HW-A-010 - Offizieller Brief an die Staatsanwaltschaft Regensburg

- keine Glosse -

 

verfasst 2014 - geändert am 19.01.2014

 

Eigentlich wollte ich es mir verkneifen, den Text von meinem Beitrag HW-A-009 - „Fiktiver Brief an die Staatsanwaltschaft Regensburg - eine Glosse -“ tatsächlich nach Regensburg zu senden. Aber im vergangenen Jahr 2013 ist in Regensburg, aber auch in Nürnberg sehr viel schief gelaufen. Außerdem kann ich mir den Eindruck nicht verwehren, dass hier, während der Periode der Landtagswahl, Druck von der Politik aufgebaut worden ist, um das gewünschte Wahlergebnis zu erreichen.

 

Damit dieser Schlendrian nicht weiter einreißt und die bayerische Politik erkennt, dass der Bürger sich nicht auf der Nase herumtanzen lässt, habe ich mich doch entschlossen, an die Staatsanwaltschaft Regensburg wegen dieser Abmahnwelle der Kanzlei Urmann und Collegen (U+C) eine E-Mail zu senden.

 

Der Text der fiktiven Vorlage ist abgewandelt, präzisiert, etwas erweitert und an die Begebenheiten der Abzock-Aktion mit Stand vom 18.01.2014 angepasst, na ja fast. Nachfolgend der Text meiner E-Mail an die Staatsanwaltschaft Regensburg, hier zur Dokumentation (gesendet am Samstag dem 18.01.2014 um 23.11 Uhr):

 

Staatsanwaltschaft Regensburg
z.H. Herrn Oberstaatsanwalt
Dr. Wolfhard Meindl
Kumpfmühler Str. 4

93047 Regensburg


Massenabmahnung der Kanzlei Urmann + Collegen (U+C),
hier: Bitte um Hilfe bei der Erstellung einer fachgerechten Strafanzeige

Sehr geehrter Herr Dr. Meindl,

es mutet schon sehr merkwürdig, ja direkt makaber an, wenn die Staatsanwaltschaft (STA) Hannover alle rechtlich möglichen Register zieht, um eine Vorteilsnahme von schlappen 700 Euro bei einer einzigen Person (Gesamtsumme: 700 Euro) zu ahnden, um letztendlich mit Vehemenz eine Verurteilung zu erzwingen - die STA Regensburg hingegen bei einer Abmahnung von 250 Euro aber bei tausenden von Bundesbürgern (Gesamtsumme geschätzt: 2.500.000 bis 7.500.000 Euro) mutmaßlich nicht einmal einen Anfangsverdacht erkennt.

Ich habe vor 45 Jahren nicht Jura, sondern Nachrichtentechnik studiert, habe mein Arbeitsleben lang als Bundesbeamter gedient, habe noch nie einen Advokaten benötigt und bin daher auf rechtsanwaltlichem Terrain völliger Laie. Deshalb benötige ich Ihren Rat und Ihre Hilfe.

Weil die STA Regensburg unverständlicherweise nur sehr zögerlich beginnt, gegen die monströse Abmahnwelle von U+C aus eigener Intuition einzuschreiten, der Geschäftsführer, Thomas Urmann, aber bereits angekündigt hat, weitere Streamer-Portale abzumahnen, muss ich in den nächsten Tagen/Wochen ebenfalls mit einer dieser Abmahnungen rechnen. Wenn auch alle anderen Ratten bereits das sinkende Schiff verlassen, der Kanzlei U+C ist zweifelsohne alles zuzutrauen, solange ihr nicht behördlicherseits vehement Einhalt geboten wird. Um mit meiner dann eingeplanten Anzeige bei der STA Regensburg Gehör zu finden, bitte ich Sie mir bereits vorab mitzuteilen, was eine Strafanzeige für einen begründeten Betrugsverdacht beinhalten muss, damit sie von der STA Regensburg auch angenommen und bearbeitet wird.

Wie aus den Medien der vergangenen Tage zu entnehmen ist, reichen der STA Regensburg für einen Anfangsverdacht scheinbar die öffentlich bekannten und laufend diskutierten Vorhaltungen gegenüber dieser Abmahnwelle von U+C nicht aus, um von sich aus aktiv zu werden, wenn zum Beispiel:

01 - die doppelte Zulassung des Rechtsanwalts Thomas Urmann in Hamburg und Regensburg als einziger Geschäftsführervon U+C zum Zeitpunkt der ersten Abmahn-Welle wegen Streamings überhaupt nicht geklärt ist, insbesondere nicht als „Organ der Rechtspflege“,

02 - die Rechtsanwälte Urmann und Sebastian nicht ihrer Anwaltspflicht nachgekommen sind, jeder für sich die Rechtmäßigkeit der von Ihrem Auftraggeber gewünschten Abmahnungen überprüft zu haben,

03 - Urmann Schadensersatz berechnet, ohne festzustellen, ob es überhaupt ein Geschäft (zum Beispiel: Verkauf von DVDs, Online-Shop usw.) gibt, das geschädigt werden kann,

04 - Urmann nicht nachvollziehbare Kostennoten veranschlagt hat (169,50 Euro Rechtsanwaltskosten, 65 Euro für nicht näher aufgeschlüsselte Ermittlungen) gegenüber einem Schadensersatz von 15,50 Euro, der selbst unverhältnismäßig hoch erscheint, bei einem einmaligen Ansehen eines einzigen Video-Clips (in der Regel bis maximal 5 Euro, bei einem künstlerisch wirklich wertvollen ganzen 90-Minuten-Film und weit darüber),

05 - diese beiden Rechtsanwälte in diesem Fall eine dubiose Briefkastenfirma im Ausland mit der Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG) unter deutscher Leitung vertreten,

06 - Urmann in Interviews aber behauptet, mit dieser „Briefkastenfirma“ bereits Besprechungen vor Ort in der Schweiz und in deren Geschäftsräumen (etwa 20 Angestellte) über die genaue Art und Weise der Risikobegrenzung in der Mandantenvereinbarung, also die „Absprachen zwischen Kanzlei und Auftraggeber“ geführt zu haben und noch weitere führen wird, um die Abmahnungen auch in der Zukunft zu koordinieren,

07 - beide Juristen die einschlägigen Paragraphen des Urhebergesetzes überhaupt nicht interpretieren können oder wollen: § 44a „Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen“ (keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung, nicht offensichtlich rechtswidrig verbreitet oder zugänglich gemacht), § 53 „Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch“ (keine gewerblichen Zwecke und keine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage) und dann einen rechtlich einwandfreien Vorgang (Streaming) abmahnen, der erlaubt ist und deshalb auch korrekte, erfahrene Rechtsanwälte absolut der Meinung sind, es gäbe überhaupt keine Grauzone und es bedarf nur einer entsprechenden Auslegung der bestehenden Gesetzte, so wie sie im Sinne der Legislative geschaffen und vorgesehen worden sind,

08 - Sebastian und Urmann nicht der Durchsetzung des Urheberrechts direkt beim Portal-Betreiber durch dauerhaftes Entfernen der illegal eingestellten Porno-Clips mit nur einer einzigen Abmahnung vorantreiben (Pflicht der Schadensbegrenzung und Feststellung und Herausgabe der IP-Adresse des straffällig gewordenen Uploaders durch Red-Tube, zwecks Abmahnung/Anzeige), sondern ausschließlich gegen zehntausende von Nutzern einer freien ,offensichtlich nicht illegalen, Streaming-Plattform wesentlich lukrativer vorgehen, mit einem 10.000-fachem (minus einem) Gewinn,

09 - sie sich auf die Wunder-Software GladII 1.1.3 berufen, deren Funktion für Streaming nicht nachvollziehbar ist, weil das äußerst mysteriöse Gutachten (Tag der Gründung der IT-Firma und bereits ein Tag später Veröffentlichung des Gutachtens) durch eine Patentanwaltskanzlei aus München angeblich wegen Geheimhaltung nicht offiziell bekannt gegeben wird (Ab heute wissen wir, warum sie geheim bleiben sollte!),

10 - eine eidesstattliche Versicherung des Datenerhebers über die Korrektheit der Feststellung von IP-Adressen in keiner Weise gültig sein kann und gegen die von der STA Köln bereits ermittelt wird,

11 - der Anwalt Sebastian das Landgericht (LG) Köln offensichtlich getäuscht hat, das dann völlig unverständlich und ohne jeglicher Prüfung, den Provider zur Herausgabe der Internet-Adressen zehntausender von Bürgern gezwungen hat und mit denen jetzt ziemlich sicher gewinnbringend gehandelt werden kann,

12 - der Abmahn-Anwalt Urmann die vom LG Köln abgegeben Begründung im Auskunftsbeschluss, es handle sich um ein Vergehen bei einer Tauschbörse, (Filesharing) in den versandten Abmahnungen einfach in ein Vergehen beim Streaming rechtswidrig umgedeutet hat,

13 - U+C unzulässige Abmahnungen verschickt haben, weil eine Abmahnung formal unwirksam ist, wenn die Verfasser nicht über die „erweitere“ Unterlassungserklärung informieren,

14 - die Schreiben selbst erhebliche rechtliche Mängel aufweisen, weil eventuell Textbausteine von Vorlagen des Filesharings aus früheren Massenabmahnungen blind, ohne nachzudenken, übernommen worden sind und bei den aktuellen Fällen überhaupt nicht zutreffen,

15 - Sebastian und Urmann anfangs die Verschleierung der Rechtekette von Combat Zone über die Gesellschaft Serrato Consultores S.L. von Julia Schilling, aka Julia Reaves (hier fehlt die Eigentumsübertragung von Combat Zone) und über die Hausner Produktions von Oliver Hausner an ihren Klienten „The Archive AG“ nicht erkannt haben (Hat etwa Schilling Hausner und dann dieser die beiden Abmahnanwälte, beziehungsweise The Archive AG, über den Tisch gezogen?) oder schlicht decken,

16 - der beiden Rechtsanwälte Auftraggeber, „The Archive AG“, als nicht der produzierende Eigentümer dieser Videos, also auch nicht als Urheber, gilt,

17 - der Auftraggeber und auch wahrscheinlich die beiden Rechtsanwälte Sebastian und Urmann selbst (die Möglichkeit besteht nach den Recherchen in den Medien, in den Internet-Foren und durch die bezeichnend dilettantischen Interviews von Herrn Urmann) von der Umetikettierung der Videos bei der Gesellschaft Serrato Consultores S.L. und deshalb von dem unzulässigen Verwertungsrecht gewusst haben, vom Urheberrecht-Problem ganz zu schweigen,

18 - Sebastian oder sein Auftraggeber die völlig unbedeutenden Videos illegal bei den Porno-Portalen selbst installiert hat oder durch Helfershelfer hat dort hochladen lassen, weil kein freier Handel mit den Pornofilmen zu erkennen ist,

19 - die Nutzung der beiden urheberrechtlich geschützten Werke just zu Beginn der Erhebungsmaßnahme explosionsartig zugenommen hat (doppelte und fünfzehnfache Klickzahlen),

20 - die sehr aufschlussreiche Statistik der Zugriffszahlen auf die „Fake-Streaming-URLs“ zeigt, dass ausschließlich während des Erhebungszeitraums Datenverkehr stattgefunden hat und dabei stark angestiegen ist,

21 - zu vermuten ist, dass die Generierung der IP-Adressen manipulativ durch Umleitung von Trafficholdern über Adressen-Abgreif-Seiten (Fake-Streaming-Sites) und erst dann nach Red-Tube zustande gekommen ist,

22 - einzelne Anzeigenerstatter bei den Behörden diverse Umleitungen über die Seite movfile.net auf bestimmte namensähnliche Portale durch den Browserverlauf und Chronik registriert und dokumentiert haben, obwohl sie Porno-Plattformen grundsätzlich meiden,

23 - erpresserische und nötigende Androhungen zur Motivierung der Angeschriebenen als „Organ der Rechtspflege“ in den Abmahnungen stehen und in Interviews und Medienberichten lanciert werden,

24 - es sich allem Anschein nach bei den Beteiligten dieser Abmahn-Kampagne um eine kriminelle Vereinigung (Gewinnaufteilung) handelt, die von zwei bereits in der Abmahn-Branche berüchtigten Rechtsanwälten mit potentiellen Geschäftsbeziehungen zum „Mandanten“ und dessen Anhang gegründet worden ist,

25 - nach dem chronologischen Ablauf, den personellen Verflechtungen, Gründung und Auflösung von Firmen eindeutig zu erkennen ist, dass dabei zwangsweise eine gemeinsam geplante, koordinierte, abgesprochene Abmahn-Aktion aller Beteiligten in Betracht gezogen werden muss,

26 - unbedingt zu befürchten ist, dass jeder Tag der verstreicht bis die STA Regensburg ihre Ermittlungen aufnimmt, den Verbrechern zugutekommt, Spuren zu verschleiern, Beweise zu vernichten, das ergaunerte Geld außer Landes zu bringen und sich selbst absetzen zu können und

27 - andere Staatsanwaltschaften infolge von Strafanzeigen bereits Ermittlungen aufgenommen haben, alle Anzeigen an die für U+C zuständige, STA Regensburg aber dort „ad acta“ gelegt worden sind, obwohl es sich bei Thomas Urmann um einen bei den bayerischen Staatsanwälten und Gerichten wohlbekannten Abmahn-Advokaten handelt mit einschlägiger Abzocker-Vergangenheit (Porno-Pranger).

Urmann und die Leute seinesgleichen (die „Collegen“) sowie sein Kompagnon Sebastian, die sogenannten Rechteinhaber, Ausspäher der IP-Adressen, An-Eides-statt-Versicherer, Software-Gutachter, Urheberrecht-Vertuscher, DVD-Umetikettierer usw. haben nach meinem Dafürhalten die Grenze zum bandenmäßigen Betrug und gemeinschaftlicher Nötigung bzw. Erpressung schon lange überschritten. Es ist da offen die Frage zu stellen: Agierten da noch Rechtsanwälte oder schon Mitglieder einer organisierten kriminellen Organisation?

Was muss in einer Strafanzeige stehen, damit die STA in Regensburg einen kausalen Anfangsverdacht in diesem Fall definitiv konstatiert und auch akzeptiert? Die reine Kenntnisnahme von Tatsachen, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat begangen wurde oder noch andauert, die eine Einleitung eines Ermittlungsverfahrens von der Strafverfolgungsbehörde voraussetzt, scheint in diesem Fall bei der STA Regensburg noch nicht erfolgt zu sein - trotz umfangreicher Medienberichte, unzählig Internet-Foren und direkten Anzeigen.

Sehr geehrter Herr Dr. Meindl, ich würde mich freuen, wenn Sie mir eine Hilfestellung zukommen ließen, eine entsprechende für Sie brauchbare Strafanzeige zu verfassen, mit der Sie die bereits überfällige Durchführung von Ermittlungen endlich in die Wege leiten können. Anlassdaten, Sachverhalte und Fakten zu dem Geflecht zwischen der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei U+C, dem Rechteinhaber The Archive AG sowie der itGuard Inc., die die Rechtsverstöße aufzeigen, stehen in den einschlägigen Internet-Foren zuhauf zur Verfügung, die findige Blogger zusammengetragen haben. Insbesondere sind da die aktiven, äußerst agilen Foren-User (auch integere Juristen und engagierte IT-Experten wirken da mit) von „heise.de“ zu erwähnen, die den Staatsanwälten, nicht nur in Regensburg, bereits nahezu die gesamte investigative Arbeit abgenommen haben, soweit es mit ihren zivilen Mitteln auf legalem Weg möglich gewesen ist. Es würde sich überaus lohnen, dort einmal hineinzuschauen und sich einzulesen.

Fall sich eine entsprechende Abmahnung erhalte, kann ich Ihnen dann die gewünschten Daten und Informationen gerne liefern, wenn Ihre „Fahndungsspezialisten“ sie aus den einzelnen Forenbeiträgen nicht selbst eruieren können. Sie müssen mir nur mitteilen, was Sie benötigen. Dann können Ihre Mitarbeiter den hoheitsrechtlichen Teil der Ermittlungen (Vernehmungen) durchführen, auf den die Forengemeinde natürlich keine Option hat und dazu nur Vermutungen anstellen kann.

Auf alle Fälle möchte ich vermeiden, dass auch bei meiner Anzeige, entsprechend „heise online“ behauptet wird: (Zitatbeginn) Bei der Staatsanwaltschaft Regensburg, die zuständig für strafrechtliche Ermittlungen gegen die abmahnende Anwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) wäre, sind nach Angaben eines Sprechers „etliche Strafanzeigen“ von Abgemahnten eingegangen. Der Vorwurf gegen Urmann lautete stets Betrug. Bisher seien keine Ermittlungen angelaufen. Die vorliegenden Strafanzeigen seien im Gegenteil bereits ad acta gelegt worden. Es sei nicht schlüssig vorgebracht worden, dass in den Abmahnungen von U+C wahrheitswidrige Behauptungen enthalten seien, die einen Betrugsverdacht begründen würden, so der Sprecher gegenüber heise online. (Zitatende)

Na ja, der letzte Satz der Stellungnahme der STA Regensburg sagt schon sehr viel über die grundlegende Einstellung der Behörde und die Arbeitsbereitschaft ihrer von den Staatsbürgern hochbezahlten Juristen aus. Deshalb auch meine Bitte um Mithilfe bei der Erstellung einer Strafanzeige, weil ich nicht erkennen kann, wie hoch die Messlatte für eine Straftat eines Juristen mit zwei Staatsexamen, wie bei Thomas Urmann, in Bayern liegt, damit ein Kollege in einer Staatsanwaltschaft seine originären Nachforschungen gegen einen Standesgenossen aufnehmen darf.

Nun haben die weisungsgebunden Staatsanwälte und „unabhängigen“ Richter, einschließlich der von ihnen abhängigen Gutachter, in Bayern in den letzten Jahren, insbesondere 2013, einen nicht gerade sehr vertrauenerweckenden Eindruck bei der Bevölkerung hinterlassen. Wenn man die Fälle Mollath und Kulac, weitere forensische Unterbringungen, Entmündigungsverfahren, Abschiebungen und neuerdings die Porno-Abmahnwelle in Betracht zieht, keimt nicht nur bei mir, sondern auch bei vielen Bürgern der Verdacht, dass hier höhere Kräfte am Werk sind, die ihre Fäden ziehen und weißblaue Schutzschirme über bestimmte privilegierte Häupter und über parteispendenfreudige Institutionen aufgespannt werden, was natürlich das angeschlagene, von Haus aus nicht sehr hohe Renommee der gesamten Anwaltszunft bei der Bevölkerung noch weiter nach unten drückt.

Das Jahr 2014 wird zeigen, wie bürgernah sich Staatsanwaltschaften und Gerichte in Bayern wirklich verhalten und dabei den „Rechtsstaat“ vertreten, vielleicht sogar über ihre eigenen Schatten springen. Augen und Verstand der bayerischen Einwohnerschaft, des Souveräns also, sind geschärft und werden die Exekutive und Judikative im Freistaat sehr genau beobachten und ihre Arbeit unter die Lupe nehmen.

Es würde mich sehr freuen, wenn ich von Ihnen bis zum 31.01.2014 einen zuverlässigen Tipp oder Wink bekäme, damit ich das Nötige sofort in die Wege leiten kann, falls bei mir eine Streaming-Abmahnung eingehen sollte.

Mit freundlichem Gruß
gez. HochWalt

PS: Wenn Sie gelegentlich Sarkasmus finden, dürfen Sie ihn gerne als Andenken behalten! Sie sollten aber unbedingt die Leserzuschriften der Mainstream-Presse der letzten Tage beachten! Da wirkt mein Beitrag höchstens wie ein laues Lüftchen im Vergleich zu dem wütenden Sturm (neuhochdeutsch: Shitstorm!) manch anderer, allerdings anonymer Kommentare.

PPS: Gesetzt den Fall, die STA Regensburg ermittelt bereits gegen U+C wegen diesen Massenabmahnungen (Streaming!), sozusagen im Verborgenen, ohne zunächst die Bevölkerung in Kenntnis zu setzen, um zum Beispiel den Fahndungserfolg nicht zu gefährden, werde ich natürlich Abbitte leisten und mich ganz offiziell entschuldigen und mein anerkennendes Lob auf den Rechtsstaat und die STA Regensburg aussprechen ... wenn ich mich davon überzeugt habe, dass auch die schwarzen Schafe unter den Advokaten zur Rechenschaft gezogen werden und ihre gerechte Strafe erhalten haben. Bei der derzeitigen Juristenschwemme in Deutschland kann man getrost auf einige dieser imageschädigenden Exemplare verzichten, die lieber abzocken, anstatt sich um eine seriöse Arbeit zu bemühen.

 

Meinen Vers d'rauf

 

(Ironie an) Persönlich glaube ich nicht, dass ich eine Antwort erhalten werde, höchstens eine Beleidigungsklage. Vermutlich werde ich in die Schublade der Querulanten gesteckt und muss damit rechnen, dass urplötzlich die Männer in Weiß vor der Haustüre stehen, um mich abzuholen, die die Männer in Schwarz geschickt haben. Hoffentlich bleibe ich da mit meinen Bemerkungen noch unter dem Schwellenwert für solche Aktionen. (Ironie aus)

 

Nein, im Ernst: Ich glaube, dass der Druck auf die Staatsgewalt durch die Öffentlichkeit so groß wird, dass etwas gegen das Treiben dieser Abzocker im Internet unternommen wird. Durch den Dilettantismus, der bei dieser Aktion durch unfähige, völlig unnütze Rechtsanwälte an den Tag gelegt worden ist, bleibt der bayerischen Regierung gar nichts anderes übrig, als einzugreifen, möchte sie ihre Reputation weiter erhalten.

 

Allerdings werden die Mächtigen schon ein wenig enttäuscht sein, dass der Schlag gegen das Internet nicht von Erfolg gekrönt worden ist, es einzuschränken und weiter zu reglementieren. Die Internet-Gemeinde hat nach dem Fall Mollath wieder einmal bewiesen, dass sie eine investigative Truppe ist, die den Behörden in nichts nachsteht, sie sogar überflügelt. Und genau das ist unserer Führungselite ein Dorn im Auge.

Text verfasst am 19.01.2014

Text auf Homepage eingestellt am 19.01.2014