um pädophilie oder ephebophilie Sexualverbrecher im Dienst der RKK handelt und anschließend entschieden werden, ob dann die Leitlinien für diesen speziellen Missbrauchsfall überhaupt angewendet werden dürfen. Das kann erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen. Müssen deswegen Opfer und ihre Angehörige solange auf die in den Leitlinien vorgegebene primäre Fürsorge (Leitlinie Nr. 3) und auf die menschliche, therapeutische und pastorale Hilfen (Leitlinie Nr. 8) warten, bis das Fachgutachten vorliegt und das Ordinariat dann geflissentlich entschieden hat, ob ihnen eine kirchliche Unterstützung überhaupt zusteht? Ich wiederhole noch einmal, weil es uns, gemäß der Leitlinie Nr.3, sehr wichtig erscheint: Den Opfern dürfte es gleichgültig sein, ob sie von einem Pädophilen oder Ephebophilen,von einem Homosexuellen, von einem Triebtäter, Sadisten oder Gelegenheitsverbrecher aus dem kirchlichen Mitarbeiterstab vergewaltigt worden sind. Die entstandenen körperlichen und seelischen Schäden sind überall gleich! „Die Fürsorge der Kirche gilt zuerst dem Opfer“ heißt nach den allgemein geltenden sozialen, humanen Vorstellungen eigentlich: unmittelbar nach Bekanntwerden der Tat und nicht erst Wochen und Monate danach und noch vor irgendeiner kircheninternen Fürsorge zu Gunsten des Täters, wie im Fall Riekofen geschehen. Soforthilfe tut bei allen Missbrauchsfällen Not, nicht nur, wenn sie ein Pädophiler oder Ephebophiler begangen hat! Schon alleine unter diesem Gesichtspunkt wird die „Regensburger Ausdeutung“ der Leitlinien durch diese egozentrische, einsichtsresistente Führungselite mit ihren menschenverachtenden Einschränkungen ad absurdum geführt.

 

Quellen aus dem Ordinariat Regensburg, die die „Regensburger Auffassung“ erklären

 

In einem Interview mit der Katholischen Sonntagszeitung hat der Generalvikar auf die „Nichtzuständigkeit“ der Leitlinien in dem Fall Riekofen hingewiesen (Quelle:http://www.bistum-regensburg.de/download/borMedia0532905.PDF). Den einzigen stichhaltigen Hinweis des Bistums Regensburg mit auswertbaren Quellenangaben für diese sehr eigenwillige Deutung der Leitlinien, haben wir aber in der Stellungnahme zum Artikel der Passauer Neue Presse vom 30.07.2007 „Diözese Regensburg hält die Leitlinien der Bischofskonferenz ein“ (Quelle: http://www.bistum-regensburg.de/download/borMedia0532705.PDF) gefunden. Die darin angegebenen Absätze 3, 4 und 5 haben wir daraufhin auf ihre Aussagekraft und Glaubwürdigkeit überprüft.

 

Absatz 3 der Stellungnahme

 

(Zitat) Das Bistum hat stets entsprechend den Leitlinien gehandelt. Durch das Fachgutachten nach Abschluss der vierjährigen psychotherapeutischen Begleitung wurde ausdrücklich festgestellt, dass keine strukturell unabänderbare pädophile Fixierung vorliegt. Damit trafen die Leitlinien in dem konkreten Fall nicht zu, da sie sich auf Pädophilie beziehen, die "strukturell nicht abänderbar" und damit nicht behandelbar ist, sowie auf Ephebophilie (Neigung zu Jugendlichen), die „als nur zum Teil veränderbar gilt“ (Vgl. Leitlinien, Einführung und Nr. 9). (Zitatende)

 

Die angegebenen Passagen in den Leitlinien (Quelle: http://www.dbk.de/presse/details/?presseid=379&cHash=25c3d7917557b74fe1b52430bb7912f0), auf die sich die oben zitierte Stellungnahme des Ordinariats beziehen lauten:

 

1 - Leitlinien, Einführung:

(Zitat) Der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen wird zunehmend in unserer gesamten Gesellschaft und auch in der Kirche offenkundig. Er zeigt eine tiefgehende Krise an und ist für die Kirche eine Herausforderung zu einer Reinigung aus dem Geist des Evangeliums. Daher sehen wir Bischöfe uns in die Verantwortung gerufen. - Auch in Deutschland gibt es sexuellen Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche. Diese Vergehen haben einen zerstörerischen Charakter gegenüber Kindern und Jugendlichen. Sie verletzen deren Würde und Integrität tief. Die Opfer werden in ihrer Entwicklung schwer geschädigt, bei ihnen und bei ihren Angehörigen wird großes Leid ausgelöst. Wenn ein Geistlicher sich an einem Kind oder Jugendlichen vergeht, verdunkelt er auch die christliche Botschaft und die Glaubwürdigkeit der Kirche und fügt der kirchlichen Gemeinschaft schweren Schaden zu. Sexueller Missbrauch Minderjähriger ist darum nicht nur nach staatlichem Recht, sondern auch in der kirchlichen Rechtsordnung eine Straftat. - Sexueller Missbrauch Minderjähriger kann unterschiedliche Ursachen haben. Nicht jeder Fall ist auf eine pädophile oder ephebophile Neigung zurückzuführen. Eine Diagnose muss in jedem Fall differenziert erfolgen. Aus fehlenden Kenntnissen über die näheren Zusammenhänge sexuellen Missbrauchs Minderjähriger wurde häufig unangemessen reagiert. Im Blick auf die Opfer bedauern wir dies zutiefst. Heute steht fest, dass Pädophilie eine sexuelle Störung ist, die von der Neigung her strukturell nicht abänderbar ist und ephebophile Neigung als nur zum Teil veränderbar gilt. Die neuen Erkenntnisse helfen für die Zukunft, aber sie können die Vergangenheit nicht ungeschehen machen. Es ist uns Bischöfen als Verantwortliche für unsere Diözesen ein Anliegen, alles zu tun, um dem sexuellen Missbrauch Minderjähriger stärker entgegen zu wirken und Wiederholungstaten zu verhindern. Wir stellen zugleich fest, dass die allermeisten Geistlichen vorbildlich ihren Dienst verrichten. Die folgenden Leitlinien, die von der Deutschen Bischofskonferenz in der Herbst-Vollversammlung 2002 verabschiedet worden sind, sollen eine einheitliche Vorgehensweise gewährleisten und in diözesaner Zuständigkeit umgesetzt werden. (Zitatende)

 

Beim objektiven Studium der Einführung geht eindeutig hervor, dass die Leitlinien dafür geschaffen worden sind, Kinder und Jugendliche generell und ohne Einschränkung vor sexuellen Übergriffen von Geistlichen zu schützen. Eindeutiger kann ein Wille nicht geäußert werden:„Es ist uns Bischöfen als Verantwortliche für unsere Diözesen ein Anliegen, alles zu tun, um dem sexuellen Missbrauch Minderjähriger stärker entgegen zu wirken und Wiederholungstaten zu verhindern.“ Was kann dieser Satz anderes bedeuten, als jeglichen sexuellen Missbrauch (nicht nur den von pädophil oder ephebophil geprägten Geistlichen) und insbesondere Wiederholungstaten zu verhindern! Der Verantwortungsträger wird in der Leitlinie Nr. 4 exakt beschrieben: (Zitat) ... Die Verantwortung des Diözesanbischofs bleibt - unbeschadet der Einsetzung des Beauftragten - bestehen ... (Zitatende)

 

Im Klartext heißt das: Der Diözesanbischof trägt die volle Verantwortung! Er muss in seinem Wirkungsbereich alles versuchen, dem sexuellen Missbrauch Minderjähriger stärker entgegen zu wirken. Wiederholungstaten muss er absolut verhindern (Hier ist keine Einschränkung wie im vorangegangenen Satzteil, z. B. „stärker“, enthalten.). Das heißt, alle Geistliche, die eine Missbrauchstat gegen Minderjährige begangen haben, dürfen nicht mehr mit Kinder und Jugendliche zusammenarbeiten. Der Diözesanbischof muss alle Wiederholungstaten verhindern! Explizit ist das in der Leitlinie Nr. 12 behandelt! Hätte sich das Ordinariat strikt an die Leitlinien gehalten, wäre eine Tatwiederholung an Minderjährigen mit Sicherheit verhindert worden. Dafür wurden die Leitlinien geschaffen und man sieht an diesem eklatanten Verstoß, wie berechtigt die Universalität der Leitlinien ist. Im Rückfall des wiedereingesetzten priesterlichen Kinderschänders hat der Diözesanbischof von Regensburg eben nicht alles getan, um die Wiederholungstat zu verhindern und trägt deshalb die volle „kirchenrechtliche“ Verantwortung und die alleinige Schuld! Hätte er die Leitlinien strikt eingehalten, hätte er sich hinterher nicht diesen lächerlichen, an den Haaren herbeigezogenen Rechtfertigungen bedienen müssen.

 

Untermauert wird die Allgemeingültigkeit durch die beiden Sätze: Sexueller Missbrauch Minderjähriger kann unterschiedliche Ursachen haben. - Nicht jeder Fall ist auf eine pädophile oder ephebophile Neigung zurückzuführen. Die beiden Sätze besagen klar und deutlich, dass sexueller Missbrauch sich nicht nur auf pädophile oder ephebophile Personen bezieht, sondern auch weitere Ursachen haben kann. Hier herauszulesen, die Leitlinien würden nur für diese beiden Neigungen gelten, ist unmöglich nachvollziehbar und wäre blanker Unsinn! Um das zu verstehen, muss man weder gebildet noch intelligent sein, vernünftiger Menschenverstand und ein Mindestmaß an Empathie reichen völlig aus. 

 

Aber falsche Behauptungen aufzustellen und zu glauben, man würde auch heutzutage noch jedes Geschwätz den Gottesknechten ungeprüft abkaufen, ist eine äußerst beliebte Masche in der RKK, Missstände in den eigenen Reihen zu verschleiern. Falsch gedacht: Die RKK steckt heute schon so tief im argumentativen Schlamassel, dass sie ihre Glaubwürdigkeit schon längst verloren hat.

 

Nur so nebenbei: Aus diesem in 2.000 Jahren selbst angerichteten Desaster und aufgeladener Schuld herauszukommen, würde nur helfen, dasselbe zu tun, was die RKK ihren Gläubigen im Bußsakrament auferlegt hat: Gewissenserforschung betreiben, Reue zeigen, einen guten Vorsatz fassen, mit der Bekenntnis alle schweren Sünden offenbaren und Wiedergutmachung leisten. Aber genau beim letzten Punkt hakt es in der RKK! Eine Wiedergutmachung, so wie es die Kirche von ihren Gläubigen fordert, würde sie selbst in den finanziellen Ruin stürzen. Deshalb wird es zu einem selbst auferlegten Bußsakrament bei der RKK nie kommen, hätte es doch dann den Untergang dieser Organisation zur Folge. Nur wenn von außen Druck aufgebaut wird und die eigenen Gläubigen nicht mehr wie eine Schafherde blind ihren überheblichen Hirten folgen, wird eine partielle Aufarbeitung der Schuld in der RKK möglich werden. Da reicht das „mea-culpe-light“ von Papst Johannes Paul II aus dem Heiligen Jahre 2000 bei Weitem nicht aus. Das war lediglich ein sehr dünnes Lippenbekenntnis, als er um Entschuldigung bat, für Fehler und Sünden bei Glaubenskriegen, der Inquisition und für die Judenverfolgung durch Christen in der Geschichte. Man lese genau: durch Christen, da sind einzelne Personen gemeint, aber niemals die Sekte der RKK, auch wenn Päpste und ihr ganzer klerikaler Anhang bis hinunter zum kleinsten Pfaffen, Wanderprediger und Klosterbruder zu den oben genannten Verbrechen aufgerufen haben! Die Wiedergutmachung, der Kernpunkt jeder Beichte, ist jedoch ausgeblieben! Joseph Ratzinger gibt auch den wahren Grund für diesen Mangel bereits in seinem Buch „Salz der Erde“ aus dem Jahr 1996 an: „Kirche ... neigt ... dazu, einmal erworbenes Gut und erworbene Positionen zu verteidigen. Die Fähigkeit zu Selbstbescheidung und Selbstbeschneidung ist nicht in der richtigen Weise entwickelt.“

 

Des Bischofs damaliger Pressesprecher betont in seiner Presseerklärung vom 02.10.2007 (Quelle: http://www.bistum-regensburg.de/download/borMedia0540905.PDF) „Diözese weist "Ferndiagnosen" Wunibald Müllers als unzutreffend zurück“: (Zitat) Mindestens 80 Prozent der Täter, die ein Kind sexuell missbraucht haben, sind nicht pädophil. (Zitatende) Die katholische Kirche bestreitet vehement, dass es eine Anhäufung von Pädophilen in ihren Reihen gibt (Quelle: ehemalige „katholische Nachrichten“ von www.kreuz.net): (Zitat) Der Zölibat ist nicht schuld an diesen Missbrauchsfällen, er führt nicht zu mehr Pädophilie als die Ehe. (Zitatende) Die 20-zu-80-Regel muss demnach auch innerhalb der RKK gelten. Was nützt es aber, Leitlinien für nur 20 Prozent der Missbrauchsfälle zu schaffen und die andern 80 Prozent der Taten ohne irgendeine Reaktion der Verantwortlichen in der RKK weiter geschehen zu lassen - eine völlig absurde „Regensburger Logik“.

 

Nur so am Rande und aus heutiger Sicht (bei der Einstellung des Beitrags auf die Homepage): Jahre lang, von 2004 bis 2012, konnte „kreuz-net“ ohne Eingreifen der RKK über kirchliche Themen berichten und mit rechtsradikalem Gedankengut verschmelzen. Erst als sich die Bevölkerung gegen dieses Internetportal vehement gestemmt hatte, sah sich Ende 2012 auch die RKK genötigt, gegen „kreuz.net“ zu opportunieren. Und siehe da, innerhalb kürzester Zeit danach war „kreuz.net“ von der Bildfläche verschwunden. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

 

2 - Leitlinie Nr. 9:

(Zitat) 9. Der Täter hat sich einer therapeutischen Behandlung zu unterziehen.- Nach dem heutigen Stand der Wissenschaft erweist sich Pädophilie als von der Neigung her strukturell nicht abänderbar und Ephebophilie als nur zum Teil veränderbare sexuelle Störung. Unbeschadet dieser Erkenntnis trägt eine differenzierte diagnostische Abklärung und fachkundige Therapie dazu bei, Wiederholungsfälle zu verhindern und dem Täter ein Leben ohne Ausübung seiner sexuellen Störung zu ermöglichen. Eine Therapie wird in jedem Fall verlangt. (Zitatende)

 

Die Leitlinie Nr. 9, die in dem Kapitel V. „Hilfen für Opfer und Täter“ enthalten ist, bestimmt bereits in der Überschrift die therapeutische Behandlung aller Täter und geht im Text speziell auf die Täterhilfe bei den beiden Sonderfällen Pädophilie und Ephebophilie ein, weil sie sich durch ihre Unheilbarkeit oder nur bedingte Heilbarkeit von den übrigen Krankheitsbildern der Missbrauchstäter abheben, die therapeutisch geheilt werden können. Unmissverständlich wird darauf hingewiesen, dass die RKK wesentlich weiter gehen will, als es der heutige Kenntnisstand der Wissenschaft für möglich hält. Zusätzlich zu den heilbaren Fällen verlangt die DBK auch bei Pädophilie und Ephebophilie eine Therapie, obwohl die derzeitige Forschung davon ausgeht, Pädophile seien nicht und Ephebophilie nur bedingt heilbar. Dabei kann zwar keine Heilung aber eine gestärkte Selbstbeherrschung erreicht werden, mit der ein straffällig gewordener Geistliche versuchen müsse, mit seiner Veranlagung so auszukommen, dass er sie nicht einsetzt.

 

Allumfassende Voraussetzung ist dabei bei allen Täterprofilen, dass die Therapierten nicht bei ihrer neuen Arbeit in Versuchung geführt werden. Dazu wurde die Leitlinie Nr. 12 mit Titel: „Nach Verbüßung seiner Strafe werden dem Täter keine Aufgaben mehr übertragen, die ihn in Verbindung mit Kindern und Jugendlichen bringen“, entwickelt.

 

Aus diesen beiden Abschnitten Nr. 9 und Nr. 12 kann auf keinster Weise die Behauptung abgeleitet werden, die das Ordinariat so selbstbewusst und unbelehrbar vertritt und durch pemanente Wiederholungen, auch noch Jahre danach, zur Wahrheit stilisieren möchte.

 

Die Leitlinien der DBK in Regensburg so auszulegen, dass sie ausschließlich für Geistliche gelten sollen, bei denen eine Heilung nicht oder kaum möglich ist und den größten Teil der Missbrauchsfälle (laut dem damaligen Pressesprecher: 80 Prozent!) dann einfach zu ignorieren und diesen Tätern weiter ihr Unwesen treiben zu lassen, grenzt bereits an klerikaler Idiotie.

 

Wir stellen an den verantwortlichen Bischof zu Regensburg folgende Frage: Privilegieren die Leitlinien nach dem „Regensburger Prinzip“ nur Opfer bestimmter Tätergruppen oder sind sie vielleicht doch zum Schutz aller Kinder und Jugendlichen aufgestellt worden? Ein normal denkender Mensch hätte bei der Antwort auf die oben gestellte Frage kein Problem! Der Bischof anscheinend schon, denn er bleibt eine Erklärung schuldig.

 

Absatz 4 der Stellungnahme

 

Dieser Abschnitt des Bischöflichen Ordinariats sagt aus: (Zitat) Bestätigung fand diese Einschätzung vor Kurzem in vollem Umfang durch ein weiteres Fachgutachten eines psychologischen Sachverständigen. Außerdem wurde darin die Einschätzung als den Leitlinien gemäß beurteilt, die darauf abzielen, "dem sexuellen Missbrauch Minderjähriger stärker entgegen zu wirken und Wiederholungstaten zu verhindern" (Leitlinien, Einführung). (Zitatende)

 

Über diese beiden Sätze haben wir lange gegrübelt, was sie überhaupt bedeuten sollen und auf welche Weise sie die dubiose „Regensburger Behauptung“ rechtfertigen könnten. Es wäre interessant zu erfahren, was der Autor mit „Bestätigung fand diese Einschätzung vor Kurzem in vollem Umfang …, meint und worauf er „diese Einschätzung“ bezieht. Der nach „Regensburger Art“ gestaltete verschwommene, undefinierbare Wortschwall verschleiert mehr, als dass er Klarheit schafft, was nach unserer Ansicht vom Verfasser auch völlig beabsichtigt gewesen ist. Trotzdem haben wir versucht, den versteckten Inhalt dieser „wirren“ Sätze zu ergründen und ihn auf die Leitlinien zu projizieren. Wir haben uns darauf geeinigt, der Verfasser meint mit „diese Einschätzung“ den vorangegangenen Absatz 3 (erklärende Kurz-Info: keine strukturell unabänderbare pädophile Fixierung festgestellt, daher treffen die Leitlinien in diesem konkreten Fall nicht zu).

 

Zu Satz 1:

Wenn es sich um ein Fachgutachten eines psychologischen Sachverständigen des Gerichts handelt, kann es sich nur auf die Krankheit des Triebtäters beziehen, höchstens noch auf die folgenschwere Fehldiagnose in dem ersten Gutachten des vom früheren Personalreferenten der Diözese Regensburg ausgesuchten, auf dem Gebiet der Pädophilie scheinbar nicht sehr bewanderten, aber langjährigen Therapeuten. Dabei kann aber der Gutachter wohl kaum die Richtigkeit des ersten Gutachtens in „vollem Umfang“ bestätigt haben, sonst hätte er sich selbst ein Armutszeugnis ausgestellt. Also hat sich deshalb der Gutachter des Gerichts nur auf sein Gutachten beziehen können, das eindeutig von Pädophilie ausgeht. Das heißt, in diesem Fall hätten die Leitlinien auch aus der „Regensburger Sicht“ angewendet werden müssen! Hätten die Leitlinien auch in Regensburg für alle Missbrauchsfälle gegolten, wäre es nicht zu diesem für den Bischof beschämenden Debakel gekommen und der Gottesmann hätte auf alle Fälle richtig gehandelt, gleichgültig, welches Gutachten nun richtig ist. Die schwere Fehleinschätzung des ersten, von der Diözese Regensburg bestellten „Facharzt für psychotherapeutische Medizin“ wäre von der Sicherheitskette der Leitlinien automatisch aufgefangen worden. Dies beweist eindeutig, dass die Leitlinien bestens funktionieren, wenn sie konsequent eingesetzt werden.

 

Ein lapidares Missgeschick für den Bischof, für seinen Schutzbefohlenen, einen Ministranten, ein Inferno mit 22-fachem nachgewiesenen sexuellen Missbrauch. Hätten der selbstherrlichen Bischof und seine gutbezahlten aber in dieser Angelegenheit völlig nichtsnutzigen Helfer bereits beim Wiedereinsatz des sexuellen Missbrauchtäters 2004, unabhängig eines Gutachtens, nach der Leitlinie Nr. 12 von 2002 gehandelt, müsste er jetzt nicht die volle Verantwortung für das klägliche Versagen seines Ordinariats und für den vom ehemaligen Personalreferenten ausgewählten völlig unqualifizierten Therapeuten übernehmen.

 

Behandelt man das Verhalten der Ordinariatsleitung aus rein staatsjuristischer Sicht, wie es sicherlich der Gerichtsgutachter getan hat, kann - mit Ausklammerung der Leitlinien der DBK - ohne Weiteres behauptet werden, den Verantwortlichen für die Personalführung der Diözese Regensburg sei im Falle Riekhofens kein Versagen oder leichtfertiges Handeln vorzuwerfen. Allerdings würde dann der Verfasser des Absatzes 4 auf typisch „Regensburger Art“ absichtlich verschwiegen haben, dass die von der eigenen Kirche erstellten, weit über das Staatsrecht hinausgehenden Leitlinien bei dieser dem Bischof schmeichelnden Argumentationsfolge außer Acht gelassen und einfach unter den Teppich gekehrt worden sind. Eben weil der zuständige eigensinnige Bischof sich nicht an die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz gehalten hat, ist den Verantwortlichen für die Personalführung der Diözese Regensburg im Falle des Kinderschänders aus der Sicht des Kirchenrechts und in den Augen des Opfers und seiner Angehörigen, der Pfarrgemeinde und aller objektiv eingestellter Katholiken ein totales Versagen vorzuwerfen! Paradoxerweise will der verschlagene Verfasser dieser Meldung aber genau mit dem Hinweis auf einen weiteren „unabhängigen“ psychologischen Sachverständigen, die absolute Einhaltung dieser Leitlinien untermauern. Der Pfiffikus weiß vermutlich sehr genau, warum er sich nicht auf einen Juristen oder Kirchenrechtler berufen darf. Sich aber auf diese primitive Weise durch einen fehler- und lückenhaft zitierten Sachverhalt, absichtliche Verquickung von Staats- mit Kirchenrecht, und dem Ignorieren bedeutender kirchenrechtlicher Vereinbarungen sich der Verantwortung entziehen zu wollen, ist nicht mehr zu akzeptieren und liegt bereits jenseits des guten Geschmacks, ist aber für die RKK eine seit Jahrhunderten praktizierte, typische Vorgehensweise.

 

Unverständlicherweise, oder sollte man sagen bezeichnenderweise oder gleich nach „Regensburger Weise“, bedienen sich das bauernschlaue Ordinariat in der ostbayerischen Provinz und auch der Bischof persönlich noch heute im Jahre 2010 dieses zurechtgebogenen Hinweises auf den Gerichtsgutachter, der sich gewiss bei seiner Meinungsäußerung nur auf die staatliche und privatrechtliche Personalführung bezogen hat und nicht auf die spezielle durch die Leitlinien erweiterten kircheninternen Regelungen. Der clevere Bischof zitiert die persönliche Meinung eines intergeren Mediziners und will damit einen rein kirchenrechtlichen Sachverhalt beweisen. Er greift vehement die Medien an und hält ihnen böswillig vor, sie hätten über diese angeblich entlastende Stellungnahme des Gutachters nicht berichtet. Warum sollen die Medien über diese widersprüchliche, unwahre Angelegenheit sich aber auch äußern? Zuletzt durch den Bischof vollzogen, bei seinem verbalen Gegenschlag auf die angebliche „Medienkampagne gegen die römisch-katholische Kirche“ und bei der Reaktion auf die Panorama-Sendung mit dem Hinweis auf die „Laisierung von seinem Generalvikar mit dessen amateurhaften Rechtfertigungsbemerkungen, die dieser wohl nur zu dem Zweck erstellt hat, seinen Bischof zu unterstützen und reinzuwaschen (siehe dazu den vorangegangenen Bericht Teil 05). Er bemüht die Aussage des Gerichtsgutachters, obwohl er genau weiß, dass sie nicht zu den bischöflichen Vereinbarungen der Leitlinien passen kann. Mit Verlaub, so ein unseriöses Benehmen nennen wir Bayern schlicht: „hinterfotzig“!

 

Auf der Homepage des Bistums Regensburg vom 03.03.2010 findet man den Bericht „Zu den Artikeln über Kindesmissbrauch in der Süddeutschen Zeitung“ (Quelle:http://www.bistum-regensburg.de/default.asp?op=show&id=3990). Darin heißt es: (Zitat) Der Gerichtsgutachter Dr. Ottermann hat 2008 dem Beschuldigten „homoerotische Kernpädophilie“ attestiert, zugleich aber mehrmals öffentlich als Kenner des gesamten Vorgangs von 1999-2008 festgestellt, dass Bischof Gerhard Ludwig Müller in keiner Weise für die Rückfälligkeit eine Mitschuld treffe, da aus der Sicht des Jahres 2004 weder ein juristischer noch ein therapeutischer oder auch kirchenrechtlicher Grund vorlag, dem Wiedereinsatz von Peter K. (nach der fünfjährigen Unterberechung) die Zustimmung zu verweigern. (Zitatende) In dieser Stellungnahme sagt der Bischof 2 Jahre später aus, dass Herr Ottermann dem Bischof Gerhard Ludwig Müller in keiner Weise für die Rückfälligkeit eine Mitschuld treffe, da aus der Sicht des Jahres 2004 weder ein juristischer noch ein therapeutischer oder auch kirchenrechtlicher Grund vorlag, dem Wiedereinsatz des vorbestraften Kindervergewaltigers (nach der fünfjährigen Unterbrechung) die Zustimmung zu verweigern.

 

Interessant dabei ist, dass zwei Jahre vor diesem diözesanen Angriff auf die Süddeutsche Zeitung, also im Jahr 2008, noch niemand von der Erweiterung „... oder auch kirchenrechtlicher ...“ Gebrauch gemacht hat. Dass bei einem titelbehangenen Bischof das Gedächtnis so extrem schnell nachlässt und er seine Behauptungen dann nach eigenem Gutdünken gestaltet, ist schon sehr suspekt und zeugt nicht gerade von Redlichkeit, die die Tugend einer Person bezeichnet, gemäß den Regeln einer Gemeinschaft gerecht und aufrichtig zu sein.

 

Das ist wieder eine weitere Lüge aus dem Mund dieses hohen Vertreters der RKK und ein kleines Beispiel mit welchen zweifelhaften Methoden seine Vereinigung seit 2.000 Jahren arbeitet, saßen doch in den Klöstern wahre Spezialisten im Fälschen von Dokumenten zum Wohle der heiligen katholischen Kirche.

 

Ich habe nach der Feststellung dieser Abweichung am 05.04.2010, kurz vor unserer Zusammenkunft, den Gerichtsmediziner in einem Schreiben auf diesen Umstand hingewiesen und ihn darauf aufmerksam gemacht, dass eventuell die Medien nachfragen könnten, wenn sie auf diese kleine für den Bischof so vorteilhafte Diskrepanz in den beiden unterschiedlichen Darstellungen stoßen.

 

Jetzt von uns zwei konkrete Fragen an an den ehemaligen Bischof als den Verantwortlichen der Diözese Regensburg:

1 - Hat Herr Ottermann seine Aussage - dass der Diözesanbischof für den Wiedereinsatz des Kinderschänders in den pastoralen Dienst mit Kinder- und Jugendarbeit, in keiner Weise eine Mitschuld treffe - unter Berücksichtigung und mit der Kenntnis des originalen Textes der Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz von 2002 getroffen?

2 - Ist der Bischof in seiner Diözese persönlich für das konsequente Einhalten und die korrekte Auslegung des Kirchenrechts und damit auch der Leitlinien der DBK verantwortlich?

 

Das Ergebnis unserer Fragen, die der Bischof mit einem schlichten Ja oder Nein hätte beantworten können, ist natürlich wieder ausgeblieben, was wir als Beweis für die Richtigkeit unserer Vermutung über diese Angelegenheit werten. Und erneut kommt ein weiterer erbärmlicher Charakterzug der RKK zum Vorschein: Das „Aussitzen“ unangenehmer Vorfälle!

 

Die Führungsmannschaft im Bistum Regensburg sollte eigentlich froh sein, dass die Medien nichts über die unterschiedlichen, völlig gegensätzlichen Erkenntnisse der beiden Gutachter berichtet haben. Der Gerichtspsychologe hat sicherlich nur aus der medizinischen, juristischen Sicht argumentiert und wohl kaum aus der kirchenrechtlichen. Der geistliche hohe Herr in Regensburg beschwört durch das ständige Hinweisen auf den Gerichtsmediziener direkt herauf, dass sich die Medien die Sache einmal näher ansehen und nachhaken. Wir glauben nicht, dass Herr Ottermann auf Nachfrage der Presse seine vom Bischof lancierte, angeblich im Gerichtssaal und vor dem Priesterrat vorgetragene Meinung bestätigen wird, er habe damals behauptet, das Ordinariat in Regensburg hat sich bei der Entscheidung über die Wiedereinsetzung des Sexualstraftäters „strikt an die Leitlinien der DBK gehalten“, wenn man ihn über den eigentlichen Inhalt der innerkirchlich geltenden, fortschrittlichen Leitlinien aufklärt, die juristisch und therapeutisch wesentlich weiter gehen.

 

Wir möchten deshalb einen Auszug aus dem Bericht „Bernd Ottermann vor dem Regensburger Priesterrat“, gefunden auf der Internetplattform von kath.net vom 15.10.2008 (Quelle: http://kath.net/news/21084) hier keinem vorenthalten: (Zitat) ... Ottermann erklärte, den Verantwortlichen für die Personalführung der Diözese Regensburg sei im Falle Peter K.s kein Versagen oder leichtfertiges Handeln vorzuwerfen. Unter Berücksichtigung des damals möglichen Kenntnisstandes und der grünen Signale von Justiz und Therapie konnten sie gar nicht anders handeln ... (Zitatende) Daraus ist eindeutig abzuleiten, dass Herr Ottermann sich nicht auf das Kirchenrecht und die Leitlinien bezogen hat. Hätte er von den „Original-Leitlinien“ der DBK Kenntnis gehabt, dann hätte er sich auf sie berufen müssen und der Text seiner Meinungsäußerung wäre dann genau gegenteilig ausgefallen. Der zweite Satz hätte dort nicht stehen dürfen, insbesondere wenn der Vortrag mit Kenntnis der Leitlinien vor einem kirchlichen Publikum stattgefunden hat!

 

Wir haben dem Kommentar dieses ersten Satzes deshalb so breiten Raum gegeben, weil er die dubiosen Methoden des Bistums Regensburg veranschaulicht, wie mit Informationen umgegangen, wie sie uminterpretiert werden, um sie für des Bischofs kläglichen Rechtfertigungen zu benutzen. Der Bischof und sein Generalvikar haben mit den ständigen Anspielungen auf des Gerichtsgutachters Aussage auf ganz primitive Weise versuchen wollen, die Entscheidung des Ordinariats für den Wiedereinsatz des verurteilten Sexualverbrechers in den allgemeinen Pfarrdienst zu verteidigen und zu rechtfertigen und haben dabei die Existenz der Leitlinien einfach verschwiegen oder sie ihren Argumenten angepasst. Das ist eine beschämende Vorgehweise, die eigentlich entgegen den „hohen moralischen Ansprüchen der RKK“ steht. Aber je höher die RKK die Messlatte ihrer eigenen Moral hängt, desto tiefer fällt die gesamte Kirche, wie in dieser beklemmenden Affäre, wenn die Stange von ihr selbst gerissen wird.

 

Eigentlich könnten die Bischöfe stolz darauf sein, mit diesen Leitlinien eine vorbildliche kirchenrechtliche Regelung geschaffen zu haben, die ihren hohen moralischen Ansprüchen folgend wesentlich weiter geht, als alle weltlichen Gesetze und Bestimmungen zusammen. Allerdings nur, wenn sich alle Bischöfe daran halten und keinen „Regensburger Sonderweg“ einschlagen.

 

Zu Satz 2:

Dieser Satz ist zwar ebenso verwaschen wie der erste, steht aber eindeutig im krassen Gegensatz zum Absatz 3 der Leitlinien und muss von uns deshalb als Zustimmung für die Allgemeingültigkeit gewertet werden. Wenn sich „die Einschätzung“ des Gerichtsmediziners auf das erste Gutachten bezieht, dass keine pädophile Neigung vorgelegen habe und dies vom Verfasser im Ordinariat in Regensburg trotzdem als den Leitlinien konform beurteilt wird, die darauf abzielen, dem sexuellen Missbrauch Minderjähriger stärker entgegen zu wirken und Wiederholungstaten zu verhindern, dann können sich die Leitlinien nur auf alle Fälle von sexuellen Missbrauch Minderjähriger beziehen! Nach „Regensburger Meinung“ hätten aber in diesem Fall die Leitlinien überhaupt nicht angewendet werden dürfen. Somit hat sich der Autor hier dummerweise oder besser auf „Regensburger Weise“ selbst widersprochen und bloßgestellt!

 

Was haben diese innerkirchlichen Vereinbarungen eigentlich mit der staatsjuristischen Einschätzung eines Gerichtssachverständigen zu tun? Ist es denn nicht die RKK selbst, die sich immer wieder auf ihre eigenen kirchenrechtlichen Regeln beruft und die profane Gesetzgebung in ihrem Wirkungsbereich durchweg ablehnt?

 

Das ist erneut ein weiterer sehr bemerkenswerter Charakterzug der RKK: Durch eine Vielzahl von unterschiedlichen Aussagen werden Nebelkerzen geworfen, die absichtlich zu einem Meinungschaos führen, aus dem dann die Kirchenfürsten ihre ihnen gemäßen Antworten und Schlüsse ziehen. Das zeigt in unseren Augen ein zwar typisches aber äußerst abartiges, ja ordinäres Verhalten der RKK. Wo bleiben da die Moral und eherne Standfestigkeit der Gottesknechte? Wenn es um die Ehre geht, ist der RKK jedes noch so schamlose Mittel recht und das schon sein 2.000 Jahren! Zum Beispiel kann man aus der Bibel eigentlich alles rechtfertigen worauf man Lust hat. Sogar die schlimmsten Missetaten der RKK wurden mit dem Alten und Neuen Testament begründet.

 

Absatz 5 der Stellungnahme

 

(Zitat) Generell weist das Bischöfliche Ordinariat darauf hin, dass es bisher in dem hochsensiblen Bereich des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger bei Bekanntwerden konkreter Vorfälle immer mit größter Sorgfalt, unterstützt von Fachleuten, entsprechend den Leitlinien von 2002 vorgegangen ist.“ (Zitatende) Diesen Absatz haben wir, bei allem Respekt, nur in Form einer Glosse verarbeiten können, die aber die derzeitige dominierende Meinung an der Kirchenbasis gegenüber der Kirchenführung in der Diözese Regensburg widerspiegelt.

 

Glosse

 

Es tut einem in der Seele wirklich wohl und es lullt so schön ein, wenn uns kleinen, einfachen Kirchenmäusen und -schafen von der Bistumsleitung wie folgend geschmeichelt und Honig ums Maul geschmiert wird: - Generell weist das Bischöfliche Ordinariat darauf hin, dass es bisher in dem hochsensiblen Bereich des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger - Warum ist der Bereich hochsensibel? Etwa weil Missbrauchsfälle ans Tageslicht gezerrt werden, die das reine Weiß der römisch-katholischen Kirche beflecken könnten? - bei Bekanntwerden konkreter Vorfälle - Außer Viechtach und Riekofen, wie viele der Öffentlichkeit bekannt gegeben und wie viele der vom Bistum vertuschten ... pardon, wie viele der sich im Bistum noch in interner Prüfung oder kirchenrechtlicher Voruntersuchung befindlichen Fälle, waren es eigentlich bis zur Veröffentlichung dieser zitierten Meldung? - immer mit größter Sorgfalt - Abgesehen von der natürlich nur wegen des Opferschutzes vorsichtigen, medienscheuen Enthüllung, von der natürlich nur wegen des Opferschutzes leisen, kircheninternen Bearbeitung, von der natürlich nur wegen des Opferschutzes verklärten, vernebelten Berichterstattung und von der natürlich nicht wegen des Opferschutzes umsichtigen Betreuung des Täters einschließlich der Zuweisung eines neuen Reviers, wo überall noch mit größter Sorgfalt? - unterstützt von Fachleuten - Handelt es sich bei dem Chefarzt wirklich um einen überregional anerkannten Facharzt für Psychiatrie und Neurologie, der das zwar fachlich völlig falsche, für das Bistum aber so vorteilhafte, in Wirklichkeit äußerst desaströse Fachgutachten über den pädophilen Sexualtäters erstellt hat? - entsprechend den Leitlinien von 2002 - Nach der „Regensburger Auslegung“ der Leitlinien durften sie doch bei dem Kinderschänder überhaupt nicht angewendet werden! - vorgegangen ist - Ist man denn im Ordinariat nicht erst dann aktiv geworden, als nach rund 5 Jahren Arbeit des verbrecherischen Pfarrers in Riekofen die angeblich „wirren E-Mails“ kursiert sind und die Passauer Neue Presse daraufhin den Fall aufgegriffen hat und haben diese vermeintlich göttliche Führungselite in Regensburg nicht erst dann „sofort“ reagierte, unverständlicherweise genau nach den zuvor verworfenen Leitlinien, nachdem die Polizei den klerikalen Wiederholungstäter bereits aus dem Verkehr gezogen gehabt hat? ... Wenn man also hört, was in der Vergangenheit von der Diözese Regensburg für den Schutz vor sexuellem Missbrauch Minderjähriger alles unternommen worden ist und wenn man nach all diesen ausgelegten Ködern von Beteuerungen geschnappt und ihnen Glauben schenkt hat, weiß man als zwangsgetaufter Katholik, der durch den schulischen Religionsunterricht geschleift worden ist und als immer noch treuer Kirchgänger natürlich gleich, was die heilige katholische Kirche und ihre Abgesandten Gottes für ihr Kirchenvolk so Vorbildliches geleistet haben und man kann sich dann ruhigen Gewissens in sein Ruhekissen kuscheln und seelig einschlummern ... Wenn aber dann das Gebrüll des „Auf-die-eigene-Schulterklopfens“ in den immer menschenleerer werdenden weiten Hallen der Gotteshäuser langsam verklungen ist, wenn man nach einem mit Weihrauch vernebelten feierlichen Sonntag und einer so himmlischen Nacht aufwacht und wieder in den Alltag zurückkehrt, die Montagszeitung aufschlägt und erneut von weiteren Missetaten und sexueller Gräuel wie bei den Domspatzen“ liest, wenn der Basis-Gläubige langsam die in den Medien umfassend geschilderten Zusammenhänge der Klüngelwirtschaft in seiner so geliebten Sekte begreift und auch nachvollziehen kann, dann allerdings fragt sich dieser: Warum hat die Bistumsleitung in Regensburg - warum haben diese selbst ernannten elitären Stellvertreter des Allmächtigen, Allwissenden und Allgütigen - warum haben diese ach so gebildeten Top-Manager in Sachen Glauben einen bereits als Kinderschänder verurteilter Geistlicher aus ihrer eigenen Diözese in einem neuen Jagdgebiet auf kleine Buben - Schutzbefohlene der Kirche - losgelassen und es sogar in Gottes Namen gebilligt, dass dieser sich ein weiteres Mal an einem Ministranten vergreifen und ihn nicht nur körperlich, sondern auch seelisch zu Grunde richten hat können? - Hier endet unsere Glosse.

 

Nicht die Leitlinien der DBK sind das Problem, inhaltlich reichen sie völlig aus und müssen sogar als fortschrittlich gewertet werden, weil sie gegen abartige Sexualverbrecher in ihren eigenen Reihen schärfer vorgehen, als es die weltliche Gesetzeslage erfordert. Das einzige Problem sind ausschließlich diejenigen, die sich verpflichtet haben, diese Leitlinien mit Leben zu füllen und doch ihre eigenen „Regensburger Leitlinien“ zurechtbasteln, so wie sie sie zur Verschleierung ihrer begangenen folgenschweren Sünden gerade brauchen. Das halten wir für widerwärtig, ist aber leider typisch für die RKK und keineswegs ein Einzelfall, sondern Usus!

 

Wir würden uns freuen, wenn die „Regensburger Leitlinien“ auf den Konsens der Deutschen Bischofskonferenz zurückgeführt werden und wieder für alle sexuelle Missbrauchsfälle Minderjähriger gelten und der verantwortliche Bischof sie auch generell anwendet.

 

Das Resümee aus dieser Chose oder wie man die Lust verliert, Stümperei zu verteidigen

 

Da das Bistum auf meine Anfragen nicht reagiert und mir nicht die Argumente für ihre extravagante Deutung der Leitlinien zur Verfügung gestellt hat, habe ich in unserer Diskussionsrunde leider zähneknirschend allen Anschuldigungen zustimmen müssen und das auch in aller Zukunft, wenn offiziell behauptet wird, die Verantwortlichen im Ordinariat der Diözese Regensburg haben sich im Fall Riekofen überhaupt nicht an die Leitlinien der DBK von 2002 gehalten und haben sie hinterher zu ihrer Rechtfertigung absichtlich völlig falsch interpretiert und deshalb ihre Gläubigen für dumm verkaufen wollen.

 

Außerdem fehlt mir die passende Entgegnung, wenn die Meinung vertreten wird, das Ordinariat habe die Leitlinien sogar bewusst missachtet, weil der Generalvikar so trefflich im Absatz 6 in der „Stellungnahme des Bischöflichen Ordinariats zur Verurteilung von Peter Kramer“ vom 21.05.2008 (Quelle: http://www.bistum-regensburg.de/borpage002819.asp) ausgeführt hat: (Zitat) Der Vorwurf, die Diözese Regensburg habe die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz missachtet, greife ins Leere, so der Generalvikar. Diese seien eine "freie Vereinbarung der Bischöfe über die Vorgehensweise in solchen Fällen". "Die Einschätzung, ob einzelne Aussagen der Leitlinien auf eine konkrete Person zutreffen, wie die Leitlinien in dieser Hinsicht zu interpretieren sind und entsprechende Geistliche oder kirchliche Mitarbeiter eingesetzt werden, bleibt gemäß der katholischen Kirchenverfassung in der Zuständigkeit der einzelnen Bistümer," bekräftigt Fuchs ... (Zitatende) Recht hat er, es ist eine freie Vereinbarung der Bischöfe. Aber es ist doch wieder nur die halbe Wahrheit, gepaart mit schweren, misanthropen Auslegungsfehlern, was der Generalvikar da ausposaunt hat. Denn im letzten Absatz der Einführung der Leitlinien heißt es: (Zitat) Die folgenden Leitlinien, die von der Deutschen Bischofskonferenz in der Herbst-Vollversammlung 2002 verabschiedet worden sind, sollen eine einheitliche Vorgehensweise gewährleisten und in diözesaner Zuständigkeit umgesetzt werden. (Zitatende) Da hat wohl ein aus allgemeinen Steuergeldern besolderter selbstgefälliger Bischof in seiner Diözese seine Hausaufgaben nicht gemacht! 

 

Wer sich als Verantwortlicher nicht an gegebene Vereinbarungen hält, sie nicht umsetzt und dadurch einen schweren humanen Schaden bei einem seiner Schutzbefohlenen verursacht hat, muss die ihm entgegengebrachte Kritik schon ertragen können und müsste eben auch die Konsequenzen daraus ziehen. Sich darauf zu berufen, sich nur vor einem Einzigen, dem Papst, verantworten zu müssen, zeigt gegenüber seiner Herde nur die bereits abgestumpfte Sensibilität und elitär blasierte Abgehobenheit eines sicherlich hervorragenden Theoretikers der Dogmatik aber keines Praktikers in der Seelsorge und Basisarbeit. Auch dazu fällt mir keine passende Erwiderung mehr ein, außer: Wann zieht dieser Bischof endlich die Konsequenzen und geht?

 

Kleiner Einschub bei der Einstellung des Beitrags auf die Homepage: Aber das hat sich ja bereits mit den klerikalen Seilschaften im Vatikan erledigt, als der überforderte Diözesanbischof von Regensburg nach Rom als Präfekt der Glaubenskongregation befördert und in Regensburg abgezogen worden ist. Meine Mitstreiter und ich freuen uns aufrichtig über sein neues Betätigungsfeld im Vatikan, im hierarchischen Machtzentrum der Christenheit, Ziel aller Karrieristen und über seinen jetzigen nochmals erweiterten Titel: „Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Gerhard Ludwig Müller, Bischof emeritus von Regensburg, Honorarprofessor an der Ludwig-Maximilians-Universität München, Kurien-Erz-Bischof der römisch katholischen Kirche, Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre und Präsident der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei“.

 

Leider kann ich auch einem noch viel schwerwiegenderen Vorwurf kein schlüssiges Argument mehr entgegensetzen: Hätten Bischof, Personalreferent und der Generalvikar 2004 nicht so grob fahrlässig gegen die Leitlinien der deutschen Bischofskonferenz von 2002 verstoßen, hätte es keine neuen 21 Missbrauchsfälle und zusätzlich sogar einen besonders schweren Fall gegeben und ein jetzt erwachsen werdender Junge würde heute noch fröhlich und zielstrebig sein Leben genießen, würde nach seiner Ministrantenzeit zu einem treuen, gefestigten und engagierten Pfarrgemeindemitglied heranreifen und würde in der Pfarrei bestimmt eine aktive Rolle übernehmen.

 

Das ist das Grundübel, nicht nur im Bistum Regensburg, das wir immer wieder ansprechen und auch gebetsmühlenartig wiederholen werden, bis es in den Betonköpfen der Kirchenfürsten eingehämmert ist:

Gegen Sexueller Missbrauch von kleinen Schutzbefohlenen ist mit allen Mitteln vorzugehen!

Das gilt insbesondere für die RKK mit ihren selbst gesetzten ach so hohen moralischen Ansprüchen! Die Voraussetzungen sind im Jahre 2002 durch die Leitlinien der DBK geschaffen worden. Wer aber von den Auserwählten Gottes wird sie auch konsequent umsetzen? 

 

Solange die Zuständigen in der Diözese ihre gravierenden Fehler im Missbrauchsfall „Riekofen“ nicht öffentlich eingesteht und bei den anschließend unternommenen dilettantischen, schon lächerlich anmutenden „Regensburger Rechtfertigungen“ nicht umfassend einlenken, der nach den Leitlinien Verantwortliche sich nicht auch persönlich Auge in Auge vor Ort mit den betroffenen Menschen in Riekofen (... Viechtach, Georgenberg, Nittenau, Falkenberg ...) auseinandersetzt, die das unfassbare Gebaren der Diözesanleitung auch heute noch nicht begreifen können - solange die Bistumsfürsten nicht ihr „mea culpa“ gesprochen haben, wird in der Donaustadt keine Ruhe einkehren. Für ein klares Eingeständnis zu einem Schlussstrich gehören aber nicht nur soziales, menschliches Empfinden und Mut, sondern auch Bildung und intellektuelles Format.

 

Manche in unserer Gruppe, die sich der Wahrheitsfindung im Bistum, verschrieben haben, meinen, dass das Ordinariat in Regensburg kurz vor dem Point-of-no-return steht, andere behaupten sogar, dass er bereits überschritten ist.

 

„Ein Bischof wird von Gott eingesetzt - durch die Weihe ...“, maßt sich der ehemalige Regensburger Bischof einmal in einem Interview beim Bayerischen Rundfunk anlässlich des Jubiläums seiner 5-jährigen Amtsperiode an. Dann sollte Gott seinen Auserwählten aber auch gelegentlich erleuchten, damit er zur Einsicht gelangt, dass man nur dann das Vertrauen des Kirchenvolkes, das Gott ihm zum einfühlsamen Leiten und weisen Führen anvertraut hat, zurückgewinnen kann, wenn man bei der Wahrheit bleibt, wenn man seinen eigenen Laden in Ordnung bringt und wenn alle Bischöfe gemeinsam an einem Strang ziehen. Dazu gehören aber Demut, Rücksichtnahme, Humanität und vor allem eine große Portion an Bescheidenheit.

 

Zu guter Letzt

 

Ein letztes Beispiel, wie das Bistum Regenburg versucht hat, mit dubiosen Gegendarstellungen (Quelle: http://www.bistum-regensburg.de/borpage002642.asp) auf die Medien Einfluss zu nehmen:

 

(Zitat) Der Spiegel zieht in seinem Artikel vom 17.09.2007 ein Fazit: „Dabei hat der sanfte Umgang mit Kinderschändern unter Müllers Ägide System.“ - Das Bistum weist diese infame Unterstellung mit Entschiedenheit zurück. Das Gegenteil ist der Fall: In solchen Situationen werden im Bistum Regensburg streng alle kirchenrechtlichen und bürgerlich-strafrechtlichen Bedingungen eingehalten. Kindermissbrauch steht in einem schreienden Widerspruch zum priesterlichen Dienst. (Zitatende)

 

Nun ja, der Leser mag selber urteilen, ob im Bistum Regensburg streng alle „kirchenrechtlichen und bürgerlich-strafrechtlichen Bedingungen“ eingehalten worden sind. Riekofen ist nicht die einzige Baustelle bei sexuellen Missbrauchsfällen und Misshandlungen von Schutzbefohlenen und Zöglingen im Bistum Regensburg gewesen. Ob das Ordinariat allen hohen moralischen Ansprüchen gerecht geworden ist, die sich diese weltweit agierende Organisation an ihre Fahne geheftet hat, eine Organisation, die vor 2.000 Jahren angetreten ist, die menschlich-sozialen Lebensbedingungen zu verbessern und bereits 300 Jahre später mit den Mächtigen geklüngelt hat und seither nur mehr bestrebt ist, Macht und Reichtum zu häufen? Dabei sind die fortschrittlichen, humanen und sozialen Gedanken von Jesus Christus, der den Samen gestreut hat, die Welt zu verbessern und auf den sich seine abtrünnigen, heren, Ideale missachtenden Nachfolger anmaßend und ungerechtfertigt immer noch berufen, schon lange auf den lodernden Scheiterhaufen der Kirchengeschichte verglüht.

 

Ein kleiner Zusatz zum Heute (bei der Einstellung des Beitrags auf die Homepage): Wir hoffen, dass der neue Bischof von Regensburg ein besseres Händchen im Umgang mit seinen Gläubigen hat und er die Missbrauchsskandale der ihm unterstellten Geistlichen in seiner Diözese entsprechend den Vorgaben der Leitlinien der DBK lückenlos aufarbeiten wird. Papst Franziskus und ebenso Bischof Rudolf Voderholzer sollten in ihren direkten Amtsbereichen, den Augiasstall einmal richtig ausmisten und das zartgliedrige Pflänzchen der totalen Entweltlichung, das Benedikt XVI. bereits gepflanzt hat, zum Wachsen und zum Blühen zu bringen, damit es sich weiterentwickeln kann, weg von Macht und Reichtum. Als nicht Involvierte hätte beide jetzt die beste Gelegenheit dazu! Chronos und Kairos reichen sich gerade in den ersten Jahren ihrer Amtszeiten die Hände!

 

Viele Grüße

Ihr HochWalt