HW-A-007 - Gustl Mollath: Psychiatrische Gutachter - glaubwürdig?

 

verfasst 2013 - geändert am 13.09.2013

 

Ausgangslage

 

Gerichtswirksam wurde Gustl Mollath von drei Psychiatern begutachtet. Zumindest zwei von ihnen sind als Koryphäen anerkannt und gehören von den Forensikern zur Crème de la Crème in Deutschland. Alle drei bewerten den „Probanden“ als sehr psychisch krank (angeblich Wahnvorstellungen), gemeingefährlich, und sie erkennen eine Wiederholungsgefahr der ihm von Richter Brixner unterstellen Straftaten. (Quelle:

- Leipziger:http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Gutachten-Leipziger-2005-07-25.pdf

- Kröber:http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Gutachten-Kroeber-2008-06-27.pdf

- Pfäfflin:http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Gutachten-Pfaefflin-2011-02-12.pdf)

 

Bei der jährlichen Prüfung wurde die schwere psychische Erkrankung, Gemeingefährlichkeit und explizit die Wiederholungsgefahr immer wieder auf fadenscheinige Weise, ohne fundierte Begründung, bestätigt!

 

Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg

 

Am 06.08.2013 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg über das Wiederaufnahmeverfahren und setzte Gustl Mollath bis zur neuen Verhandlung ohne jegliche Einschränkung auf freien Fuß (Quelle:

- http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/presse/archiv/2013/04049/). Soweit mir bekannt ist, hat keiner der drei Psychiater zu dieser Entscheidung des OLGs Nürnberg eine wertende Aussage in Bezug auf die Freilassung unter Berücksichtigung seiner schweren Krankheit und der darauf folgenden Gefahr für die Allgemeinheit getroffen. Zumindest habe ich von solch einem Aspekt in der einschlägigen Presse nichts gelesen. Ich könnte natürlich auch etwas übersehen haben.

 

Meinen Vers d'rauf

 

Wenn ich von so einem Gutachten, das ich selbst erstellt habe, wirklich absolut überzeugt bin, würde ich alle juristischen Maßnahmen ergreifen, diese Freilassung zu verhindern und wenn sich dabei kein Erfolg einstellt, alle medialen Hebel in Bewegung setzen und vor diesem „gemeingefährlichen Verbrecher“ (!) zu warnen, um Schaden von der Bevölkerung abzuwenden. Um meine Kritiker von der absoluten Richtigkeit meines Gutachtens zu überzeugen, würde ich mit einfachen, klar verständlichen Worten und Sätzen den wissenschaftlichen Weg aufzeigen, den ich gegangen bin, um zu meinem Ergebnis zu kommen. Denn nur das, was der Laie und auch ein Richter selbst nachvollziehen und verstehen kann, wird auch akzeptiert! Alleine schon deshalb würde ich das ganze Prozedere veranstalten, um mich von einer Verantwortung zu exkulpieren, wenn wieder ein erneutes Verbrechen eintreten sollte, was ich ja als Spezialist in meinem Gutachten methodisch und bestimmt sachlich einwandfrei prognostiziert habe.

 

Zwei der Psychiater sind von ihren erstellten Gutachten ja angeblich felsenfest überzeugt, müssen sie ja auch, weil sonst ihre Arbeit keinen Pfifferling mehr wert ist und sie das dafür eingestrichene hohe Entgelt schlichtweg ergaunert hätten! Der Dritte, der einzige, der mit dem Probanden persönlich gesprochen hat, musste in der mündlichen Anhörung vor der Strafvollstreckungskammer Bayreuth aber sein moderates schriftliches Ergebnis von der möglichen Wahrscheinlichkeit“ einer Begehung neuer Straftaten plötzlich auf „sehr hohe Wahrscheinlichkeit“ korrigieren, entsprechend verschärfen, um sich so in die Phalanx seiner beiden Kollegen einzureihen, damit man einvernehmlich den Wunsch des Auftraggebers erfüllen konnte. Wie er zu diesem eigenartigen Sinneswandel gekommen ist, darüber kann man nur spekulieren.

 

Diese meines Erachtens zwingend erforderlichen Einwände der Gutachter sind aber ausgeblieben! Jetzt beginne ich aber erheblich zu zweifeln, ob es mit dem vom Gericht in Auftrag gegebenen psychiatrischen Eingangsgutachten und den jährlichen gerichtlichen Überprüfungen einer weiteren Unterbringung mit rechten Dingen zugegangen ist. Wenn diese drei Gutachter bei einem Menschen ein psychisches Leiden diagnostizieren, ihm Gemeingefährlichkeit unterstellen und explizit auf eine Wiederholungstat hinweisen, warum lassen sie dann ihren Patienten so ohne weiteres gehen und ihn auf die Menschen los? Scheinbar ist das psychiatrische Triumvirat sich ihrer gemeinsamen Beurteilung selber nicht ganz sicher, ansonsten würden diese stolzen Akademiker solch eine Blamage nicht so ohne weiteres auf sich nehmen. Vielleicht haben sie aber auch deshalb so kleinlaut geschwiegen, weil sie ohnehin haben befürchten müssen, dass das Bundesverfassungsgericht ihre Gutachten sowieso in der Luft zerreißen wird.

 

In meinen Augen hätte von den drei „Wissenschaftlern“, allesamt mit Doktortitel, gegen die sofortige Freilassung ein gewaltiger, durchdringender „Aufschrei“ beim OLG Nürnberg und in den Medien erfolgen müssen, in dem sie die Bevölkerung von der Gefährlichkeit und Gewalttätigkeit (... Würgen bis zur Bewusstlosigkeit ...) ihres Patienten warnen … wenn sie von ihren eigenen medizinischen Erkenntnissen wirklich überzeugt gewesen wären.

 

Ich sehe darin ein inkonsequentes Vorgehen der drei Fachgutachter und ich frage mich deshalb ernstlich, ob diese drei Erstgutachten und die jährlichen Überprüfungen (Das Bundesverfassungsgericht hat diese Überprüfungen der letzten beiden Jahre zum Glück breits konsequent kassiert!) in diesem sonderbaren Fall ihre Richtigkeit besitzen. In meinen Augen wird in zunehmendem Maße immer deutlicher, dass es sich bei den drei Gutachten um reine Gefälligkeitsgutachen gehandelt hat.

 

Man muss sich eigentlich nur fragen: „Cui bono?“ - „Wem nützt's?“ Die Beantwortung dieser Frage wirft allerdings dunkle Schatten auf die bayerische Justiz im Allgemeinen und auf die Psychiatrie und Forensik als Erfüllungsgehilfe im Besonderen - dem Missbrauch ist dabei Tür und Tor geöffnet! Im Zirkelschluss zwischen Justiz und Psychiatrie bezieht man sich dubioserweise grundsätzlich immer wieder aufeinander und so können diese beiden Institutionen bei einem „eingespielten Team“ nahezu alles beweisen, was sie nur wollen, auch das lebenslange Wegstecken eines äußerst unbequemen Querulanten in die „Klapse“. Als gravierendes Beispiel sei an Leipziger bei der Erstellung seines Anfangsgutachtens erinnert, als er bei der Justiz wegen der dürftigen Aktenlage im Fall Mollath neue zusätzliche Beweise angemahnt und wunschgerecht die „Reifenstecherei“ bekommen hat.

 

Die Parallelen zum Fall des pädophilen Priesters in Riekofen in der Diözese Regensburg

 

Zweifel an den psychiatrischen Gutachten sind mir persönlich zuallererst bei dem Fall des pädophilen Priesters von Rickofen gekommen, bei dem ein Psychiater die „vollständige“ Heilung von Pädophilie seines Patienten ausgesprochen hat, und der Pfarrer nach erneutem Einsatz in einer Pfarrei durch den ehemaligen Bischof Gerhard Ludwig Müller im Bistum Regensburg wieder rückfällig geworden ist - ein sicherer Beweis der Inkompetenz dieses Weißkittels und ein Indiz dafür, dass es sich in der Psychiatrie doch nur um Kaffeesatzlesen und um den Blick durch die Glaskugel dreht. Da habe ich zum ersten Mal einen Hinweis auf ein reines Gefälligkeitsgutachten des Psychiaters gegenüber seinem Auftraggeber, in diesem Fall der Römisch Katholischen Kirche, erkannt, das der verantwortliche Bischof dann zugleich auch als plumpe Rechtfertigung für seine tiefgreifende Fehlentscheidung versucht hat, zu verwenden.

 

Hätte sich dieser selbstherrliche, als Diözesanbischof aber unfähige Mensch, nur stur an die vorbildlichen richtungweisenden Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz aus dem Jahr 2002 „Zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ gehalten, wäre ihm das ganze Dilemma mit seinen äußerst dürftigen Ausreden erspart geblieben (Quelle:

- http://www.dbk.de/presse/details/?presseid=379&cHash=25c3d7917557b74fe1b52430bb7912f0) und ein weiterer sexueller Missbrauch von der Römisch Katholischen Kirche anvertrauten Kindern in 22 Fällen vermieden worden. Verantwortung will aber keiner der „akademischen Führungsriege mit Doktortiteln“ im Ordinariat Regensburg übernehmen. Wer sich weiter über die haarsträubenden Vorgänge im Bistum Regensburg informieren möchte, siehe meine Beiträge HW- R-004 bis HW-R-011, ab “hier“.

 

Zu guter Letzt

 

Gert Postel, Hauptschul-Absolvent, Postbote und Hochstapler, der es bis zum Leitenden Oberarzt im Maßregelvollzug gebracht hat, führt signifikant aus: „Wer die psychiatrische Sprache beherrscht, der kann grenzenlos jeden Schwachsinn formulieren und ihn in das Gewand des Akademischen stecken!“

 

PS: Ich habe den Beitrag deshalb erstellt, weil ich bis zum heutigen Tag (13.09.2013) noch kein Argument in die Richtung „Warnung der verantwortlichen Psychiater vor der Freilassung eines Gemeingefährlichen, als logische Folge ihrer wissenschaftlichen Fachgutachten“ gefunden habe. Ich kann mich allerdings auch täuschen, weil das Internet bereits unermesslich geworden ist.