Urheberrecht

 

Inhalt Urheberrecht 

- Die Sache mit dem Urheberrecht

- Haftungsausschluss (Disclaimer) und Behandlung von unberechtigten kostenpflichtigen Abmahnungen

- Eine Bemerkung zum Urheberrecht bei Landkarten im Papierformat

- Hinweise zur Nutzung meiner Idee

- Wahrung meiner Rechte

Die Sache mit dem Urheberrecht

 

verfasst 2011 - geändert am 18.11.2011 

 

Alle Artikel wurden von mir selbst verfasst, alle eingestellten Bilder von mir photographiert. Auszüge und Bilder aus fremden Veröffentlichungen zitiere ich grundsätzlich mit den Quellenangaben.

 

Dies bitte ich auch bei der Verwendung meiner Texte und Bilder zu tun.

 

Bei einer versehentlichen, von mir aber keinesfalls beabsichtigten Verletzung von fremden Urheberrecht oder sonstiger Rechte, bitte ich auf die Zuwiderhandlung per E-Mail hinzuweisen. Bei Bestehen eines Verstoßes wird dieser umgehend beseitigt. Ich bin kein Jurist, sondern ein Mensch, der das Outoorleben liebt und dabei andere teilhaben lassen möchte. Deshalb bitte ich um Nachsicht, sollte ich einmal ungewollt eine rechtliche Überschreitung begangen haben.

Haftungsausschluss (Disclaimer) und die 

Behandlung von unberechtigten kostenpflichtigen Abmahnungen

 

verfasst 2012 - geändertam 18.08.2012

 

Wie im oberen Abschnitt „Die Sache mit dem Urheberrecht“ erwähnt, liegt es mir fern, das subjektive und absolute Recht auf den Schutz geistigen Eigentums anderer zu verletzen und ich bin absolut bereit, mein Geschriebenes in entsprechender Weise abzuändern, sollte es wider Erwartens vorgekommen sein, dass ich dieses Schutzrecht verletzt habe. Allerdings möchte ich auch nicht, dass ich auf eine widerwärtige „Abzocke“ mittels Abmahnverfahren von einschlägig bekannten Winkeladvokaten um meine sauer ersparte Rente gebracht werde.

 

Deshalb folgt hier der offizielle Text an die sich im Urheberrecht verletzt fühlenden Personen zum Haftungsausschluss (Disclaimer) und meine mit einem integeren Rechtswissenschaftler abgesprochene Behandlung von unberechtigt hohen kostenpflichtigen Abmahnungen, bei denen ich das oben erwähnte verbrecherische Verhalten erkennen kann:

 

Zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreitigkeiten und Kosten bei Beanstandungen im Bereich des Namens- und Domain-Rechts, von Text-Aussagen und -Inhalten beziehungsweise Abmahnungen gegen geltendes Wettbewerbsrecht bitten ich Sie, mich bereits im Vorfeld telfonisch oder per E-Mail zu kontaktieren. Die Kostenforderung einer unnötigen anwaltlichen Abmahnung ohne vorausgehender Kontaktaufnahme wird im Sinne der Schadensminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) als unbegründet zurückgewiesen. Unseriöse Abmahnungen und Unterlassungserklärungen werde ich direkt mit einer negativen Feststellungsklage beantworten und eine Gegenabmahnung von einem integeren Juristen aufsetzten lassen, in der ich die Unterlassung weiterer Abmahnungen fordern und entsprechenden Schadensersatz geltend machen werde.

 

Wenn Sie der Auffassung sind, dass ich eventuell auf meiner Webseite gegen Ihre Schutzrechte verstoßen habe, bitte ich Sie, mir dies umgehend per E-Mail bekanntzugeben. Ich werde dann sofort die berechtigt beanstandeten Passagen löschen oder entsprechend abändern. Wegen dieser Zusage und weil ich kein Interesse habe, mich mit fremden „Federn“ zu schmücken, fehlt in diesen Fällen das Rechtsschutzbedürfnis. Es ist daher nicht erforderlich, sofort mit Hilfe eines Anwalts und mit einer Abmahnung dagegen vorzugehen.

 

Sollte dennoch ohne vorherige Kontaktaufnahme eine mit Kosten verbundene anwaltliche Abmahnung erfolgen, kann ich darin nur eine der üblichen Abgauner-Mentalitäten der „Abmahnindustrie“ im Bereich des Internets erkennen. In diesen Fällen geht es nicht wirklich um den eigentlichen Sinn der Sache, dem Durchsetzten des Urheberrechts, sondern primär darum, damit Geld abzupressen! Ein Autor, der nicht möchte, dass seine Texte von Fremden zitiert werden, sucht zunächst den direkten Kontakt, um das Übel abzustellen und schießt nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen. Außerdem wird er sicherlich überprüfen, ob er nicht durch das Zitieren seines Geschriebenen auf fremden Internetseiten den Vorteil einer kostenlosen Werbung für seine Artikel für sich in Anspruch nehmen sollte, als rechtlich dagegen vorzugehen. 

 

Ich werde deshalb der Habgier dieser dubiosen Rechtsanwälte nicht nachkommen und die geforderten überhöhten, aus meiner Sicht betrügerischen, Geldbeträge keinesfalls bezahlen, gegebenenfalls an die Öffentlichkeit treten, Ross und Reiter benennen und die „Online-Community“ an der Entwicklung des Rechtsstreits teilhaben lassen. Der „Streisand-Effekt“ wird dann hoffentlich seine Wirkung zeigen, bei dem ich als kleiner unbedeutender Rentner bestimmt keinen nennenswerten Imageverlust erleiden werde, im Gegensatz zum gesamten Berufsstand der Jurisprudenz, der durch ein paar „Schwarze Schafe“ in den eigenen Reihen auf die untersten Stufen der sozialen Leiter herabgezogen wird.

 

Bitte haben Sie Verständnis, wenn ich mich hier gegen Habgier und Schmarotzertum vehement wehre. 

Eine Bemerkung zum Urheberrecht bei Landkarten im Papierformat

 

verfasst 2011 - geändert am 18.11.2011 

 

Um eine nautische Anwendung (z.B. terrestrische Ortsbestimmung) erklären zu können, ist es notwendig, auf ein geeignetes Kartenmaterial zurückzugreifen. Soweit Karten noch vertrieben werden und mir der Verlag bekannt ist, werde ich die Quelle angeben. Ich bin bemüht, nur Karten der Landesvermessungsämter und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) zu verwenden.

 

Ich hoffe aber nicht, dass ich durch die Veröffentlichung von Auszügen aus uraltem Kartenmaterial, das teilweise bei Atlanten nur mehr in „Loseblattform“ vorliegt und der Urheber nicht mehr ermittelt werden kann, urheberrechtliche Schwierigkeiten bekommen werde. Letztendlich rühre ich für die Karten in Papierform unentgeltlich die Werbetrommel.

 

Wenn man bedenkt, dass die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) ihre „Elektronischen Binnennavigationskarten“ künftig kostenfrei abgibt und über das Internet eine Fülle von gebührenfreien Zugängen zu allen möglichen Karten vorhanden sind, können die Kartenverlage meines Erachtens nur froh sein, wenn man für sie und ihre Produkte wirbt.

 

Sollten Urheber da anderer Meinung sein, bitte ich um eine E-Mail. Dann werde ich die entsprechenden Bilddateien umgehend aus den Beiträgen herausnehmen und stattdessen einen Hinweis auf die Urheberschaft anbringen.

Hinweise zur Nutzung meiner Ideen

 

verfasst 2011 - geändert am 18.11.2011 

 

Meine Ideen, Tipps und Tricks sollen als Anregungen für die Allgemeinheit und handwerklich geschickten Bastlern dienen, damit ein jeder Nutzer Lösungen nach seinen eigenen Vorstellungen verwirklichen kann. Eine kommerzielle Vermarktung lehne ich grundsätzlich ab! Meine absolute Abneigung bezieht sich dabei generell auf professionelle, skrupellose, geldgierige „Ideen-Klauer“, die, ohne eigenen Beitrag und ohne ihr Gehirn anzustrengen, sich auf Kosten anderer bereichern wollen!

 

Ich selbst habe eigentlich kein Interesse, daraus Profit zu schlagen, solange es andere auch nicht tun!

 

Allerdings weiß ich nicht, ob für von mir vorgestellten Entwicklungen bereits vor dieser Veröffentlichung ein Patent oder Gebrauchsmuster existiert hat. Aber das wird sich ja zeigen! Wenn das Prinzip irgendwo von einem Hersteller auf den Markt gebracht wird, lässt sich sehr leicht feststellen, wer als Urheber gezeichnet und wann er ein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet hat - vor oder nach meiner Veröffentlichung. Dank Internet wird das ja sehr schnell publik.

Wahrung meiner Rechte

 

verfasst 2012 - geändert am 25.03.2012

 

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