HW-A-008 - Streamer in der Abmahnfalle - eine Gegenmaßnahme

 

verfasst 2014 - geändert am 08.01.2014

 

Einleitung

 

Es ist schon merkwürdig! Bei einer eventuellen Vorteilsnahme von schlappen 700 Euro eines ehemaligen Bundespräsidenten krallt sich die Staatsanwaltschaft in Hannover eisern fest und geht bis an die Grenze des Möglichen. In Bayern hingegen verweilt die Regensburger Staatsanwaltschaft immer noch im Winterschlaf, obwohl zehntausende von Bürgern von der Rechtsanwaltskanzlei Urman + Collegen (U+C) abgemahnt worden sind - mit gerade mal 250 Euro. Da kommt allerdings ein Gesamtvolumen von mehreren Millionen Euro mit einem entsprechend hohen Gewinn zusammen.

 

Wenn diese Abmahn-Aktion politisch wie rechtlich durchgeht, wird sie auch bei weiteren nichtsnutzigen Rechtsanwälten Schule machen. Dann bleibt es nicht nur bei den Porno-Portalen allein, sondern es wird auch auf andere Internetseiten mit abmahnwürdigem Inhalt (Film, Ton, Bild, Text usw.) ausgeweitet werden. Hier gilt es: Wehret den Anfängen! Deshalb habe auch ich mich entschlossen, meinen kleinen Beitrag zu leisten.

 

Vorgehweise

 

Auf die Einzelheiten der Abmahnungswelle von Kunden eines Streaming-Portals mit pornographischen Inhalten so kurz von Weihnachten 2013 möchte ich nicht näher eingehen. Darüber ist schon viel in den Medien und den Internet-Foren, insbesondere auf „heise online“ berichtet und recherchiert worden. Ich möchte auch nicht darüber schwadronieren, ob diese Abmahnungen als rechtens bezeichnet oder doch mehr den Bereichen von Nötigung über Betrug bis hin zur Erpressung zugeordnet werden müssen.

 

Ich habe mich auf diese allgemeinen Fragestellungen nicht eingelassen, sondern bin einen gänzlich anderen Weg gegangen. Dabei versuche ich, diesen abnormen Abzocker-Anwälten das Leben etwas schwerer zu machen und auch mich gegen diese Übergriffe ein wenig abzusichern.

 

Die beiden in der Massenabmahnung involvierten Rechtsanwälte Sebastian und Urmann, alle zwei mit abgeschlossenem Jurastudium und von den Rechtsanwaltskammern als Anwälte zugelassen, habe ich mit der Bitte angeschrieben, mir eine Liste aller schützenswerter Porno-Titel ihrer Madantschaft kostenlos zur Verfügung zu stellen, damit ich von mir aus die Einhaltung des „Urheberrechts“ strikt erfüllen kann, indem ich die Kunstwerke ihres Klienten einfach nicht anklicke. Das dürfte bei dem unermesslichen Angebot an Schmuddel-Streifen wohl nicht schwerfallen.

 

Aktion 1: Bitte um die Überlassung einer Liste der geschützten Werke

 

Hier der reine Text der ersten E-Mail die der „Rechtsanwalt“ Sebastian, die nahezu wortgleich, lediglich entsprechend angepasst, auch der „Rechtsanwalt“ Urmann kurz vor Weihnachten 2013 erhalten hat:

 

Rechtsanwalt

Daniel Sebastian

Kurfürstendamm 103/104

 

10711 Berlin

 

 

präventive Maßnahme zur Verhinderung einer Abmahnung,

hier: Liste der geschützten Porno-Filme Ihrer Kunden

 

Sehr geehrter Herr Sebastian,

 

wie ich erfahren habe, lehnt die Kanzlei Urmann + Collegen jede Verantwortung im Hinblick auf die Abmahnungswelle gegen Streaming-Usern von Porno-Portalen ab und verweist auf Sie als den zuständigen Initiator der Abmahnungen. Er selbst sei nur ein kollegialer Helfer bei der Versendung der über 10.000 Abmahnungen, die Sie generiert haben.

 

Als regelmäßiger Konsument von grundsätzlich gebührenfreien Porno-Clips auf kostenlosen, frei zugänglichen Porno-Portalen (Meine Gattin meint dazu: „Appetit kannst du dir holen, gegessen wird aber zu Hause!“) hege ich schwere Befürchtungen, in eine der zur Zeit kursierenden Abzocker-Fallen zu tappen.

 

Mir ist völlig schleierhaft, wie angeblich geschützte Sex-Filme, scheinbar illegal, auf freie, kostenlos zugängliche Streamer-Plattformen gelangen und die Rechteinhaber, trotz Beratung eines Rechtsanwalts mit „einschlägiger Erfahrungen im Urheber- und Medienrecht“ nicht in der Lage sind, diese vom Betreiber der Plattformen löschen zu lassen. In Ermangelung dieser Fähigkeiten sehe ich mich gezwungen, als Kunde selbst entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

 

Weil ich in den Porno-Portalen nicht erkennen kann, welche Filme Ihres Klientels illegal hochgeladen worden sind oder von Ihren Mandanten zwar eingestellt, aus welchen Gründen auch immer aber nicht als kostenpflichtig gekennzeichnet worden sind, bitte ich Sie nicht nur, sondern fordere Sie deshalb auf, mir kostenlos

 

eine rechtsverbindliche Liste der geschützten Filme ihrer Mandantschaft

 

zur Verfügung zur stellen, damit ich bereits vorbeugend verhindern kann, diese in den einzelnen Porno-Portalen aufzurufen! Außerdem bitte ich Sie, mich gebührenfrei in Ihren Verteiler für die regelmäßigen Updates aufzunehmen und diese mir kostenlos zur Verfügung zu stellen.

 

Bis zum nachgewiesenen Erhalt der Liste dieser urheberrechtlich geschützten Filme kann ich nicht feststellen, was auf den kostenlosen Porno-Portalen illegal an pornographischen Material hochgeladen ist. Da der Rechteinhaber und sein Berater wahrscheinlich unfähig sind, die urheberrechtlich geschützten, unrechtmäßig bereitgestellten Video-Clips auf den Porno-Portalen löschen oder als kostenpflichtig kennzeichnen zu lassen, sehe ich mich außerstande, eine eventuell eingehende Abmahnung zu akzeptieren!

 

Sollte ich wider Erwarten von Ihnen dennoch eine Abmahnung erhalten, werde ich mit allen rechtlichen Mitteln dagegen vorgehen. Allerdings möchte ich mit meinen präventiven Vorkehrungen ein gerichtliche Eskalation vermeiden. Ich bin sicher, es liegt auch in Ihrem eigenen Interesse einen Rechtsstreit, der dann pressewirksam öffentlich verhandelt wird, zu vermeiden und baue auf Ihre weise, deeskalierende Unterstützung.

 

Ich bitte Sie, mir den Eingang meiner E-Mail bis 02.01.2014 zu bestätigen.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. HochWalt

 

Aktion 2: Hinweis auf die Antwortverweigerung und meine Zurückweisung jeglicher Schuld

 

Natürlich habe ich von beiden Rechtsanwälten, die hier angeblich als „Organ der Rechtspflege“ fungieren, keine Antwort erhalten! Daraufhin habe ich beide am 05.01.2014 eine zusätzliche E-Mail mit nahezu wieder identischem Text, nur jeweils an die beiden Abmahner angepasst, zugesandt, in dem ich im Falle einer eingehenden Abmahnung alle Schuld von mir weisen werde. Nachstehend der reine Text, dieses Mal an den „Rechtsanwalt“ Urmann:

 

Urmann + Collegen

RechtsanwaltsgesellschaftmbH

Zeißstraße 9

 

D-93053 Regensburg

 

 

präventive Maßnahme zur Verhinderung einer Abmahnung,

hier: Antwortverweigerung von Urmann + Collegen

 

Sehr geehrter Herr Urmann,

 

von Ihnen und Ihren Kollegen bin ich maßlos enttäuscht! In meiner E-Mail vom 17.12.2013 (siehe Anlage unten) habe ich Sie gebeten, ja von Ihnen gefordert, mir eine Liste der Filmwerke kostenlos zur Verfügung zu stellen, bei denen Ihr Mandant über Sie bei tausenden von Nutzern die Verletzung seines angeblichen „Urheberrechts“ beanstandet hat. Als Eingangstermin für die Antwort habe ich mir den 02.01.2014 vermerkt gehabt.

 

Nach Internetrecherchen sind „The Archive AG“ und auch deren Rechtsvertreter nicht in der Lage oder bereit gewesen, ihrer Pflicht auf Schadensbegrenzung nachzukommen, ihre nach eigenen Angaben „außergewöhnlichen“ Kunstwerke von den Streaming-Plattformen entfernen zu lassen. Es wird vermutlich auch kein Hinweis auf das Verbot des Streamens oder deren Kostenpflicht vor dem Start-Button der schützenswerten Meisterwerke zu finden sein.

 

Deshalb habe ich mich als Nutzer ausschließlich freier und kostenloser Erotik-Seiten dazu durchgerungen, zwangsweise selbst präventive Maßnahmen zu ergreifen, um das „legitime“ Urheberrecht Ihres Geschäftspartners in keiner Weise zu verletzen. Um dieses Entgegenkommen meinerseits durchführen zu können, setzt es aber die Kenntnis der abmahnfähigen Video-Clips voraus! Wenn ich weiß, welche Filme dem „Urheberrecht“ Ihres Klienten unterliegen, könnte ich von mir aus leicht verhindern, diese gezielt aufzurufen. Auf diese Weise wäre dem angeblichen Urheber und auch mir geholfen und Sie als Rechtsanwalt würden sich dabei eine Menge Arbeit, Kosten und Ärger ersparen, insbesondere aber nicht Ihr Gesicht verlieren und das der gesamten Advokaten-Zunft nicht zusätzlich aufs Spiel setzen.

 

Leider haben Sie mein Angebot eines korrekten und entgegenkommenden Internet-User ausgeschlagen, die Forderungen Ihres Mandanten von meiner Warte aus zu erfüllen, nicht auf sein kostbarstes Eigentum zu klicken! Sie scheinen allerdings überhaupt kein Interesse daran zu haben, dass sich Nutzer von „freien“ und „kostenlosen“ Streamer-Plattformen ihrerseits vor dieser „urbanen“ Kunst Ihres Kunden und Ihren Massenabmahnungen schützen wollen!

 

Es ist jetzt Ihre ureigenste Angelegenheit und die Ihres Auftraggebers, das Urheberrecht mit den Inhabern der Streaming-Plattformen abzuklären, wenn sie schon nicht auf die konzillianten Vorschläge der Streaming-Nutzer eingehen. Für mich als Surfer durch das Internet ist absolut nicht erkennbar, ob es sich in diesen Fällen um ein Video handelt, das mit oder ohne Zustimmung des Rechteinhabers auf die Streaming-Portale geladen worden ist. Von meiner Warte aus habe ich alles versucht, einen Verstoß gegen das Urheberrecht Ihres Klienten auszuschließen!

 

Bei einer eingehenden Abmahnung durch U + C in diesen konkreten Streamingfällen werde ich infolge Ihrer Verweigerung einer parteienübergreifenden Kooperation jegliche Schuld von mir weisen und es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen, schon allein aus dem oben erwähnten Grund!

 

Zusätzlich werden Sie dabei sicherlich sämtliche Unterlagen, wie es zu dieser dubiosen Abmahnung gekommen ist, vorlegen und die Legitimation Ihrer rechtsanwaltlichen Seriosität und die Ihrer involvierten Geschäftspartner exakt und nachvollziehbar belegen müssen. Es werden bei Gericht all die brennenden Fragen aufgegriffen, wie es zu diesen verqueren Geldforderungen an tausende unbedarfte deutsche Bürger von Ihrer Kanzlei und bis zu diesem Zeitpunkt völlig bedeutungslosen, unbekannten Anbieter von vermutlich primitivsten Porno-Szenen gekommen ist und die Sie noch nicht beantwortet haben - aus welchen Gründen auch immer. Diese prägnanten Fragen können Sie bereits vorab aus den Foren der Internet-Gemeinde zu diesem Thema entnehmen und sich sicherheitshalber schon einmal darauf vorbereiten.

 

Die Staatsanwaltschaften und die Richter können dazu auf ein überaus umfangreiches investigatives Angebot an Nachforschungen und Enthüllungen durch die breite, alle Berufe (auch die von integeren Rechtsanwälten und kompetenten IT-Spezialisten) umfassende, Internetgemeinde zurückgreifen. Dort sind alle Informationen aufgelistet, die ein engagierter Staatsanwalt benötigt und seine Ermittlungen wegen Nötigung, Betrug, eventuell sogar wegen Erpressung wesentlich erleichtern. Allerdings deckt das Zusammengetragene auch die gravierenden Mängel im deutschen Rechtssystem auf und die allerschlimmsten Verfehlungen einzelner juristischer Protagonisten, die den gesamten Berufsstand der Advokaten in den Dreck ziehen.

 

Ich bitte Sie, mir den Eingang meiner E-Mail bis 13.01.2014 zu bestätigen.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. HochWalt

 

 

Anlage

- direkt nachfolgend meine E-Mail vom 17.12.2013 über U + C an Sie persönlich:

(Anmerkung: Text siehe oben)

 

Meinen Vers d'rauf

 

Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich auch dieses Mal von den beiden keine Antwort, nicht einmal eine Eingangsbestätigung, erhalten werde. Aber ich kann im Falle einer Abmahnung zumindest erklären, ich habe von mir aus alles Mögliche unternommen, um eine Urheberrechtsverletzung zu vermeiden. Unverständlicherweise haben nicht nur der Rechteinhaber, sondern auch seine Rechtsberater, kein Interesse gezeigt, ihr Urheberrecht überhaupt schützen zu wollen. Wahrscheinlich geht es ihnen gar nicht um die Verteidigung des hehren Urheberrechts, sofern sie es auch wirklich besitzen - dafür gibt es zahlreiche andere, bessere Möglichkeiten, unter andrem auch die Bekanntgabe der geschützten Werke, damit User von sich aus nicht darauf klicken - sondern vielmehr um möglichst viele Abmahngebühren bei den Betroffenen abzuzocken.

 

Wenn die Porno-Gucker diese aller Voraussicht nach sehr primitiven Video-Clips meiden und nicht mehr anschauen würden, können sie auch nicht mehr zu Tausenden einfach umgeleitet und dann abgemahnt werden. Dabei ist eben kein einziger Euro abzugreifen und das ganze Geschäftsmodell würde in sich zusammenbrechen. Den prüfbaren Nachweis, wie die Generierung von IP-Adressen zustande gekommen ist, bleiben sowohl Sebastian als auch Urmann bis zum heutigen Tag (08.01.2014) schuldig! Das erhellt nicht gerade die Glaubwürdigkeit und Reputation der beiden Rechtsanwälte mit der „Autorität eines Organs der Rechtspflege“. Trotzdem hat das Landgericht Köln in den meisten Fällen die Auskunftsersuchen des Massenabmahners Sebastian ohne stichhaltige Prüfung der Zulässigkeit durchgewunken und die Telekom gezwungen, zu den IP-Adressen den Name und die Anschrift der Anschlussinhaber herauszugeben.

 

Seit September 2008 gilt dieser zivilrechtliche Auskunftsanspruch, der Umweg über Strafanzeigen ist nicht mehr nötig: Mit Beschlüssen gestatten die zuständigen Gerichte den Abmahnern, viele tausende Anschlussinhaberdaten direkt beim Provider abzufragen. Da hat der Gesetzgeber für Massen-Abmahner Tür und Tor geöffnet, weil die vorgesehenen, notwendigen Prüfungen dieser Auskunftsersuchen durch Amts- und Landgerichte nicht oder kaum stattfinden, wie jetzt zehntausende Abgemahnte bitter erfahren haben müssen. Wer daran die Schuld trägt, werden wir wohl offiziell nie erfahren. Bei den hier beteiligten Personen handelt es sich ausschließlich um Juristen und die werden freiwillig keine eigenen Verfehlungen zugeben, wie die landläufigen Praktiken aus der jüngsten Vergangenheit hier in Bayern deutlich erkennen lassen.

 

Als Geschäftsmodell für Juristen ist diese dubiose Rechtspraxis allerdings nicht zu verachten: Teuflischer Abmahn-Anwalt zockt die Gutgläubigen, Ahnungslosen, Eingeschüchterten ab - heiliger Abwehr-Anwalt, in Wirklichkeit aber nur scheinheilig, geht dagegen vor, im Auftrag der Hilfesuchenden und der User, die sich wegen ihres Pornokonsums vor ihren Ehefrauen nicht verstecken müssen. Diese habgierigen, aber mutmaßlich arbeitsscheuen Advokaten sind die Gewinner, ohne dabei großen Aufwand treiben zu müssen. Es läuft ja alle über das neuzeitliche praktische Serienbrief-Verfahren. Ausschließlich der brave, in den Schmutz gezogene, unerfahrene, leichtgläubige, jedoch völlig unschuldige Bürger verliert dabei sein teuer verdientes Geld! Zumindest gilt das für den Anfang dieser Kampagne, bis auch der dümmste Porno-Gucker erkennt, dass er von beiden Seiten, von den bösen „Rechtspflegern“ und den guten „Rechtsverteidigern“, nur schamlos abkassiert wird.

 

Vogel-Strauß-Politik der Staatsanwaltschaft Regensburg: Kopf in den Sand

 

Jetzt steht wieder einmal die Staatsanwaltschaft Regensburg im Mittelpunkt, die nach eigenen Angaben zahlreiche Anzeigen von Abgemahnten abgelehnt hat, angeblich mangels Anfangsverdacht! Wie heißt es bei dem früheren Abmahn-Verfahren aus dem Jahre 2007 als Begründung der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Urmann im eleganten doppelt negierten Juristendeutsch: „Es liegen keine Anhaltspunkte vor, dass vorliegend keine Wahrnehmung berechtigter Interessen erfolgte. Straftaten sind daher durch die vorliegende zivilrechtliche Abmahnung ... nicht ersichtlich.“

 

Paradoxerweise ermittelt aber die Staatsanwaltschaft in Hamburg infolge einer einzigen Strafanzeige in dem neuen Fall gegen den Abmahnanwalt Thomas Urmann wegen besonders schweren Erpressung oder besonders schweren Betruges. Hingegen wird ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg, laut „heise online“, zu den Streaming-Abmahnungen von Thomas Urmann folgendermaßen zitiert: „Bisher seien keine Ermittlungen angelaufen. Die vorliegenden Strafanzeigen seien im Gegenteil bereits ad acta gelegt worden. Es sei nicht schlüssig vorgebracht worden, dass in den Abmahnungen von U+C wahrheitswidrige Behauptungen enthalten seien, die einen Betrugsverdacht begründen würden.“ - Im Gegensatz zu ihren Kollegen in Hamburg müssen die bayerischen beamteten Juristen in der Staatsanwaltschaft Regensburg offenbar erst zum Jagen getragen werden. Von selber stellen sie ihre Löffel scheinbar nicht in den Wind und kommen deshalb auch nicht in die Hufe.

 

Interessant wäre auch, einmal zu eruieren, wer den weiß-blauen Schutzschirm über den Massenabzocker und Rechtsanwalt Thomas Urmann aufgespannt hat - Herr Staatsanwalt, bitte übernehmen Sie!

 

Seit den Fällen von „Gustl Mollath“, „Ulvi Kulac“ und von noch einiger anderer in der Forensik untergebrachten Bürgern, von Entmündigungsverfahren mit gesetzlichen Vertretern und jetzt von Abmahnwellen durch „Thomas Urmann“ fällt kein sehr helles Licht auf die gesamte Advokaten-Zunft in Bayern. Ich frage mich, warum dann nicht wenigstens die ehrbaren Rechtsanwälte gegen die schwarzen Schafe in ihren eigenen Reihen vorgehen, die das Image der Juristen in der Bevölkerung so verpesten und in den Dreck stampfen. Vermutlich gibt es die aber nicht mehr in unserem möglicherweise total verfilzten „Amigo-Land“ Bayern.

 

Was ich noch zu sagen hätte ...

 

Bei der derzeitigen Juristenschwemme in Deutschland machen sich die „Anwälte“ überall breit, maßgeblich in der lobbydurchseuchten Politik. Da funktioniert das „Krähenprinzip“ deutschlandweit ja ausgezeichnet! Aber genau diese schwarzen Vögel haben ja wir selbst, das Volk als Souverän, ohne dabei über die Konsequenzen nachzudenken, in die Parlamente gewählt. Aber das Nachdenken und das Denken ganz allgemein wird eben durch diese Politiker absichtlich auf das Niveau des reinen Konsums von „RTL“ und „Bild“ heruntergebrochen. Ein Grund, warum ich generell auf Fernsehen (Ich besitze keinen Fernsehapparat.) und Boulevard-Presse verzichte! Mit dem Niedergang der Allgemeinbildung in Deutschland ist es dann durchaus möglich, ein infantiles Volk auch durch unqualifizierte, ahnungslose, ohne jegliche Erfahrung und Menschenkenntnis agierende Juristen zu manipulieren - gravierendes Beispiel: die letzten Landtagswahlen in Bayern!

 

Das ist natürlich nur meine persönliche unbedeutende Meinung. Trotzdem unterstütze ich auch absolut die noch wenigen rechtschaffenden, sich selbstlos für den Bürger und nicht für Macht und Geld einsetzenden und sich an Ordnung und Gesetzte haltenden, integren Rechtsvertreter! Allerdings werden diese aufrechten Recken kaum einen Erfolg einfahren, wenn sie nicht von der breiten Masse des Wahlvolks unterstützt werden. Das muss aber geschehen, noch bevor die Bevölkerung gänzlich geistig verarmt ist. - Da tut Eile not!

 

Ich persönlich halte es mit Ludwig Thoma, der schon vor über 110 Jahren seine Anwaltskollegen bereits damals völlig richtig eingeschätzt hat: „Er war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande.“ (aus der Kurzgeschichte „Der Vertrag“ über den königlich-bayerischen Landgerichtsrat Alois Eschenberger). Aktualisiert und auf die heutige Situation zugeschnitten, müsste das Zitat jetzt in etwa lauten: „Es gibt immer noch viel zu viele Juristen mit auch sonst nur mäßigem Verstand.“ Na ja, für einen anständigen Beruf scheinen diese akademischen Massenabmahner und ihre studierten Helfeshelfer wohl nicht geeignet zu sein. (Smileys: entwaffnendes Lächeln, Augenzwinkern, Plafondblick)

 

Zu guter Letzt

 

Jetzt noch einmal allen Ernstes: Wäre es denn nicht notwendig, dass sich der Gesetzgeber einmal um diese Angelegenheit der Massenabmahnungen kümmern und klare Regeln schaffen sollte. Es geht hier um den Datenschutz, um den Missbrauch bei der Vorratsdatenspeicherung und um die persönliche Freiheit jeden einzelnen von uns.

 

„Eine Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten ist zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität unverzichtbar“, behaupten die Befürworter in der Politik. Wenn ich die Entscheidungen des größten Teils der Rechtskammern am Kölner Landgericht bei den Vorgängen der Massenabmahnungen durch U+C betrachte, muss ich das Aufrufen und Gucken von reinen Schmuddel-Clips auf freien, kostenlosen Porno-Portalen bereits zum Terrorismus und zur organisierten Kriminalität zählen, das dann von Rechtsanwälten mit der „Autorität eines Organs der Rechtspflege“ ohne Strafantrag geahndet werden kann. Wer von den rund 150.000 zugelassenen Rechtsanwälten in Deutschland kann mir das verbindlich so erklären, dass ich diese mutmaßliche rechtskonforme Abwicklung zehntausender Abmahnungen von reinen Porno-Konsumenten als juristischer Laie und einfach denkender Bürger auch verstehen und nachvollziehen kann?

 

Wenn ein Recht zum Schutz der Staatsangehörigen einer Nation geschaffen worden ist, sollte auch dieses Recht gelten und danach auch zugunsten der Allgemeinheit geurteilt werden! Bereicherung, weil Winkeladvokaten Gesetzeslücken ausnützen, muss unbedingt unterbunden werden. Den Vertretern der drei Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative muss ein Volk blind vertrauen können! Wenn die zum Beispiel durch Korruption, Dünkel und Indoktrination anfälligen Staatsdiener dabei versagen, zerfällt das gesamte Staatsgebilde und endet letztendlich im Chaos, und es wird das Faustrecht regieren. Das wird dann für diejenigen prekär, die aus ihren Ämtern gejagt worden sind.

 

Bei den in diesem Jahr „2014“ anstehenden gerichtlichen Entscheidungen werden wir Bürger ja feststellen können, ob die Gewaltenteilung im Rechtsstaat Deutschland noch immer funktioniert und ob sich im tiefschwarzen verfilzten Bayernland, bei dem letzten so CSU-freundlichen Landtagswahlergebnis, politische Seilschaften und Lobbyverbände zu den wahren Herrschern aufschwingen. Es wird sich zeigen, ob sich die neugewählten Vertreter in Bund und Land ihren wahren Pflichten, dem Volk zu dienen, nachkommen.

Text verfasst am 06/07.01.2014

Text auf Homepage eingestellt am 08.01.2014