HW-A-009 - Fiktiver Brief an die Staatsanwaltschaft Regensburg

- eine Glosse - 

 

verfasst 2014 - geändert am 15.01.2014

 

„Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens setzt regelmäßig voraus, dass eine Strafverfolgungsbehörde Kenntnis von Tatsachen erhält, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat begangen wurde oder noch andauert.“ Diesen Satz habe ich in den Weiten des Internets auf dem „Justizportal Nordrhein-Westfalen“ gefunden. Ob dieser Satz auch für den Freistaat Bayern gilt, kann ich leider nicht abschätzen, weil die Praktiken von Exekutive und Judikative in Bayern eine ganz andere Sprache sprechen.

 

Im Rahmen der Abzockerwelle durch die Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) wäre mein nächster Schritt gewesen, Kontakt zur Staatsanwaltschaft (STA) Regensburg aufzunehmen, um dort meine Meinung über den völlig aus dem Ruder gelaufenen Fall zu äußern. Unterschwellig wäre dabei auch der Vorwurf herauszulesen, warum die STA Regensburg nicht von sich aus tätig geworden ist. Wer dort Zeitung liest, im Internet surft oder seine ureigene Arbeit, verrichten würde, eingegangene Anzeigen zu bearbeiten, müsste eigentlich genug Kenntnis von Tatsachen erhalten haben, die den Verdacht begründen, dass da eine Straftat begangen wurde oder noch andauert. Siehe dazu auch meinen Beitrag HW-A-008 - „Streamer in der Abmahnfalle - eine alternative Gegenmaßnahme“, klicke: “hier“.

 

Weil sich aber in diesen Tagen die Schlinge um den Hals von „Rechtsanwalt“ Thomas Urmann, einem stolzen „Organ der bayerischen Rechtspflege“, immer enger zieht, stelle ich mein Ansinnen zunächst zurück, für den Fall, dass diese erbärmliche Abzockerei ein baldiges Ende finden könnte. Aufgeschoben ist aber noch lange nicht aufgehoben!

 

Trotzdem möchte ich meinen Lesern nicht vorenthalten, welche weiteren Aktionen ich geplant habe. Ich habe mir vorgestellt, an die STA Regensburg, zuständig für die Abmahnungen von U+C, einen Brief zu schreiben, mit der Bitte um Hilfe bei der Erstellung einer Strafanzeige gegen die Abmahn-Kanzlei U+C, damit sie auch angenommen und nicht ad acta gelegt wird, wie alle die anderen. Außerdem enthält dieses Schreiben eine Zusammenstellung der wichtigsten Vorwürfe gegen die Abzocker-Bande. In meinen Augen, jeder einzelne Punkt ein Grund für die STA Regensburg, selbständig Ermittlungen wegen Nötigung, Betrug oder gar Erpressung in unterschiedlich schweren Fällen gegen Urmann und Konsorten aufnehmen zu können. Warum das nicht gemacht wurde, wird vermutlich ein Geheimnis hier in Bayern bleiben.

 

Zugegeben, der nachstehende Text-Entwurf wäre sehr kontraproduktiv, um eine verwertbare Antwort zu bekommen, wenn ich ihn in dieser Form absenden würde. Vermutlich würde ich mir dabei eine echauffierte Beleidigungsklage angesprochener Mitarbeiter in der STA Regensburg einhandeln. Derjenige, der sich aber betroffen fühlt und dieses Ansinnen teilt, sollte gelegentlich einmal seine Reputation überdenken.

 

Daher noch einmal: Dieser Beitrag ist als Glosse zu verstehen!

 

Nun mein Text-Entwurf:

 

Staatsanwaltschaft Regensburg

Kumpfmühler Str. 4

 

93047 Regensburg

 

Massenabmahnung der Kanzlei Urmann + Collegen (U+C),

hier: Bitte um Hilfe bei einer fachgerechten Anzeige

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

es mutet schon sehr merkwürdig an, ja direkt makaber, wenn die Staatsanwaltschaft (STA) Hannover alle rechtlich möglichen Register zieht, um eine Vorteilsnahme von schlappen 700 Euro bei einer einzigen Person (Gesamtsumme: 700 Euro) zu ahnden, um es letztendlich zu einer Verurteilung zu bringen - die STA Regensburg hingegen bei einer Abmahnung von 250 Euro aber bei tausenden von Bundesbürgern (Gesamtsumme geschätzt: 2.500.000 bis 7.500.000 Euro) nicht einmal einen Anfangsverdacht erkennt.

 

Ich habe vor 45 Jahren nicht Jura, sondern Nachrichtentechnik, einen anständigen, unverdächtigen Beruf, studiert, habe mein Arbeitsleben lang als Bundesbeamter gedient, habe noch nie einen Advokaten benötigt und bin daher auf rechtsanwaltlichem Terrain völliger Laie. Deshalb benötige ich Ihren Rat und Ihre Hilfe.

 

Weil die STA Regensburg nicht gegen die unheimliche Abmahnwelle von U+C aus eigener Intuition einschreitet, der Geschäftsführer, Thomas Urmann, aber angekündigt hat, weitere Streamer-Portale abzumahnen, muss ich in den nächsten Tagen/Wochen ebenfalls mit einer dieser Abmahnungen rechnen. Um mit meiner dann vorgesehenen Anzeige bei der STA Regensburg Gehör zu finden, bitte ich Sie mir mitzuteilen, was eine Strafanzeige für einen begründeten Betrugsverdacht beinhalten muss, damit sie von der STA Regensburg auch angenommen und bearbeitet wird.

 

Wie aus den Medien zu entnehmen ist, reichen der STA Regensburg für einen Anfangsverdacht scheinbar die öffentlich bekannten und laufend diskutierten Vorhaltungen gegenüber dieser Abmahnwelle von U+C nicht aus, um von sich aus aktiv zu werden, wenn:

 

01 - die Zulassung des Rechtsanwalts Thomas Urmann in Hamburg und Regensburg als einziger Geschäftsführer von U+C zum Zeitpunkt der ersten Abmahn-Welle wegen Streamings überhaupt nicht geklärt ist, insbesondere als „Organ der Rechtspflege“,

 

02 - die Rechtsanwälte Urmann und Sebastian nicht selber die Rechtmäßigkeit der von Ihrem Auftraggeber gewünschten Abmahnungen überprüft haben,

 

03 - Urmann Schadensersatz berechnet, ohne festzustellen, ob es überhaupt ein Geschäft gibt, das geschädigt werden kann,

 

04 - diese beiden Rechtsanwälte ausschließlich Briefkastenfirmen vertreten,

 

05 - Urmann in Interviews aber behauptet, mit diesen „Briefkastenfirmen“ bereits Besprechungen vor Ort in der Schweiz und in deren Geschäftsräumen (etwa 20 Angestellte) über die genaue Art und Weise der Risikobegrenzung in der Mandantenvereinbarung, also die „Absprachen zwischen Kanzlei und Auftraggeber“ geführt zu haben und noch weitere führen wird, um die Abmahnungen auch in der Zukunft zu koordinieren,

 

06 - beide Juristen die einschlägigen Paragraphen des Urhebergesetzes überhaupt nicht interpretieren können: § 44a „Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen“ (keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung, nicht offensichtlich rechtswidrig verbreitet oder zugänglich gemacht), § 53 „Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch“ (keine gewerblichen Zwecke und keine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage) und dann einen rechtlich einwandfreien Vorgang (Streaming) abmahnen, der erlaubt ist und korrekte, erfahrene Rechtsanwälte der Meinung sind, es gäbe überhaupt keine Grauzone und es nur einer entsprechenden Auslegung der bestehenden Gesetzte bedarf, so wie sie von der Legislative geschaffen und vorgesehen worden sind,

 

07 - Sebastian und Urmann nicht der Durchsetzung des Urheberrechts direkt beim Portal-Betreiber (Pflicht der Schadensbegrenzung und Feststellung und Herausgabe der IP-Adresse des straffällig gewordenen Uploaders durch Red-Tube, zwecks Abmahnung/Anzeige) durch dauerhaftes Entfernen der illegal eingestellten Porno-Clips mit nur einer einzigen Abmahnung vorantreiben, sondern ausschließlich gegen zehntausende von Nutzern einer freien, offensichtlich nicht illegalen, Streaming-Plattform wesentlich lukrativer vorgehen, mit 10.000-fachem Gewinn,

 

08 - sie sich auf die Software GladII 1.1.3 berufen, deren Funktion für Streaming nicht nachvollziehbar ist, weil das äußerst mysteriöse Gutachten (Tag der Gründung der IT-Firma und bereits ein Tag später Veröffentlichung des Gutachtens) durch eine Patentanwaltskanzlei aus München angeblich aus Gründen der Geheimhaltung nicht bekannt gegeben wird,

 

09 - eine eidesstattliche Versicherung über die Korrektheit der Feststellung von IP-Adressen in keiner Weise gültig sein kann und gegen die von der STA Köln bereits ermittelt wird,

 

10 - der Anwalt Sebastian das Landgericht (LG) Köln offensichtlich getäuscht hat, das dann, ohne jeglicher Prüfung, die Provider zur Herausgabe der Internet-Adressen zehntausender von Bürgern gezwungen hat,

 

11 - der Abmahn-Anwalt Urmann die vom LG Köln abgegeben Begründung im Auskunftsbeschluss, es handle sich um ein Vergehen bei einer Tauschbörse, (Filesharing) in den versandten Abmahnungen einfach in ein Vergehen beim Streaming rechtswidrig umgedeutet hat,

 

12 - U+C falsche Abmahnungen verschickt haben, weil eine Abmahnung formal unwirksam ist, wenn die Verfasser nicht über die „erweitere“ Unterlassungserklärung informieren,

 

13 - Urmann falsche, nicht nachvollziehbare Kostennoten veranschlagt hat (169,50 Euro Rechtsanwaltskosten, 65 Euro für nicht näher aufgeschlüsselte Ermittlungen) gegenüber einem Schadensersatz von 15,50 Euro, der selbst unverhältnismäßig hoch erscheint, bei einem einmaligen Ansehen eines einzigen Video-Clips (in der Regel maximal bis 5 Euro),

 

14 - die Abmahnungsschreiben selbst erhebliche rechtliche Mängel aufweisen, weil scheinbar Textbausteine von Vorlagen des Filesharings aus früheren Massenabmahnungen blind, ohne nachzudenken, übernommen worden sind und bei den aktuellen Fällen überhaupt nicht zutreffen,

 

15 - Sebastian und Urmann anfangs die Verschleierung der Rechtekette von Combat Zone über die Gesellschaft Serrato Consultores S.L. von Julia Schilling, aka Julia Reaves (hier fehlt die Eigentumsübertragung von Combat Zone) und über die Hausner Produktions von Oliver Hausner an ihren Klienten The Archive AG nicht erkannt haben oder mit decken. Oder hat Schilling Hausner und dann dieser die beiden Abmahnanwälte, pardon The Archive AG, über den Tisch gezogen?

 

16 - beider Rechtsanwälte Auftraggeber, „The Archive AG“, als nicht der produzierende Eigentümer dieser Videos, also auch nicht als Urheber, gilt,

 

17 - der Auftraggeber und auch wahrscheinlich die beiden Rechtsanwälte Sebastian und Urmann selbst (die Möglichkeit besteht nach den Recherchen in den Medien, in den Internet-Foren und durch die bezeichnenden Auftritte von Herrn Urmann) von der Umetikettierung der Videos bei der Gesellschaft Serrato Consultores S.L.und deshalb von dem unzulässigen Verwertungsrecht gewusst haben, vom Urheberrecht ganz zu schweigen,

 

18 - Sebastian oder sein Auftraggeber die völlig unbedeutenden Videos illegal bei den Porno-Portalen selbst installiert hat oder durch Helfershelfer hat hochladen lassen, weil kein freier Handel mit den Pornofilmen zu erkennen ist,

 

19 - die Nutzung der beiden urheberrechtlich geschützten Werke just zu Beginn der Erhebungsmaßnahme explosionsartig zugenommen hat (doppelte und fünfzehnfache Klickzahlen),

 

20 - die sehr aufschlussreiche Statistik der Zugriffszahlen auf die „Fake-Streaming-URLs“ zeigt, dass ausschließlich während des Erhebungszeitraums Datenverkehr stattgefunden hat und dabei stark angestiegen ist,

 

21 - zu vermuten ist, dass die Generierung der IP-Adressen manipulativ durch Umleitung von Traffikholdern über Adressen-Abgreifportale (Fake-Streaming-Portals) und erst dann an Red-Tube oder Ret-Dube zustande gekommen ist,

 

22 - einzelne Anzeigenerstatter bei den Behörden diverse Umleitungen über die Seite movfile.net auf bestimmte namensähnliche Portale durch den Browserverlauf und Chronik registriert und dokumentiert haben, obwohl sie Porno-Plattformen grundsätzlich meiden,

 

23 - erpresserische und nötigende Androhungen zur Motivierung der Angeschriebenen als „Organ der Rechtspflege“ in den Abmahnungen stehen und in Interviews lanciert werden,

 

24 - sich es allem Anschein nach bei den Beteiligten dieser Abmahn-Kampagne um eine kriminelle Vereinigung (Gewinnaufteilung) handelt, die von zwei bereits in der Abmahnbranche berüchtigten Rechtsanwälte mit potentiellen Geschäftsbeziehungen zum „Mandanten“ und dessen Anhang eingefädelt worden sind und

 

25 - andere Staatsanwaltschaften infolge von Strafanzeigen bereits Ermittlungen aufgenommen haben, alle Anzeigen an die für U+C zuständige, STA Regensburg aber dort „ad acta“ gelegt worden sind, obwohl es sich bei Thomas Urmann um einen bei den bayerischen Gerichten wohlbekannten Abmahn-Advokaten handelt mit einschlägiger Abzocker-Vergangenheit (Porno-Pranger).

 

Urmann und die Leute seinesgleichen (die „Collegen“) sowie sein Kompagnon Sebastian, die sogenannten Rechteinhaber, IT-Ausspäher der IP-Adressen, An-Eides-statt-Versicherer, Software-Gutachter, Urheberrecht-Vertuscher/-Übertrager usw. haben nach meinem Dafürhalten die Grenze zum bandenmäßigen Betrug und gemeinschaftlicher Nötigung bzw. Erpressung schon lange überschritten. Es ist da offen die Frage zu stellen: Agierten da noch Rechtsanwälte oder schon Mitglieder einer organisierten kriminellen Bande?

 

Was muss in einer Strafanzeige stehen, damit die STA in Regensburg einen kausalen Anfangsverdacht in diesem Fall auch definitiv erkennt und auch akzeptiert? Die reine Kenntnisnahme von Tatsachen, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat begangen wurde oder noch andauert, die eine Einleitung eines Ermittlungsverfahrens von der Strafverfolgungsbehörde voraussetzt, scheint in diesem Fall bei der STA Regensburg noch nicht erfolgt zu sein - trotz umfangreicher Medienberichte, unzählig Internet-Foren und direkten Anzeigen.

 

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir eine Hilfestellung zukommen ließen, eine entsprechende für Sie brauchbare Strafanzeige zu verfassen, die Sie zu Ermittlungen anhalten würde. Anlassdaten, Sachverhalte und Fakten zu dem Geflecht zwischen der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei U+C, dem Rechteinhaber The Archive AG sowie der itGuard Inc., die die Rechtsverstöße aufzeigen, stehen in den einschlägigen Internet-Foren zuhauf zur Verfügung, die findige Blogger zusammengetragen haben. Insbesondere sind da die aktiven Foren-User (auch integere Juristen und engagierte IT-Experten wirken da mit) von „heise.de“ zu erwähnen, die den Staatsanwälten, nicht nur in Regensburg, bereits nahezu die gesamte investigative Arbeit abgenommen haben, soweit es mit ihren zivilen Mitteln möglich gewesen ist. Es würde sich lohnen, dort einmal hineinzuschauen und sich einzulesen.

 

Falls ich eine entsprechende Abmahnung erhalte, kann ich Ihnen dann die gewünschten Daten und Informationen gerne liefern, wenn Ihre „Ermittlungsspezialisten“ sie aus den einzelnen Forenbeiträgen nicht selbst eruieren können. Sie müssen mir nur sagen, was Sie benötigen. Dann können Ihre Mitarbeiter den hoheitlichen Teil der Ermittlungen (Vernehmungen) übernehmen, auf den die Forengemeinde natürlich keinen Zugriff hat und dazu nur Vermutungen anstellen kann.

 

Auf alle Fälle möchte ich vermeiden, dass auch bei meiner Anzeige,entsprechend „heise online“ behauptet wird: (Zitatbeginn) Bei der Staatsanwaltschaft Regensburg, die zuständig für strafrechtliche Ermittlungen gegen die abmahnende Anwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) wäre, sind nach Angaben eines Sprechers „etliche Strafanzeigen“ von Abgemahnten eingegangen. Der Vorwurf gegen Urmann lautete stets Betrug. Bisher seien keine Ermittlungen angelaufen. Die vorliegenden Strafanzeigen seien im Gegenteil bereits ad acta gelegt worden. Es sei nicht schlüssig vorgebracht worden, dass in den Abmahnungen von U+C wahrheitswidrige Behauptungen enthalten seien, die einen Betrugsverdacht begründen würden, so der Sprecher gegenüber heise online. (Zitatende)

 

Na ja, der letzte Satz der Stellungnahme der STA Regensburg sagt schon sehr viel über die grundlegende Einstellung der Behörde und die Arbeitsbereitschaft ihrer hochbezahlten Juristen aus. Deshalb auch meine Bitte um Mithilfe bei der Erstellung einer Strafanzeige, weil ich nicht erkennen kann, wie hoch die Messlatte für eine Straftat eines Juristen mit zwei Staatsexamen, wie bei Thomas Urmann, in Bayern liegt, damit ein Staatsanwalt seine Arbeit gegen einen Standesgenossen aufnehmen darf.

 

Nun haben die weisungsgebunden Staatsanwaltschaften und „unabhängigen“ Gerichte, einschließlich der von ihnen abhängigen Gutachter, in Bayern im letzten Jahr (2013) einen nicht gerade sehr vertrauenerweckenden Eindruck bei der Bevölkerung hinterlassen. Wenn man die Fälle Mollath und Kulac, weitere forensische Unterbringungen, Entmündigungsverfahren und neuerdings die Porno-Abmahnwelle in Betracht zieht, keimt nicht nur bei mir, sondern auch bei vielen Bürgern der Verdacht, dass hier höhere Kräfte am Werk sind, die ihre Fäden ziehen und weißblaue Schutzschirme über bestimmte privilegierte Häupter und über parteispendenfreudige Institutionen aufgespannt werden.

 

Das Jahr 2014 wird zeigen, wie bürgernah sich Staatsanwaltschaften und Gerichte in Bayern wirklich verhalten und dabei den „Rechtsstaat“ vertreten, vielleicht sogar über ihre eigenen Schatten springen. Augen und Verstand der bayerischen Bevölkerung sind geschärft und werden die Exekutive und Judikative in Bayern sehr genau beobachten.

 

Es würde mich sehr freuen, wenn ich von Ihnen bis zum xx.xx.2014 eine zuverlässige Antwort bekäme, damit ich das Nötige sofort in die Wege leiten kann, wenn bei mir eine Streaming-Abmahnung eingeht.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. HochWalt

 

PS: Wer Sarkasmus findet, darf ihn behalten! Bei den vielen Ungereimtheiten in der bayerischen Politik und den oft völlig unverständlichen juristischen Entscheidungen (Überschreitungen des „point of no return“, weil Advokaten keine eigene Schuld eingestehen können/wollen), insbesondere im letzten Jahr (2013), wird man langsam zum Zyniker und ich schließe mit dem Spruch: „Natürlich wollen alle nur des Volkes Bestes ... dessen Geld (juristisches Geschäftsmodell: böser Anwalt - guter Anwalt)!“

 

PPS: Gesetzt den Fall, die STA Regensburg ermittelt bereits gegen U+C wegen den Massenabmahnungen beim Streaming, sozusagen im Verborgenen, ohne zunächst die Bevölkerung in Kenntnis zu setzen, werde ich natürlich Abbitte leisten und mich ganz offiziell entschuldigen und mein vollstes anerkennendes Lob auf den Rechtsstaat und die STA Regensburg aussprechen, wenn ich mich davon überzeugt habe, dass auch die schwarzen Schafe unter den Juristen zur Rechenschaft gezogen werden.

 

Meinen Vers d'rauf

 

Natürlich besteht die Möglichkeit, dass ich von der Kanzlei U+C tatsächlich eine Abmahnung erhalte. Dann kann ich immer noch eine abgespeckte Version dieses oder ein angepasstes Schreiben starten, zuerst nur als Anfrage und dann tatsächlich als Strafanzeige. Die zeitliche Entwicklung bestimmt dabei die entsprechende Vorgehweise.

 

Rechtsanwalt Urmann würde von mir auf alle Fälle per Einschreiben einen Widerspruch erhalten, in dem ich mich auf § 97a, Absatz 2 „Abmahnung“ berufe und erkläre, weder zu bezahlen noch eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, bis er mir nachvollziehbar dargelegt hat, wie er meine IP-Adresse ermittelt hat und ob er überhaupt berechtigt ist, eine Abmahnung infolge der nicht nachprüfbaren „Rechtekette“ zu schreiben. Je nachdem wie der Inhalt der Abmahnung ausfällt, ist der Widerspruch zu gestalten. Vermutlich werden in einer 2. Abmahnwelle alle die plumpen Fehler der ersten im Abmahnschreiben bereits ausgemerzt sein.

 

Damit gewinne ich Zeit, mich mit der STA Regensburg auseinanderzusetzen. Eventuell werde ich zusätzlich eine Beschwerde an das Landgericht Köln senden, wegen der ungeprüften, ungerechtfertigten Herausgabe meiner persönlichen Daten, die ja jetzt öffentlich gemacht sind und weitergegeben werden können, um hier zusätzlichen Druck aufzubauen. Ein Brief mit einer Beschwerde über das Mitglied Thomas Urmann und seine „Konsorten“ an die Rechtsanwaltskammer Nürnberg ist dabei ebenfalls vorgesehen.

 

Notfalls erstelle ich bei der Polizei eine schlichte Anzeige wegen ...

 

Bis jetzt benötige ich noch keinen „guten“ Rechtsanwalt, der mich gegen den „bösen“ Abzocker-Justiziar vertritt - auch nicht bei meiner ersten Aktion, falls eine Abmahnung eintrifft. Ich bin der Meinung, dass man dieses Geschäftsmodell der Rechtsanwälte nur in Ausnahmefällen unterstützen sollte: Böse Anwälte zocken Unbedarfte, Gutgläubige, Eingeschüchterte und Schamhafte ab. Gute Anwälte machen ihren vergleichbaren Reibach, indem sie gegen ihre Kollegen prozessieren, natürlich streng nach dem Krähenprinzip. Die Masse macht's! Die Geprellten ist dann aber immer zehntausende unschuldiger Bürger. So läuft die Geldverschiebung von unten nach oben hier in Deutschland.

 

Allerdings geht der Krug nur so lange zum Brunnen, bis er bricht. So eine Situation mit einem immensen Finanz-Crash und fatalen Folgen haben wir vor knapp 100 Jahren schon einmal gehabt. Was dabei herausgekommen ist, dürfte den meisten ja bekannt sein. Dennoch: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie ein Geschichtsbuch oder fragen Sie Ihre Großeltern!

 

Wenn auch die Hälfte der Mitglieder aus Rechtsanwälten besteht, sollte man von der Regierungsseite einmal nachdenken, ob eine Überproduktion von akademischen „Rechtsauslegern“ in Deutschland eigentlich sinnvoll ist. Auf solche studierte Winkeladvokaten, wie Abzocker-Anwälte, rechtswissende Selbstbediener, Lobbyisten und Konsorten, kann das Volk bestimmt verzichten. Dafür sollten die Bürger die wenigen aufrichtigen Juristen unterstützen, die ihren Beruf als das ansehen, wofür sie studiert haben: als Verfechter der Gesetze in diesem Staat und als Supporter des Volkes.

Text verfasst am 13/14.01.2014

Text auf Homepage eingestellt am 15.01.2014